Allgemeine Geschäftsbedingungen für myEuropcar
der EMobG Services Germany GmbH, Anckelmannsplatz 1 20537 Hamburg
(nachfolgend Europcar genannt)
Stand: Dezember 2022
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Auto-Abo Produkt "myEuropcar" (nachfolgend
"myEuropcar AGB" genannt) regeln die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien in allen
Vertragsverhältnissen, in denen Europcar gegenüber Verbrauchern (entsprechend §13 BGB und
nachfolgend "Abonnent" genannt), Fahrzeuge im Rahmen des Auto-Abo Produktes "myEuropcar"
bereitstellt, sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen.
A. Geltungsbereich
Die in diesen Bedingungen enthaltenen Vertragsbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen
Vermietbedingungen (AVB) von Europcar in der zum Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme gültigen Fassung.
Die AVB können auf der Website unter
europcar.de/allgemeine-bedingungen abgerufen werden.
Widersprechen Bedingungen in den AVB diesen myEuropcar AGB, so haben die Bedingungen aus den
myEuropcar AGB Vorrang.
B. Gegenstand des Vertrages, Buchungsberechtigte
1. myEuropcar ist ein Auto-Abo Produkt, das dem Abonnenten ein Fahrzeug aus der gebuchten
Fahrzeugkategorie gegen ein monatliches Entgelt in vertraglich vereinbarter Höhe zur Verfügung
stellt. Dieses monatliche Entgelt beinhaltet die Übernahme der Kosten für KFZ-Haftpflicht, Teil-
und Vollkaskoschutz, Zulassung, Kfz-Steuer, Rundfunkbeitrag, Wartungs- und Verschleißreparaturen,
saisonale Bereifung, Inspektionen und Hauptuntersuchungen zu den nachstehenden Bedingungen. Der
Abonnent hat dabei nur die Wahl zwischen den angebotenen Fahrzeugkategorien, hat aber keinen
Anspruch auf einen konkreten Fahrzeugtyp oder ein konkretes Fahrzeug.
2. Zur Buchung des Produktes myEuropcar berechtigt sind Verbraucher:
- ab einem Mindestalter von 21 Jahren
- mit Wohnsitz in Deutschland
- die im Besitz einer, in der Bundesrepublik Deutschland, gültigen Fahrerlaubnis sind.
3. Nutzungsberechtigt und damit erlaubt das Fahrzeug zu führen, sind der Abonnent und alle im
Mietvertrag als zusätzliche Fahrer eingetragenen Personen. Der Abonnent kann bei der Buchung
Zusatzfahrer dazubuchen. Bei der Fahrzeugübergabe müssen von allen gebuchten nutzungsberechtigten
Personen die gültigen Ausweisdokumente sowie die in der Bundesrepublik Deutschland gültigen
Fahrerlaubnisse vorliegen.
4. Abhängig von der gebuchten Fahrzeugkategorie können andere Voraussetzungen (Mindestalter,
Führerscheinbesitz) gelten. Diese können in der Fahrzeugübersicht dieser AGB (siehe Abschnitt N.)
eingesehen werden. Sämtliche Fahrer müssen alle gesetzlichen und vertraglich vereinbarten
Voraussetzungen zum Führen der bereitgestellten Fahrzeuge erfüllen. Der Abonnent ist selbst dafür
verantwortlich, Fahrzeugschlüssel nur an Personen zu überlassen sowie den Betrieb des Fahrzeuges
nur Personen zu gestatten, die die vorgenannten gesetzlichen und vertraglich vereinbarten
Voraussetzungen zum Führen der Fahrzeuge erfüllen. Des Weiteren hat der Abonnent dafür Sorge zu
tragen, dass alle weiteren Fahrer und Nutzer des Fahrzeuges die den Abonnenten treffenden
vertraglichen Pflichten aus diesen myEuropcar AGB einhalten. Ferner muss der Abonnent
sicherstellen, dass er den jeweiligen Fahrer des bereitgestellten Fahrzeuges stets benennen kann
und hat dies
Europcar jederzeit auf Anfrage unverzüglich mitzuteilen.
C. Vertragsschluss
1. Die auf der Website der Europcar sowie auf weiteren Online-Auftritten der Europcar dargestellten
myEuropcar Abonnements stellen kein verbindliches Angebot von Europcar dar, sondern dienen der
Aufforderung des Abonnenten zur Abgabe eines verbindlichen Angebots. Ein verbindliches Angebot im
Sinne des § 145 BGB gibt der Abonnent mit Klick auf
“Kaufen” gegenüber Europcar ab.
2. Im Anschluss der Buchung erhält der Abonnent per E-Mail einen Überblick über die gebuchten
Leistungen (Buchungsübersicht des Abonnenten), dies stellt seitens Europcar noch keine Vertragsannahme dar.
