Europcar Autovermietung | Tipps rund um die Anmietung
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Fahren im Ausland

Internationale Anmietvoraussetzungen

 

Europcar verlangt von Ihnen die Vorlage eines gültigen Führerscheins, der mindestens ein Jahr alt ist. In den meisten Ländern müssen sie das 21. Lebensjahr vollendet haben. Die Fahrt in Nachbarländer oder die Abgabe des Fahrzeugs in einer anderen Stadt oder an einem anderen Flughafen kann je nach Land und Europcar Station gegen Entrichtung einer Gebühr erlaubt werden. Auch die Vorschriften für zusätzliche Fahrer und junge Fahrer sowie für das Mindestalter können von Land zu Land verschieden sein. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren speziellen Auslandsbedingungen.

 

Internationaler Führerschein

 

Auch wenn Ihr deutscher Führerschein im Ausland weitestgehend anerkannt wird, gibt es Länder, in denen die Vorlage eines internationalen Führerscheins (IDP - International Driving Permit) für die Fahrzeuganmietung zwingend erforderlich ist. Europcar empfiehlt Ihnen daher die Verwendung eines internationalen Führerscheins. Die IDP dient als offiziell anerkannte Übersetzung Ihres lokalen Führerscheins in über 150 teilnehmenden Mitgliedsstaaten der "United Nations". Neben Ihrem internationalen Führerschein sollten Sie allerdings stets auch Ihren nationalen Führerschein mitführen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Führerschein- stelle über die Formalitäten einer IDP-Ausstellung.

 

Internationale Verkehrsrichtlinien

 

  • Gesetzliche Geschwindigkeitsbegrenzungen
    Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen im Ausland kann es passieren, dass Sie unmittelbar angehalten werden und Ihr Führerschein sofort eingezogen wird. Häufig werden zudem hohe Bußgelder mit sofortiger Fälligkeit (in Bargeld) verhängt. Wenn Sie das Land ohne Bußgeldzahlung verlassen wird Ihr Heimatland informiert. Achten Sie daher bitte darauf, dass Sie sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen und geltenden Verkehrsregeln halten. Eine Übersicht zu europäischen Tempolimits finden Sie hier.

 

  • Alkohol-Grenzwerte
    In allen europäischen Ländern gibt es Verordnungen, die das Fahren unter Alkoholeinfluss gesetzlich regeln. Die zulässigen Promillewerte sind dabei häufig niedriger angesetzt, als in Deutschland (unter 0,5 Promille). In vielen Ländern kann Sie bereits der Genuss geringfügiger Alkoholmengen mit dem Gesetz in Konflikt bringen. In einigen Ländern gelten Null-Promillegrenze. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Reiseantritt über die gesetzlichen Bestimmungen.

 

  • Anschnallpflicht
    Die Gesetzgebung schreibt mittlerweile in den meisten Ländern für Fahrer und Beifahrer das Anlegen von passenden Sicherheitsgurten vor. Darüber hinaus ist es in den meisten europäischen Ländern verboten, dass sich Kinder unter einem bestimmten Alter während der Fahrt auf dem Beifahrersitz befinden.

 

  • Parkplatzbereiche
    In größeren Städten werden Parkbereiche für Kurzparker (1 bis 1 ½ Stunden) als blaue Zonen bezeichnet. Grüne Zonen sind für längere Parkzeiten vorgesehen und in roten Zonen ist das Parken verboten. In einigen Städten werden auch Parkuhren eingesetzt. Eine Übersicht zu europäischen Straßenverkehrszeichen finden Sie hier.

 


Neue Einreisebestimmungen für die USA
ab 12. Januar 2009

 

Zum 12.01.2009 tritt ein neues, elektronisches Reiseautorisierungssystem (ESTA = Electronic System for Travel Authorization) zur Einreise in die USA in Kraft, welches visumfreies Reisen ermöglichen soll.
Reisende müssen bis spätestens 72 Stunden vor Reiseantritt die ESTA-Genehmigung beantragen. Hierzu müssen sie sich in das webbasierte ESTA-System einloggen und online den Antrag mit persönlichen und anderen Daten ausfüllen, anhand derer die Teilnahmeberechtigung am Programm für visumfreies Reisen geprüft wird. Das Ausfüllen des Formulars I-94 an Bord ist dann nicht mehr möglich.
Mehr Informationen erhalten Sie bei den US-Behörden oder beim Auswärtigen Amt.