Bedingungen Haftungsreduzierungen und Zusatzprodukte
Stand 01/2022
Wer wir sind Wir sind die EMobG Services Germany GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, eingetragen im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 168009 mit Sitz am Anckelmannsplatz 1 in 20537 Hamburg. Wir befassen uns mit Fahrzeugvermietungen unter den Markennamen ‘Europcar’.
Wir danken Ihnen, dass Sie uns für die Beschaffung eines Mietwagens in Anspruch nehmen und hoffen auf einen reibungslosen Ablauf. Soweit dies jedoch nicht der Fall sein sollte, erteilen wir Ihnen nachstehend einen zusammenfassenden Überblick über:
die Versicherungen, zu deren Abschluss wir rechtlich verpflichtet sind (Haftpflichtversicherungen) und die somit Teil unseres Vermietservices sind und
sonstige Zusatzprodukte, die wir Ihnen anbieten, damit Sie unsere Mietwagen ganz entspannt nutzen können.
Diese Haftungsreduzierungs- und Zusatzprodukte sollen Ihre potentiellen Risiken für den Fall decken, dass in dem Zeitraum Ihrer Miete und Nutzung eines Fahrzeugs einer der folgenden Umstände eintritt. Ohne diese Produkte werden Sie für die finanziellen Folgen persönlich in die Haftung genommen, wenn Sie den Schaden verschuldet haben:
Haftpflicht gegenüber Dritten
Diese Haftpflicht bezieht sich auf Körperverletzungen oder Tod Dritter und/oder Sachschäden, die durch einen durch Sie verschuldeten Unfall oder Vorfall verursacht werden. Schäden am Eigentum Dritter können auch Gebäude oder deren Inhalt, Maschinen oder persönliche Habe betreffen. Die Kosten für Geschäftsunterbrechungen aufgrund einer Körperverletzung oder des Todes Dritter und/oder wegen Sachbeschädigungen sind über diese Haftpflicht ebenfalls gedeckt.
Fahrzeugbeschädigung oder -diebstahl
Das Fahrzeug selbst kann infolge eines Zusammenstoßes oder eines versuchten Diebstahls beschädigt werden, so dass es instand gesetzt werden muss oder so schwer beschädigt ist, das seine Instandsetzung nicht möglich ist und wir das Fahrzeug abschreiben müssen; außerdem kann es gestohlen und nicht wieder aufgefunden werden.
Sie sollten sich der Tatsache bewusst sein, dass die Verletzungen (nebst etwaigen daraus hervorgehenden Folgen), die Sie selbst davontragen oder Ihr Tod nicht versichert sind, wenn Sie zum Zeitpunkt einer Kollision der Fahrzeugführer waren und für den Unfall verantwortlich sind, während die Verletzungen anderer Fahrzeuginsassen durch die Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Durch den separaten Erwerb eines unserer privaten Unfallversicherungsprodukte können Sie sich auch gegen derartige Risiken schützen. Auf Wunsch erteilen wir Ihnen gerne weitere Informationen darüber, inwieweit dieser private Unfallversicherungsschutz sowohl für Sie als auch für weitere Insassen von Nutzen sein kann.