Europcar behält sich unter anderem im Fall einer negativen Bonitätsauskunft des Abonnenten vor, den
Vertragsschluss abzulehnen. Dem Abonnenten steht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht
zu.
3. Europcar prüft im Anschluss an die Buchung die Verfügbarkeit der gebuchten Fahrzeugkategorie.
Bei gegebener Verfügbarkeit kontaktiert Europcar den Abonnenten zur Klärung der Fahrzeugabholung
und bestätigt im Anschluss die Buchung per E-Mail (Buchungsbestätigung seitens Europcar). Mit der
Buchungsbestätigung seitens Europcar kommt der Vertrag zum myEuropcar Auto-Abo zwischen Europcar
und dem Abonnenten zustande.
4. Mit der Buchungsbestätigung durch Europcar erhält der Abonnent alle relevanten Informationen zur
Fahrzeugbereitstellung. Eine Änderung des von Europcar bestätigten Termins zur Fahrzeugabholung ist
nicht möglich. Europcar behält sich allerdings das Recht vor, Buchungen des Abonnenten ohne Angabe
von Gründen abzulehnen.
5. Der Abonnent hat die Möglichkeit sein gebuchtes myEuropcar Auto-Abo bis spätestens 14 Tage vor
dem vertraglich vereinbarten Datum der Fahrzeugabholung kostenlos gegenüber Europcar schriftlich
(Textform ist ausreichend) zu stornieren. Bei einer späteren Stornierung seines myEuropcar
Auto-Abos gegenüber Europcar fällt eine Stornierungsgebühr, entsprechend der Gebührenübersicht in
Abschnitt O, an. Dem Abonnenten wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt
nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die von Europcar erhobene Gebührenpauschale. Nach
dem vertraglich vereinbarten Datum der Fahrzeugabholung ist eine Stornierung des myEuropcar
Auto-Abo nicht mehr möglich.
D. Monatsentgelt für myEuropcar Auto-Abo
1. Für die Überlassung der Nutzung des durch Europcar bereitgestellten Fahrzeugs zahlt der Abonnent
an Europcar ein monatliches Entgelt in der vertraglich vereinbarten Höhe. Dieses vertraglich
vereinbarte monatliche vom Abonnenten geschuldete Entgelt setzt sich aus einem monatlichen
Pauschalbetrag für die Fahrzeugmiete sowie weiterer vom Abonnenten gebuchten Zusatzleistungen,
sogenannte “Extras”, zusammen. "Extras" können im Buchungsprozess durch den Abonnenten ausgewählt
und in Anspruch genommen werden. Je nach gewählter Zusatzleistung erfolgt die Berechnung einmalig
(i.d.R. mit der ersten fälligen Zahlung) oder monatlich wiederkehrend. Eine Anpassung der "Extras"
ist nach Erhalt der Bestätigung durch Europcar und während der Vertragslaufzeit nicht möglich.
2. Für Abonnenten und Zusatzfahrer unter 23 Jahren wird eine gesonderte Gebühr (Young Driver Fee
"YOU"), entsprechend der Gebührenübersicht in Abschnitt O, erhoben. Diese Gebühr wird dem
Abonnenten je Nutzer und je Nutzungsmonat berechnet und erstmals nach der Online-Buchung gesondert
und dann wiederkehrend je Nutzungsmonat abgebucht.
3. Das monatliche Abonnement enthält ein Basis-Freikilometerpaket von 750 km pro Monat.
Mehrkilometer, die die vertraglich vereinbarte Kilometerlaufleistung übersteigen, werden gemäß der
Fahrzeugübersicht dieser AGB (siehe Abschnitt N.) gesondert in Rechnung gestellt. Der Abonnent kann
zusätzliche Kilometerpakete (je 500 km pro Monat extra) zu seinem Abonnement im Buchungsprozess
hinzubuchen und damit das ihm zur Verfügung stehende monatliche Kilometer-Kontingent anpassen. Eine
Anpassung des gebuchten Kilometerpakets nach Erhalt der Buchungsbestätigung während der Laufzeit
ist nicht möglich. Ungenutzte Kilometer verfallen ersatzlos und können nicht in den darauf
folgenden Monat übertragen werden. Für jeden Nutzungsmonat stehen ausschließlich die gebuchten
monatlichen Kilometer zur Verfügung. Etwaige angefallene Mehrkilometer, die über die gebuchte
Leistung hinausgehen, werden gemäß der Fahrzeugübersicht dieser myEuropcar AGB (siehe Abschnitt N.)
abgerechnet.
4. Nach Vertragsende erfolgt durch Europcar eine Endabrechnung des Vertrages. Bei einer Kündigung
nach Erreichen der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit erfolgt eine taggenaue Abrechnung auf
den Tag der tatsächlichen Fahrzeugrückgabe durch den Abonnenten und Fahrzeugentgegennahme an dem
mit Europcar vereinbarten Standort.
5. Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt.
E. Kautionsleistung
1. Europcar erhebt bei jeder Buchung eines myEuropcar Auto-Abo eine Kaution, entsprechend der
Fahrzeugübersicht N, für das abonnierte Fahrzeug. Das vom Abonnenten bei der Buchung hinterlegte
Zahlungsmittel wird spätestens nach dem Bereitstellen des Fahrzeuges beim Abonnenten durch Europcar
belastet.
2. Der Kautionsbetrag wird nach Ablauf des Abonnements, d.h. der erfolgten Fahrzeugrückgabe und
Begleichung aller offenen Zahlungen (und festgestellten Schäden, die der Abonnent zu vertreten hat)
des Abonnenten an Europcar, zurückgezahlt. Europcar ist berechtigt, ausstehende Zahlungen mit der
Kaution zu begleichen.
F. Zahlungsmodalitäten
1. Der Abonnent stimmt zu, dass ihm Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form an die im
Buchungsprozess hinterlegte E-Mail-Adresse übersandt werden.
2. Die Abrechnung für den ersten Nutzungsmonat, inklusive aller in Anspruch genommener einmaliger
Zusatzleistungen, erfolgt unmittelbar nach der Buchung des Abonnements. Europcar ist durch den
Erhalt dieser Vorauszahlung nicht zur Verzinsung verpflichtet. Jede weitere Abrechnung eines
Nutzungsmonats, wird periodisch im Voraus berechnet. Der Abonnent erhält 12 Tage vor Beginn eines
neuen Nutzungsmonats eine Benachrichtigung per E-Mail über die fällige Zahlung. Die Zahlung wird 2
Tage nach Ankündigung fällig und vom hinterlegten Zahlungsmittel eingezogen.
3. Für die Buchung eines myEuropcar Auto-Abo muss ein gültiges und von Europcar akzeptiertes
Zahlungsmittel im Online-Buchungsprozess hinterlegt werden. Firmenkreditkarten werden von Europcar
für das myEuropcar Auto-Abo nicht akzeptiert und können in dem Online-Buchungsprozess nicht als
gültiges Zahlungsmittel hinterlegt werden. Der Abonnent autorisiert Europcar sämtliche vertraglich
vereinbarten Entgelte sowie sonstige Kosten und Gebühren (z.B. Miete, Einmalgebühren,
Zusatzgebühren, Kaution etc.) von dem hinterlegten Zahlungsmittel abzubuchen. Der Abonnent bleibt
für offene Beträge verantwortlich.
4. Kann eine Zahlung nicht erfolgreich abgewickelt werden, weil das hinterlegte Zahlungsmittel
keine ausreichende Deckung aufweist, abgelaufen ist oder eine Abbuchung aus anderen Gründen
fehlschlägt, erhält der Abonnent von Europcar eine E-Mail mit dem Hinweis zur Aktualisierung des
Zahlungsmittels. Der Abonnent ist verpflichtet, umgehend ein gültiges Zahlungsmittel zu
hinterlegen, von dem die vertraglich vereinbarten Entgelte eingezogen werden können.
G. Fahrzeugnutzung, Fahrzeugrückgabe
1. Das jeweilige Abonnement wird auf Basis einer Fahrzeugkategorie (ACRISS-Code) geschlossen. Dem
Abonnenten wird für die Vertragslaufzeit ein Fahrzeug der gebuchten Fahrzeugkategorie zur Verfügung
gestellt. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Marke, Modell, Ausstattungslinie oder Farbe,
es sei denn, das Abonnement wird über ein Wunschmodell abgeschlossen. In diesem Fall wählt der
Abonnent ein Modell einer bestimmten Marke. Ein Anspruch auf eine bestimmte Modellvariante,
Ausstattungslinie oder Farbe besteht auch bei einem Wunschmodell nicht. Die Anforderungen und
Bedingungen der jeweiligen Fahrzeugkategorien sind in Abschnitt N. Fahrzeugkategorien, dieser AGB,
aufgeführt.
