FAQ - Häufig gestellte Fragen

Versicherung und zusätzlicher Schutz

Erfahren Sie alles Wissenswerte über den verbindlichen und optionalen Versicherungsschutz unserer Fahrzeuge. 



Ist die Versicherung im Mietpreis enthalten?

Jedes Fahrzeug, das Sie von Europcar mieten, hat gemäß den rechtlichen Bestimmungen des Mietlandes* eine Haftpflichtversicherung für Personen sowie Sach- und Vermögensschäden.

Dieser Versicherungsschutz ist ohne Aufschlag im Mietpreis inbegriffen. Der Versicherungsumfang hängt von den jeweiligen gesetzlichen Bedingungen und Märkten ab. Bitte informieren Sie sich darüber bei Anmietung oder bei Ihrem Europcar Service Center.

Europcar stellt stets eine Übersicht über die im Versicherungsvertrag enthaltenen oder ausgeschlossenen Leistungen bereit.
Was andere Versicherungen anbelangt, sind die Kosten entweder im Mietpreis enthalten oder erfordern einen Aufschlag pro Tag.

*Für Mietwagen an Firmenkunden in Großbritannien kann mit Europcar UK vorher vertraglich vereinbart werden, dass Europcar das Fahrzeug ohne Versicherungsschutz anbietet. Dafür muss der Kunde Europcar UK vor der ersten Anmietung eine Versicherungsbescheinigung seitens seiner Versicherungsfirma zukommen lassen.

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Welche verschiedenen Möglichkeiten des Haftungsausschlusses oder zusätzlichen Versicherungsschutzes gibt es?

  • Schaden oder Verlust des Mietfahrzeuges:


  • - Haftungsbeschränkung CDW (Collision Damage Waiver) betrifft Schäden am Mietfahrzeug.
    - Haftungsbeschränkung TW (Theft Waiver) bezieht sich auf Diebstahl oder Verlust des Mietfahrzeugs.
    - Haftungsbeschränkung LDW (Loss and Damage Waiver) ist eine Kombination aus Schadens- und Diebstahlschutz.

    Der Mieter/Fahrer eines Fahrzeugs haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer am Fahrzeug entstanden sind, wenn es Europcar nicht möglich ist, die Schadenkosten von einer bekannten haftbaren dritten Partei zurückzuverlangen. Der Mieter kann diese Haftung durch Zahlung einer bestimmten Gebühr pro Tag ausschließen. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass für alle Mieter, die diesen Haftungsausschluss vereinbart haben, im Falle von Schaden oder Verlust des Fahrzeugs eine Selbstbeteiligung verbleibt. In einigen Ländern besteht die Möglichkeit, diese Selbstbeteiligung durch Zahlung einer zusätzlichen Gebühr auszuschließen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie am Mietschalter.

  • Insassen-Unfallschutz:


  • - PAI (Personal Accident Insurance = Insassen-Unfallschutz )
    Dieser optionale Versicherungsschutz steht im größten Teil des Netzes zur Verfügung und erhöht die Deckungssumme bei Invalidität und Todesfall bei einem selbstverschuldeten Unfall.

    - SUPER PAI
    Erweiterter Insassen-Unfallschutz

  • Verlust oder Diebstahl oder Schaden am persönlichen Eigentum:


  • In bestimmten Ländern kann der Versicherungsschutz um einen zusätzlichen Vertrag erweitert werden. Dieser Vertrag schützt bei Verlust oder Schäden an Ihrem Gepäck und/oder Ihrem persönlichen Eigentum (PEC = Personal Effects Coverage). Unsere Mitarbeiter am Mietschalter stehen Ihnen für Fragen und Informationen zu Angebot, Kosten und Umfang dieses Versicherungsschutzes gern zur Verfügung.

  • Gebühr für junge Fahrer:


  • In einigen Ländern müssen Fahrer unter 23 Jahren eine zusätzliche Gebühr entrichten. Ob dies der Fall ist, erfahren Sie in den
    Mietbedingungen des Anmietlandes oder über das Europcar Service Center.

  • Zusatzfahrer:


  • Im Mietvertrag müssen alle möglichen Fahrer des Fahrzeugs genannt werden, damit der Versicherungsschutz und eventuelle Haftungsausschlüsse erhalten bleiben. Weitere Fragen dazu beantwortet Ihnen unser Europcar Service Center gerne.

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