| BASIC: Normale Selbstbeteiligung | MEDIUM: Reduzierte Selbstbeteiligung | PREMIUM: Keine Selbstbeteiligung (Transporter & LKW 150€) |
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Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeugs | Ja | Ja | Ja |
Vandalismus | Ja | Ja | Ja |
Schäden an Dach und Unterboden | Ja | Ja | Ja |
Naturkatastrophen (Selbstbeteiligung möglich) | Ja | Ja | Ja |
Glas, Scheinwerfer und Reifen (ausgenommen Felgen) | Nein | Ja | Ja |
Unfallschutz | Nein | 50.000 Euro | 20.000 Euro |
Persönliche Güter (ausgenommen Ladegut) | Nein | Nein | |
Schäden aufgrund von Nachlässigkeit, abnormale Verwendung oder durch Vorsatz des Mieters | Nein | Nein | Nein |
Feuer/Explosion aufgrund Transport von Gefahrengut | Nein | Nein | Nein |
Nutzung durch nicht authorisierten Fahrer | Nein | Nein | Nein |
Falschbetankung | Nein | Nein | Nein |
Schlüsselverlust | Nein | Nein | Nein |
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieses Dokuments sind die nachstehend aufgeführten Worte oder Begriffe wie folgt zu verstehen:
Ordnungswidrige Nutzung bedeutet, dass Sie das Fahrzeug in dem Zeitraum, in dem es sich in Ihrer Obhut befindet, nicht unter Einhaltung der geltenden Straßenverkehrsvorschriften und/oder der in den lokalen Mietbedingungen und –konditionen vorgeschriebenen Anforderungen nutzen.
Unfallmeldung bezeichnet eine vollständige unterzeichnete Erklärung (einschließlich etwaiger weiterer Unterlagen), in der sämtliche Fakten zu dem Unfall oder Vorfall dokumentiert sind (beispielsweise Angaben über das genaue Zustandekommen des Unfalls, die Art der Fahrzeugschäden, Ort, Datum und nähere Umstände des Unfalls, Angaben zu etwaigen potentiellen Zeugen und nähere Angaben zur aufnehmenden Polizeidienststelle).
Körperverletzung bezeichnet eine von einer Person erlittene körperliche Verletzung als unmittelbare Folge eines Unfalls; es handelt sich dabei nicht um Verletzungen, die jemand sich absichtlich selbst zugefügt hat oder die auf Erkrankungen beruhen.
Buchwert ist der zum Zeitpunkt eines Unfalls/Vorfalls in unseren Büchern eingetragene Wert eines Fahrzeuges.
Selbstbeteiligung bezeichnet einen Geldbetrag, bei dem es sich unter der Voraussetzung, dass Sie die lokalen Mietbedingungen und –konditionen eingehalten und gegen geltende Gesetze verstoßen haben, um den Höchstbetrag handelt, den wir Ihnen als Mieter des Fahrzeugs für die Schäden berechnen, die Sie oder der Fahrer des Fahrzeuges während des Mietzeitraums des Fahrzeugs schuldhaft verursacht haben oder die bei einem Diebstahlversuch verursacht wurden oder für den Verlust eines Fahrzeuges, wenn es aufgrund eines irreparablen Schadens oder wegen Diebstahl und Nichtauffindbarkeit abgeschrieben werden muss und Sie dies als Mieter schuldhaft verursacht haben. Die Selbstbeteiligung stellt einen nicht-verzichtbaren Betrag dar, der sich nach den Bedingungen des von Ihnen erworbenen Zusatzprodukts richtet.
Lokale Mietbedingungen und -konditionen sind Bestandteil des Mietvertrages, den Sie unterzeichnen, bevor Sie ein Fahrzeug von uns mieten; im Mietvertrag und den Mietbedingungen sind sowohl Ihre als auch unsere Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Miete dargelegt.
Insassen sind alle anderen Personen außer dem Fahrer. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung wird ein Insasse als Dritter angesehen.
Deckung oder Schutz bezieht sich in diesem Dokument auf die Produkte, durch die Ihre Haftung für Schäden oder Verluste eines Fahrzeugs auf die Selbstbeteiligung beschränkt werden kann. Wir weisen darauf hin, dass der Schutz nicht über eine Versicherung abgedeckt ist.
Dritte sind alle Personen, die an einem Unfall/Vorfall beteiligt sind, außer dem Fahrer des Fahrzeuges. Zur Klarstellung weisen wir darauf hin, dass ein Fahrzeuginsasse als Dritter angesehen wird.
Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, durch die die Haftung des Fahrzeugführers für Forderungen Dritter wegen Beschädigungen ihres Eigentums, Körperverletzung oder Tod infolge eines Unfalls/Vorfalls gedeckt ist. Die Deckung für Schäden Dritter ist gesetzlich vorgeschrieben und somit Bestandteil unseres Vermietungsservices. Die Kosten dafür sind im Mietpreis bereits enthalten.
Fahrzeug ist ein Fahrzeug, das Sie von uns mieten.
Wir/uns/unsere bezieht sich auf die EMobG Services Germany GmbH.
Sie/Ihre bezieht sich auf jeden namentlich genannten Mieter oder Fahrer.
Haftpflichtversicherung
Nach den gesetzlichen Vorschriften sind Sie gegen den Eintritt finanzieller Belastungen aufgrund nachstehend aufgeführter Auswirkungen eines von Ihnen verursachten Unfalls/Vorfalls versichert:
Welche Risiken sind von der Deckung ausgeschlossen?
Durch eine Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sind:
die Körperverletzungen oder der Tod, die/den Sie selbst (der Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls) erleiden
Beschädigungen oder Verluste Ihres persönlichen Eigentums oder Besitzes;
Schäden am Mietfahrzeug.
Wie hoch ist der Betrag meiner finanziellen Beteiligung bei der Haftpflicht gegenüber Dritten?
Unter der Voraussetzung, dass Sie keine geltenden Gesetze (einschließlich einschlägiger Straßenverkehrsvorschriften) verletzt und das Fahrzeug nicht in ordnungswidriger Weise genutzt haben, sind Sie bis zu dem Betrag versichert, der in dem Land, in dem Sie das Fahrzeug gemietet haben, hinsichtlich der finanziellen Belastungen aus einer Haftpflicht gegenüber Dritten infolge eines von Ihnen verursachten Unfalls gesetzlich vorgeschrieben ist. Haben Sie allerdings gegen die vorgenannten Gesetze und/oder Vorschriften verstoßen, kann das Versicherungsunternehmen, das seinen Pflichten gegenüber Dritten im Rahmen der Haftpflichtversicherung unabhängig davon erfüllen wird, Sie auf Erstattung eines Teils oder aller Kosten in Anspruch nehmen, die infolge des Unfalls an Dritte gezahlt worden sind.
Was müssen Sie uns melden?
Unabhängig davon, ob Dritte beteiligt sind oder nicht, ist es wichtig, dass Sie ein Unfallformular vollständig unter Angabe aller sachdienlichen Einzelheiten des Unfalls/Vorfalls und der beteiligten Personen ausfüllen und unterschreiben. Damit ermöglichen Sie uns die Abwehr von Forderungen Dritter (soweit Sie den Unfall zu vertreten haben) oder die Erstattung der Kosten von Dritten (soweit Dritte den Fahrzeugschaden verursacht haben). Das Unfallformular sollten Sie uns umgehend, spätestens jedoch bei Fahrzeugrückgabe zukommen lassen.
Zusatzprodukte
Haftungsreduzierung
Unsere Produkte zur Haftungsreduzierung grenzen Ihre finanziellen Belastungen für den Fall schuldhaft verursachter Schäden an dem Mietfahrzeug während der Mietdauer ein. Unsere Standard-Haftungsreduzierung ist im Mietpreis enthalten, sodass Sie für Schäden, die über die Selbstbeteiligung hinausgehen, solange nicht haften wie Sie die geltenden Gesetze und die lokalen Mietbedingungen und –konditionen einhalten. Diese Selbstbeteiligung können Sie auf Wunsch noch reduzieren oder vollständig ausschließen, indem Sie die (im Mietpreis bereits enthaltene) Standard-Haftungsreduzierung erweitern und unsere Premium-Zusatzprodukte erwerben. Diese Premium-Zusatzprodukte können von Ihnen ab einem Mindestalter von 26 Jahren abgeschlossen werden.
Welche Schäden sind gedeckt?