2. Holt der Abonnent das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin ab, bleibt der geschlossene Vertrag
unberührt und wird nicht beendet. Das bereitgestellte Fahrzeug steht für 29 Tage nach dem
ursprünglich vereinbarten Datum zur Abholung zur Verfügung. Erfolgt in diesem Zeitraum keine
Abholung durch den Abonnenten ist Europcar berechtigt, den Vertrag mit Ablauf des ersten
Abrechnungsmonats automatisch zu beenden ohne, dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
3. Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt ausschließlich an den Abonnenten und nur unter Vorlage der
Buchungsbestätigung, des gültigen Personalausweis und der in der Bundesrepublik Deutschland,
gültigen Fahrerlaubnis. Kann der Abonnent diese Dokumente nicht vorlegen, erfolgt keine
Fahrzeugübergabe. Für Zusatzfahrer müssen bei Fahrzeugübergabe der gültige Personalausweis und eine
in der Bundesrepublik Deutschland gültige Fahrerlaubnis vorliegen. Bei Buchung der
Fahrzeugzustellung erfolgt die Bereitstellung des Fahrzeugs an dem in der Bestätigungsmail
aufgeführten Übergabeort. Europcar informiert den Abonnenten rechtzeitig über das Zeitfenster der
Fahrzeugzustellung. Versäumt der Abonnent den Termin, erfolgt keine Rückerstattung der Kosten für
die Zustellung. Wünscht der Abonnent eine erneute Zustellung, fallen hierfür zusätzliche Kosten, entsprechend der Gebührenübersicht in Abschnitt O, an. sowie für jeden weiteren Zustellungsversuch der Europcar zu lasten des Abonnenten an. Dem Abonnenten wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die von Europcar erhobene Gebührenpauschale. Der Abonnent erhält das Fahrzeug ab Station vollgetankt.
Die Kosten für den Verbrauch während der Zustellungsfahrt werden nicht von Europcar übernommen und
sind als Teil der Zustellungsleistung vom Abonnenten zu tragen.
4. Das Fahrzeug darf nicht außerhalb des Vertragsgebiets betrieben werden. Das Vertragsgebiet
umfasst Europa mit Ausnahme folgender Länder, die je nach Fahrzeugkategorie, nicht befahren werden
dürfen: - für alle Fahrzeugkategorien gesperrte Länder: Albanien, baltische Republiken, Bulgarien,
Griechenland, Island, Rumänien, Türkei, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Kosovo, Bosnien und
Herzegowina, Moldawien, die Russische Föderation, Malta, Ukraine, Weißrussland und Zypern; -für
Fahrzeuge der Kategorie Selection sowie ab der Kategorie Fullsize (ausgenommen Minibusse dieser
Kategorie) gesperrte Länder: Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Polen, Slowakei, Slowenien,
Tschechien und Ungarn.
5. Die Fahrzeugrückgabe erfolgt zu den in der Rückgabebesätigung vereinbarten Rückgabekriterien
über Ort, Datum und Uhrzeit. Der Abonnent ist bei der Fahrzeugrückgabe zur Anwesenheit
verpflichtet, um gemeinsam mit einem Europcar Mitarbeiter den Fahrzeugzustand im Rückgabeprotokoll
("Statement of Return") zu dokumentieren. Eine Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten ist
ausgeschlossen und führt zu zusätzlichen Kosten, entsprechend der Gebührenübersicht in Abschnitt O.
Dem Abonnenten wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden
oder wesentlich niedriger als die von Europcar erhobene Gebührenpauschale.
6. Bei Buchung der Fahrzeugabholung erfolgt die Abholung des Fahrzeugs an dem in der
Buchungsbestätigung vereinbarten Übergabeort. Dieser entspricht dem Ort der ursprünglichen
Fahrzeugzustellung. Sollte eine Abholung von einem anderen Ort gewünscht werden, fallen zusätzliche
Kosten, entsprechend der Gebührenübersicht in Abschnitt O, an. Europcar informiert den Abonnenten
rechtzeitig über das Zeitfenster der Fahrzeugabholung. Versäumt der Abonnent den Termin erfolgt
keine Rückerstattung der Kosten für die Fahrzeugabholung. Wünscht der Abonnent eine erneute
Abholung, fallen hierfür zusätzliche Kosten, entsprechend der Gebührenübersicht in Abschnitt O, an.
Dem Abonnenten wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden
oder wesentlich niedriger als die von Europcar erhobene Gebührenpauschale.
7. Das Fahrzeug ist vollgetankt und innen, sowie außen so gereinigt an Europcar zu übergeben, dass
der Fahrzeugzustand bei der Fahrzeugrücknahme beurteilt werden kann. Wird das Fahrzeug nicht
vollgetankt zurückgegeben, betankt Europcar das Fahrzeug nach und stellt dem Abonnenten die Kosten
in Rechnung. Je nachgetanktem Liter wird eine Betankungspauschale, entsprechend der
Gebührenübersicht in Abschnitt O, berechnet. Bei reinen Elektrofahrzeugen hat die Rückgabe mit
einem Ladestand von mindestens 85% zu erfolgen, andernfalls wird eine einmalige Ladepauschale,
entsprechend der Gebührenübersicht in Abschnitt O, zum Aufladen des Fahrzeuges berechnet. Sollte
der Abonnent das Fahrzeug bei gebuchter Fahrzeugabholung nicht vollgetankt an den Europcar
Mitarbeiter übergeben, ist zu beachten, dass die Nachbetankung/Nachladen erst in der betreuenden
Europcar Station erfolgen kann und der Verbrauch für die Rückführung des Fahrzeugs somit ebenfalls
dem Abonnenten berechnet wird. Dem Abonnenten wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden
sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die von Europcar erhobene
Gebührenpauschale.
