Special Car Mieten
Mindestalter
SIPP Code
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Beispielfahrzeug
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Mindestalter
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Führerschein-
besitz mind. in Monaten
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ETMR
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Fiat 500 Cabrio
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18
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12
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ITMR
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Audi A3 Cabrio
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21
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12
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FTMR
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BMW 3er Cabrio
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23
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12
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PTMR
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Audi TT Roadster, Mercedes-Benz SLK, BMW 4er Cabrio
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25
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12
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LTMR
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Audi A5 Cabriolet, Mercedes-Benz E-Klasse Cabriolet
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25
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12
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XDAR
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Mercedes-Benz S-Klasse
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27
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36
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SFMR
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VW Tiguan, Opel Antira
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23
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36
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SFNR |
VW Tiguan, Opel Antira 4x4
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23 |
36 |
PFAR
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BMW X3, Audi Q5
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25
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36
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PFBR |
BMW X3, Audi Q5
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25 |
36 |
LFBR |
Mercedes-Benz ML 4x4, BMW X5 4x4, VW Touareg 4x4
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25 |
36 |
XFBR |
Audi Q7 4x4
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25 |
36 |
Sollte Ihr Fahrzeug hier nicht aufgeführt sein, fragen Sie bitte bei Reservierung nach.
Ausgenommen sind beauftragte Firmenfahrer, und Unfallersatz- und Schutzbriefanmietungen.
Führerscheinbesitz ein Jahr, ausgenommen beauftragte Firmenfahrer und bei Unfallersatz- oder Schutzbriefanmietung. Für Mieter und Fahrer unter 23 Jahren ist der Abschluss eines Vollkaskoschutzes (VK) obligatorisch, ausgenommen beauftragte Firmenfahrer und bei Unfallersatz- oder Schutzbriefanmietung. Für Fahrer unter 23 Jahren wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von € 10,- pro Tag, max. € 50,- erhoben.
Zahlungsbedingungen
Es wird eine Mietvorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen Miet- und Nebenkosten erhoben. Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage einer von uns akzeptierten Kreditkarte. Wir akzeptieren Kreditkarten gemäß Aushang und nach den Bedingungen des jeweiligen Ausstellers. Die Preise für Special Cars sind nicht rabattfähig.
Einwegmieten
Sie können Ihr Fahrzeug in der Regel an jeder Station innerhalb Deutschlands abgeben. Bei Einschränkungen werden Sie darauf hingewiesen. Bei Einwegmieten von und nach Westerland/Sylt werden Rückführungskosten in Höhe von € 178,50 (€ 150,- exkl. MwSt.) berechnet. Für Einwegmieten in Europa fragen Sie bitte nach unseren aktuellen Angeboten, Tel.: 040 - 520 18 8000.
Selbstbeteiligung
Wir bieten unsere Special Cars generell nur inklusive Vollkaskoschutz an. Dieser hat eine stets verbleibende Restselbstbeteiligung in Höhe von € 1050,- bis € 1.300,- je Schaden.