Dieses Produkt beschränkt Ihre Haftpflicht bei schuldhaft verursachten Schäden auf die Selbstbeteiligung für die folgenden kombinierten Kosten:
wenn:
Sie mit einem festen oder beweglichen Objekt zusammenstoßen, oder
das Fahrzeug in der Zeit, in der Sie es fahren oder nutzen, Gegenstand von Vandalismus wird, oder
Reifen beschädigt oder durchstochen werden
In welchen Fällen ist eine Deckung ausgeschlossen?
Sie haften für die kompletten Schadenkosten, wenn der Schaden schuldhaft verursacht wurde:
durch vorsätzliches Handeln des Fahrers; oder
durch eine Explosion oder durch Brand in oder an dem Fahrzeug, weil Sie es für die Beförderung von Gefahrgut verwendet haben (Gefahrgut umfasst jegliche Produkte oder Substanzen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und/oder wesentlichen Eigenschaften nach vernünftiger Einschätzung als gefährlich angesehen werden können und die im Fall einer Beförderung ohne verkehrsübliche Sorgfalt und Sicherungsmaßnahmen Schäden an dem Fahrzeug und Verletzungen Dritter, die sich in angemessener Entfernung zum Fahrzeug befinden, verursachen können); oder
durch Vandalismus, während das Fahrzeug unbeaufsichtigt ist;
durch Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit des Mieters oder Fahrers (also aufgrund eines Verhaltens, das hinter dem Verhalten, das unter vergleichbaren Umständen von vernünftig handelnden Personen erwartet werden kann, zurückbleibt) oder aufgrund grober Fahrlässigkeit der Insassen; oder
durch eine nicht ordnungsgemäße Behandlung des Fahrzeugs (beispielsweise durch Tanken des falschen Kraftstoffs; oder
durch Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugschlüssels.
Was muss ich unternehmen, damit ich Deckung erhalte?
Sie müssen:
während der Nutzung des Fahrzeugs die lokalen Mietbedingungen und –konditionen sowie alle einschlägigen Gesetze und lokalen Verkehrsvorschriften beachten,
uns jeden Unfall/Vorfall unverzüglich oder so schnell wie es unter Berücksichtigung der Umstände möglich ist, melden. Sie müssen uns ein vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Unfallformular und/oder eine polizeiliche Unfallmitteilung und/oder ein sonstiges Dokument vorlegen, in dem alle Fakten aufgeführt sind (beispielsweise wie der Vorfall zustande gekommen ist, welche Schäden am Fahrzeug aufgetreten sind, an welchem Ort und wann genau der Unfall geschah, welche näheren Umstände vorlagen und welche Zeugen es gibt). Selbstverständlich können Sie alle weiteren Unterlagen, die Sie für sinnvoll halten, ebenfalls beifügen.
Wie hoch ist meine finanzielle Beteiligung?
Wenn das Fahrzeug während der Mietzeit durch Ihr Verschulden oder das Verschulden des Fahrers beschädigt wird und Sie dieses Zusatzprodukt nicht erworben haben, müssen Sie die gesamten Kosten des Schadens tragen. Wir berechnen diese Kosten auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens oder eines Kostenvoranschlags einer Werkstatt.
Soweit Sie die lokalen Mietbedingungen und –konditionen sowie die einschlägigen Gesetze und Straßenverkehrsvorschriften eingehalten haben, beläuft sich der Ihrerseits zu zahlende Höchstbetrag auf den Selbstbehalt zuzüglich einer Kostenpauschale von € 95 wenn der Schaden durch Sie oder Ihren Fahrer schuldhaft verursacht wurde.
DIEBSTAHLSCHUTZ (Teilkasko)
Unser Produkt zum Diebstahlschutz begrenzt Ihr finanzielles Risiko infolge eines Fahrzeugverlustes wegen Diebstahl oder infolge einer Beschädigung wegen versuchtem Diebstahl. Dieses Produkt umfasst außerdem Glasschäden, Schäden durch Haarwild, Brand und Elementarschäden. Wenn Sie dieses Produkt erworben und außerdem die lokalen Mietbedingungen und –konditionen eingehalten haben, werden Sie für die aus einem Diebstahl (oder dem versuchten Diebstahl) resultierenden Kosten, die den Selbstbehalt überschreiten, nicht in Anspruch genommen, wenn Sie oder der Fahrer den Diebstahl oder versuchten Diebstahl fahrlässig ermöglicht haben.