8. Werden während der Fahrzeugrückgabe bei der gemeinsamen Besichtigung des Fahrzeugs neue Schäden
festgestellt, werden diese in einer Schadenmeldung dokumentiert. Die weitere Bearbeitung des
Schadensfalles erfolgt gemäß Ziffer 12 der AVB. Eine Abrechnung der Schäden auf Basis der
Preisliste für die direkte Schadenregulierung ist für myEuropcar ausgeschlossen. Im Schadensfall
gelten die entsprechenden Regelungen der AVB.
H. Fahrzeugtausch
1. Die für myEuropcar eingesetzten Fahrzeuge unterliegen beschränkten Haltedauern und
Kilometerlaufleistungen der Fahrzeughersteller. Europcar ist während der gesamten Vertragsdauer
berechtigt, einen Fahrzeugdurchtausch durchzuführen und dem Abonnenten ein anderes Fahrzeug aus der
gleichen vertraglich vereinbarten Fahrzeugkategorie bereitzustellen. Mit einem erfolgten
Fahrzeugtausch verlängert sich die Mindestvertragsdauer nicht.
2. Ist ein Fahrzeugdurchtausch fällig, vereinbart Europcar mit dem Abonnenten hierfür mit einer
Ankündigungsfrist von mindestens 7 Tagen einen Termin an einer Europcar Station. Der Abonnent ist
verpflichtet den Termin wahrzunehmen und alle erforderlichen Maßnahmen für den Fahrzeugwechsel
einzuhalten. Zu einem Fahrzeugdurchtausch berechtigt sind alle zur Nutzung eingetragenen
berechtigten Personen unter Vorlage des gültigen Ausweisdokuments sowie der, in der Bundesrepublik
Deutschland, gültigen Fahrerlaubnis.
3. Bei einem Fahrzeugtausch ist das Fahrzeug vollgetankt und innen, sowie außen so gereinigt an
Europcar zu übergeben, dass der Fahrzeugzustand bei der Fahrzeugrücknahme beurteilt werden kann.
4. Werden während der Fahrzeugrückgabe bei der gemeinsamen Besichtigung des Fahrzeugs neue Schäden
festgestellt, werden diese in einer Schadenmeldung dokumentiert. Die weitere Bearbeitung des
Schadensfalles erfolgt gemäß Ziffer 12 der AVB. Eine Abrechnung der Schäden auf Basis der
Preisliste für die direkte Schadenregulierung ist für myEuropcar ausgeschlossen. Im Schadensfall
gelten die entsprechenden Regelungen der AVB.
5. Kommt der Abonnent der Aufforderung eines vereinbarten Termins für einen Fahrzeugdurchtausch
nicht oder nicht rechtzeitig nach, behält sich Europcar das Recht vor, dem Abonnenten eine Gebühr,
entsprechend der Gebührenübersicht in Abschnitt O, je Vorgang, zu berechnen. Dem Abonnenten wird
ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich
niedriger als die von Europcar erhobene Gebührenpauschale. Unberührt davon besteht die
Verpflichtung zum Fahrzeugdurchtausch unverändert fort.
6. Kommt der Abonnent seinen Verpflichtungen wiederholt nicht nach, kann Europcar gemäß Abschnitt
K. dieser myEuropcar AGB den Vertrag außerordentlich kündigen.
7. Bei einem Fahrzeugdurchtausch findet das optional zubuchbare Extra Zustellung & Abholung keine
Anwendung.
I. Mitteilung zum Fahrzeugzustand
1. Zur Überprüfung des Fahrzeugzustands, der Fahrzeugsicherheit und der vertraglich vereinbarten
Kilometerlaufleistung ist der Abonnent während der Vertragslaufzeit verpflichtet auf Aufforderung
von Europcar, jedoch maximal einmal pro Nutzungsmonat, Informationen über den Fahrzeugzustand (z.B.
KM-Stand, Inspektionsfälligkeit, Neuschäden, Technische Mängel) an Europcar zu übermitteln. Der
Abonnent erhält eine Aufforderung per E-Mail an die in der Buchung hinterlegte E-Mail-Adresse. Die
Informationen sind innerhalb eines Zeitraums von 3 Kalendertagen ab Erhalt der Aufforderung an
Europcar zu übermitteln. Übermittelt der Abonnent die Informationen nicht oder nicht rechtzeitig an
Europcar, ist Europcar berechtigt, dem Abonnenten eine neue Frist zur Erbringung der Informationen
zu setzen. Kommt der Abonnent dieser zweiten Aufforderung nicht nach, ist Europcar berechtigt, eine
Gebühr, für die Kontaktaufnahme und manuelle Erfassung, entsprechend der Gebührenübersicht in
Abschnitt O, je Vorgang zu erheben. Dem Abonnenten wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein
Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die von Europcar erhobene
Gebührenpauschale.
