Wie können wir Ihnen helfen?

Was passiert mit meiner Reservierung, wenn sich meine Ankunft verspätet und ich den Mietwagen nicht zur geplanten Uhrzeit abholen kann? (z.B. Zug- oder Flugverspätung)

Sollten Sie sich bei der Abholung Ihres Mietfahrzeugs verspäten, gelten bei Europcar folgende Regelungen:

💳 Bei Vorauszahlung oder hinterlegter Kreditkarte: Haben Sie bei Buchung den Mietpreis online bezahlt oder Ihre Kreditkartendaten mitgeteilt, wird Ihnen die Vermietstation ein Fahrzeug der gebuchten Fahrzeugkategorie zum vereinbarten Anmietzeitpunkt zur Verfügung stellen.

✈️🚂 An Flughafen- oder Bahnhofsstationen: Falls die Anmietung an einem Flughafen oder einem Bahnhof erfolgen soll und falls die Zug- oder Flugnummer in der Reservierung angegeben ist, wartet die Anmietstation bis zu 1 Stunde nach regulärer Schließung der Station, um Ihnen ein Fahrzeug aus der gebuchten Fahrzeugkategorie zu vermieten.

💸 Ohne Online-Zahlung und ohne hinterlegte persönliche Daten: Haben Sie bei Buchung des Fahrzeuges weder den Mietpreis online bezahlt noch uns Ihre Kreditkartendaten oder personenbezogenen Daten (z.B. Anschrift, Führerscheinnummer, Zug oder Flugnummer) mitgeteilt, kann die Anmietstation nicht garantieren, dass später als 2 Stunden nach dem gebuchten Anmietzeitpunkt ein Fahrzeug zur Verfügung steht.

🚗 Bei gebuchter Zustellung des Fahrzeugs: Für Zustellungen gilt, dass ein Mitarbeiter max. 15 min auf Ihr Eintreffen wartet. Nach Ablauf der Zeit wird zusätzlich die Entschädigung gemäß Zif. 13 b) (4) berechnet, wenn die Zustellung aufgrund Ihres Verschuldens nicht erfolgen kann. Ihnen ist der Nachweis gestattet, dass EMobG kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

⚠️ Wichtiger Hinweis zur Höheren Gewalt: Falls Sie Ihre Reservierung stornieren oder das Fahrzeug zum vereinbarten Anmietzeitpunkt nicht abholen oder das zugestellte Fahrzeug nicht entgegennehmen (können), haften Sie dafür nicht, falls ein Ereignis der höheren Gewalt der Grund dafür ist. Ein Ereignis höherer Gewalt liegt dann vor, wenn das Ereignis außerhalb Ihrer Kontrolle liegt, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auch bei Anwendung äußerster Sorgfalt nicht hätte vorhergesehen werden können und dessen Auswirkungen auch durch entsprechende Maßnahmen nicht vermieden werden können. Ein solches Ereignis entbindet Sie von der Pflicht zur Anmietung des Fahrzeuges. Wenn Sie sich auf höhere Gewalt berufen, müssen Sie die Voraussetzung dafür darlegen und beweisen.

Bitte beachten Sie, dass Streiks, Verspätungen oder Stornierungen des von ihnen gewählten Transportmittels (Zug, Flugzeug o.ä.) nicht als höhere Gewalt gelten und Sie nicht von der Verpflichtung zur Zahlung von Stornierungskosten, erfolgloser Zustellung oder einer No Show Gebühr entbinden.

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