Welche verschiedenen Möglichkeiten des Haftungsausschlusses oder zusätzlichen Versicherungsschutzes gibt es?
Schaden oder Verlust des Mietfahrzeuges:
- Haftungsbeschränkung
CDW (Collision Damage Waiver) betrifft Schäden am Mietfahrzeug.
- Haftungsbeschränkung
TW (Theft Waiver) bezieht sich auf Diebstahl oder Verlust des Mietfahrzeugs.
- Haftungsbeschränkung
LDW (Loss and Damage Waiver) ist eine Kombination aus Schadens- und Diebstahlschutz.
Der Mieter/Fahrer eines Fahrzeugs haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer am Fahrzeug entstanden sind, wenn es Europcar nicht möglich ist, die Schadenkosten von einer bekannten haftbaren dritten Partei zurückzuverlangen. Der Mieter kann diese Haftung durch Zahlung einer bestimmten Gebühr pro Tag ausschließen. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass für alle Mieter, die diesen Haftungsausschluss vereinbart haben, im Falle von Schaden oder Verlust des Fahrzeugs eine Selbstbeteiligung verbleibt. In einigen Ländern besteht die Möglichkeit, diese Selbstbeteiligung durch Zahlung einer zusätzlichen Gebühr auszuschließen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie am Mietschalter.
Insassen-Unfallschutz:
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PAI (Personal Accident Insurance = Insassen-Unfallschutz )
Dieser optionale Versicherungsschutz steht im größten Teil des Netzes zur Verfügung und erhöht die Deckungssumme bei Invalidität und Todesfall bei einem selbstverschuldeten Unfall.
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SUPER PAI
Erweiterter Insassen-Unfallschutz
Verlust oder Diebstahl oder Schaden am persönlichen Eigentum:
In bestimmten Ländern kann der Versicherungsschutz um einen zusätzlichen Vertrag erweitert werden. Dieser Vertrag schützt bei Verlust oder Schäden an Ihrem Gepäck und/oder Ihrem persönlichen Eigentum (PEC = Personal Effects Coverage). Unsere Mitarbeiter am Mietschalter stehen Ihnen für Fragen und Informationen zu Angebot, Kosten und Umfang dieses Versicherungsschutzes gern zur Verfügung.
Gebühr für junge Fahrer:
In einigen Ländern müssen Fahrer unter 23 Jahren eine zusätzliche Gebühr entrichten. Ob dies der Fall ist, erfahren Sie in den
Mietbedingungen des Anmietlandes oder über das
Europcar Service Center.
Zusatzfahrer:
Im Mietvertrag müssen alle möglichen Fahrer des Fahrzeugs genannt werden, damit der Versicherungsschutz und eventuelle Haftungsausschlüsse erhalten bleiben. Weitere Fragen dazu beantwortet Ihnen unser
Europcar Service Center gerne.
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