2. Europcar ist ferner dazu berechtigt den Abonnenten auf Basis der übermittelten Informationen zu
kontaktieren und jederzeit einen physischen Fahrzeugcheck, innerhalb von 10 Werktagen in einer
Europcar Station zu veranlassen, um den Fahrzeugzustand und die Fahrzeugsicherheit zu überprüfen.
Kommt der Abonnent der Aufforderung zu einem physischen Fahrzeugcheck nicht innerhalb der gesetzten
Frist bzw. zu dem vereinbarten Termin nach, behält sich Europcar das Recht vor, dem Abonnenten eine
Gebühr, entsprechend der Gebührenübersicht in Abschnitt O, je Vorgang, in Rechnung zu stellen.
Unberührt davon besteht die Verpflichtung zur Vorführung des Fahrzeugs in der vereinbarten Station
unverändert fort. Dem Abonnenten wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei
überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die von Europcar erhobene
Gebührenpauschale.
3. Europcar verfügt zu jeder Zeit über ein Besichtigungsrecht, welches Europcar oder einem von
Europcar bestimmten Partner das Recht einräumt, das vom Abonnenten genutzte Fahrzeug nach
Ankündigung zu besichtigen. Der Abonnent ist bei Anforderung verpflichtet, den Standort des
Fahrzeugs mitzuteilen.
J. Haftung
1. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel der Mietsache gemäß § 536a Abs. 1, 1.
Fall BGB ist ausgeschlossen. Europcar haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und nach Maßgabe
des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Europcar bei Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.
2. Bei nur fahrlässiger Verletzung wesentlicher Rechte oder Pflichten, die sich nach dem Inhalt und
dem Zweck des Vertrages ergeben, haftet Europcar nur beschränkt auf den bei Vertragsbeginn
vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Der vertragstypische, vorhersehbare Schaden besteht in
Höhe des vereinbarten Selbstbehalts pro Schadensfall.
3. Der Abonnent haftet während der Mietzeit der Europcar gegenüber für den Untergang des Fahrzeuges
und für sämtliche Schäden, die über die normale Abnutzung hinaus am Fahrzeug während der Mietzeit
entstehen, soweit der Abonnent oder der jeweilige Fahrer diese zu vertreten hat. Die Haftung des
Abonnenten erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie Sachverständigenkosten,
Abschleppkosten, Wertminderung und Mietausfallkosten.
4. Bei Vereinbarung einer Haftungsreduzierung haftet der Abonnent pro Schadenfall nur bis zur Höhe
der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung. Der Abonnent haftet auch bei Abschluss einer
Haftungsreduzierung in vollem Umfang für alle Schäden, die bei Benutzung des Fahrzeuges durch einen
nicht berechtigten Fahrer oder bei Nutzung des Fahrzeuges zu unerlaubten Zwecken entstehen. Hat der
Abonnent sich unerlaubt vom Unfallort entfernt und seine Obliegenheiten aus der Regelung zum
Verhalten im Schadenfall verletzt, so haftet er ebenfalls uneingeschränkt, es sei denn, die
Obliegenheitsverletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadensfalls. Verursacht der
Abonnent den Schaden grob fahrlässig, haftet er in einem der Schwere seines Verschuldens
entsprechenden Verhältnis. Bei vorsätzlicher Schadensverursachung haftet der Abonnent ebenfalls
uneingeschränkt.
K. Vertragslaufzeit, Kündigung
1. Bei der Vertragslaufzeit wird zwischen Mindestlaufzeit und Laufzeitverlängerung unterschieden.
Unter Mindestlaufzeit wird die vertraglich geregelte Laufzeit verstanden, für die das Fahrzeug vom Abonnenten mindestens abonniert werden muss. Der Abonnent wählt die Mindestlaufzeit im Buchungsprozess aus. Wird der Vertrag nicht nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit gekündigt, geht das Abonnement in die Laufzeitverlängerung über und verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat. Nach Erreichen der maximalen seitens Europcar (sofern nicht anders vereinbarten) Gesamtlaufzeit von 24 Monaten, endet das Abonnement automatisch – ohne, dass es einer Kündigung durch Europcar bedarf. Nach Erreichen der vertraglich vereinbarten Mindestvertraglaufzeit, erfolgt die Abrechnung taggenau mit Rückgabe des Fahrzeugs an Europcar.
2. Eine Kündigung durch den Abonnenten kann frühestens zum Ablauf der vertraglich vereinbarten
Mindestlaufzeit erfolgen. Die Kündigung erfolgt mindestens in Textform per E-Mail an myeuropcar.de@europcar.com oder über den Link „Fahrzeugrückgabe vereinbaren“ in der monatlichen Abrechnungsmail, mit einer Kündigungsfrist von 1 Arbeitstag. Der Abonnent stimmt einem Rückgabetermin und damit einer Kündigung des Abonnements zu. Dies stellt kein verbindliches Rückgabedatum dar. Europcar klärt die Details der Fahrzeugrückgabe mit dem Abonnenten telefonisch ab und bestätigt den Termin zur Fahrzeugrückgabe per E-Mail.
Nach Erreichen der vertraglich vereinbarten Mindestvertraglaufzeit, erfolgt die Abrechnung taggenau
mit Rückgabe des Fahrzeugs an Europcar.
3. Europcar ist berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen mit Wirkung zum Ablauf der bei Zugang der Kündigung aktuell laufenden Abrechnungsperiode ordentlich zu kündigen. Die Kündigung durch Europcar hat dabei mindestens in Textform zu erfolgen. Eine Kündigung des Vertrages durch Europcar ist jedoch frühestens nach Ablauf der vertraglichen Mindestlaufzeit möglich.
4. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund
bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch Europcar liegt
insbesondere vor, sofern: - das vom Abonnenten hinterlegte Zahlungsmittel nicht gedeckt ist; oder -
der Abonnent für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht
unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist; oder - die Schadenquote an dem Fahrzeug unzumutbar ist; dies ist insbesondere bei einem Gesamtschaden in Höhe von 5.000,00€ (netto) der Fall, es sei denn, der Abonnent hat diesen
Gesamtschaden nicht mindestens in einer Höhe von 5.000,00€ zu vertreten; oder - wesentliche Mängel
/ Schäden am Fahrzeug nicht unverzüglich an Europcar gemeldet werden; oder - der Abonnent die
Rechte von Europcar dadurch in erheblichen Maße verletzt, dass er das Fahrzeug durch
Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten erheblich gefährdet oder es unbefugt einer
dritten Person überlässt und dieses Verhalten auch nach einer Abmahnung durch Europcar fortsetzt.
Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn diese offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder die
fristlose außerordentliche Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen
Interessen gerechtfertigt ist; oder - ein mit Europcar vereinbarter Termin (z.B. Fahrzeugrückgabe,
Fahrzeugbesichtigung, etc.) nicht wahrgenommen wird; oder - der Abonnent das Fahrzeug verbotswidrig
im Ausland einsetzt; oder - die vertraglichen Sorgfaltspflichten nicht erfüllt werden und dadurch
der Fahrzeugwert gemindert wird; oder - das Fahrzeug unbefugten Dritten zum Gebrauch überlassen
wird; oder - der Abonnent wiederholt oder schwerwiegend gegen die myEuropcar AGB oder Europcar AVB
verstößt und dies nicht behebt.
5. Kündigt Europcar den Vertrag, ist der Abonnent nach Erhalt der Kündigung verpflichtet, das
jeweilige Fahrzeug binnen 48 Stunden, wenn nicht anders in Textform vereinbart, unter
Berücksichtigung der in Abschnitt G. beschriebenen Regelungen zur Fahrzeugrückgabe, an Europcar
zurückzugeben. Die Rückgabe hat in der Station zu erfolgen, in der das Fahrzeug angemietet wurde.
Kommt ein Abonnent dieser Verpflichtung nicht nach, behält sich Europcar die Einleitung rechtlicher
Schritte vor.
6. Wird das Fahrzeug vom Abonnenten nicht fristgemäß zurückgegeben oder kann das Fahrzeug wegen
eines Umstandes, den der Abonnent zu vertreten hat, bei diesem nicht vereinbarungsgemäß abgeholt
und im Empfang genommen werden, ist Europcar berechtigt, dem Abonnenten bis zur Rückgabe und/oder
Rücknahme des Fahrzeuges für jeden Tag der Überschreitung der vertraglich vereinbarten Nutzungszeit
den tagesanteiligen Betrag der Monatsmiete als Nutzungsentgelt zu berechnen und die durch die
Rückgabeverzögerung und/oder Rücknahmeverhinderung verursachten zusätzlichen Kosten und
entstandenen Schäden zu berechnen. Dem Abonnenten wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein
Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die von Europcar erhobene
Schaden sowie Kosten.
7. Kündigt Europcar außerordentlich und fristlos gegenüber dem Abonnenten, kann Europcar vom
Abonnenten den Schadenersatz verlangen, der Europcar durch das vorzeitige Vertragsende entsteht.
Kündigt der Abonnent außerordentlich fristlos vor Ablauf der vertraglich vereinbarten
Mindestlaufzeit sein myEuropcar Auto-Abo werden ihm die vollen Kosten und Gebühren für die
verbleibende Mindestlaufzeit berechnet. Weiterführende Ansprüche aus offenen Zahlungen und
Schadensersatz sowie entgangener Gewinn bleiben unberührt bestehen.
L. Datenschutz
1. Hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Regelungen wird auf die Datenschutzerklärung der
Europcar verwiesen, welche in der jeweils gültigen Fassung stets online auf der Webseite unter
europcar.de/allgemeine-bedingungen eingesehen werden kann.
M. Sonstige Bestimmungen
1. Andere individuelle oder mündliche Vereinbarungen zwischen dem Abonnenten und Europcar gelten
für dieses Produkt nicht.
2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine
solche ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten entspricht. Dies gilt auch im Fall einer
Vertragslücke.
3. Europcar behält sich das jederzeitige Recht vor, seine Leistungen in einer dem Abonnenten
zumutbaren Art und Weise zu ändern, um diese weiter zu entwickeln und qualitativ zu verbessern.
Europcar behält sich zudem vor, diese AGB zu ändern, soweit dies für den Abonnenten zumutbar ist.
Macht der Abonnent nach Bekanntgabe einer Änderung nicht innerhalb von vier Wochen von seinem
Kündigungsrecht Gebrauch, so gilt sein Einverständnis mit den Änderungen als erteilt. Die AGB in
der jeweils gültigen Fassung können stets online auf der Webseite von Europcar
europcar.de/allgemeine-bedingungen eingesehen werden.
4. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.
Stand: Dezember 2022
N. Fahrzeugübersicht
ACRISS-Code Einordnung und Bestimmungen
Acrisscode
Fahrzeug-Kategorien | Mindestalter | Besitz des
Führerscheins
in
Jahren | Kaution | Selbstbehalt je
Schadensfall
Basic
Schutz | Selbstbehalt je
Schadensfall
Medium
Schutz | Selbstbehalt je
Schadensfall
Premium
Schutz | Preis je Mehrkilometer |
---|
Mini
M***; N*** | 21 | 1 | 300€ | 1.750€ | 1.000€ | 500€ | 0,45€ |
Economy
E***; H*** | 21 | 1 | 300€ | 1.750€ | 1.000€ | 500€ | 0,45€ |
Compact
C***; D*** | 21 | 1 | 300€ | 1.750€ | 1.000€ | 500€ | 0,45€ |
Inter-mediate
I***; J*** | 21 | 3 | 300€ | 1.750€ | 1.000€ | 500€ | 0,45€ |
Standard
S*** | 21 | 3 | 300€ | 1.750€ | 1.000€ | 500€ | 0,45€ |
Fullsize
F*** | 21 | 3 | 300€ | 2.000€ | 1.000€ | 500€ | 0,45€ |
Premium
P*** | 25 | 3 | 300€ | 2.000€ | 1.000€ | 500€ | 0,45€ |
Luxus
L*** | 25 | 3 | 300€ | 2.000€ | 1.000€ | 500€ | 0,45€ |
Special
X*** | 25 | 3 | 300€ | 2.000€ | 1.000€ | 500€ | 0,45€ |
Stand: Dezember 2022
O. Gebührenübersicht
AGB-Regelung | Inhalt | Kosten (inkl. MwSt.) |
---|
C Ziffer 5 | Stornierungsgebühr für eine Stornierung weniger als 14 Tage vor dem vertraglich
vereinbarten Abhol- / Lieferdatum | 200,00€ |
D Ziffer 2 | Young Driver Fee "YOU" für Fahrer unter 23 Jahren | 20,00€ |
G Ziffer 3 | Gebühr für erneute Fahrzeugzustellung | 100,00€ |
G Ziffer 5 | Fahrzeugrückgabe außerhalb der Öffnungszeiten | 50,00€ |
G Ziffer 6 | Fahrzeugabholung an einem anderen Ort als zu Vertragsbeginn vereinbart | 50,00€ |
G Ziffer 6 | Gebühr für erneute Fahrzeugabholung | 100,00€ |
G Ziffer 7 | Betankungspauschale je nachgetanktem Liter | 4,00€ |
G Ziffer 7 | Ladepauschale für Elektroautos | 25,00€ |
H Ziffer 5 | Versäumnis des Termins für den Fahrzeugdurchtausch | 50,00€ |
I Ziffer 1 | Kontaktaufnahme und manuelle Erfassung der Informationen über den
Fahrzeugzustand | 25,00€ |
I Ziffer 2 | Versäumnis des Termins für einen physischen Fahrzeugcheck | 50,00€ |
Stand: Dezember 2022
Preise in Euro und inkl. der gesetzlichen MwSt.
Die vorgenannte Gebühren- und Kostenliste zu myEuropcar geltend ergänzend zu den Gebühren und Kosten der Europcar
AVB einsehbar unter
europcar.de/allgemeine-bedingungen