Welche Schäden sind gedeckt?
Wenn Sie unser Produkt zum Diebstahlschutz erworben haben, beschränkt sich Ihre Haftung auf die Selbstbeteiligung zuzüglich einer Kostenpauschale in Höhe von € 95 für die folgenden kombinierten Kosten:
die Kosten für den Schaden oder die Instandsetzung des Fahrzeugs (soweit es aufgefunden wird) oder den Buchwert des Fahrzeuges, falls es unauffindbar bleibt, wenn:
das Fahrzeug und / oder Fahrzeugzubehör (also jegliche zusätzlichen im oder am Fahrzeug eingebauten Teile, die zu einer Verbesserung seiner Spezifikation führen) im Anschluss an einen Einbruch oder ein Eindringen in das Fahrzeug entwendet wird, oder
der Versuch unternommen wird, das Fahrzeug oder Fahrzeugzubehör zu entwenden. Welche Fälle sind bei Diebstahl nicht gedeckt?
Das Produkt deckt Ihre Kosten nicht ab:
wenn das Fahrzeug entwendet oder beschädigt wird, weil Sie oder die Fahrer grob fahrlässig gehandelt haben oder insbesondere (ohne damit eine Einschränkung vorzunehmen), weil die Schlüssel in dem unbeaufsichtigten Fahrzeug zurückgelassen wurden, weil Sie die Diebstahlsicherung nicht ordnungsgemäß benutzt haben, uns die Schlüssel nicht zurückgegeben oder das Fahrzeug unverschlossen stehen gelassen haben, als Sie es nicht benötigten;
soweit es um einen Diebstahl oder eine Beschädigung persönlicher / oder arbeitsbezogener Güter oder Besitztümer und Waren geht, die in oder auf dem Fahrzeug transportiert werden.
Was muss ich unternehmen, damit ich Deckung erhalte?
Sie müssen:
**das Produkt erwerben;
**die lokalen Mietbedingungen und –konditionen, die sich auf den Diebstahl eines Fahrzeuges beziehen, einhalten;
**den Vorfall oder Zwischenfall unverzüglich oder so schnell wie Zumutbarerweise möglich bei der lokalen Polizei anzeigen und uns den polizeilichen Bericht oder einen Nachweis über die Vornahme dieser Anzeige vorlegen.
**die Vermietstation über den Diebstahl informieren und die Schlüssel zurückgeben.
**Umgehend, nachdem Sie festgestellt haben, dass das Fahrzeug nicht mehr da ist, unter der Telefonnummer +49-040-52018-2500 die Abteilung Security der EMobG Services Germany GmbH zu informieren und die Schlüssel am nächstgelegenen Standort von Europcar zurückgeben.
** dies sind die Mindestanforderungen in allen Ländern. In einigen Ländern können noch zusätzliche Regelungen gelten.
Wie hoch ist meine finanzielle Beteiligung?
Wenn das Fahrzeug während der Mietzeit durch ihr Verschulden oder ein Verschulden des Fahrers entwendet oder bei dem Versuch eines Diebstahls beschädigt wird oder infolge sonstiger, durch dieses Produkt ebenfalls gedeckter Risiken beschädigt wird oder Sie dieses Deckungsprodukt nicht erworben haben, müssen Sie (wenn das Fahrzeug wieder aufgefunden wird) für die gesamten Kosten des Schadens oder den Buchwert eines nicht wieder aufgefundenen Fahrzeugs aufkommen.
Unter der Voraussetzung, dass Sie die lokalen Mietbedingungen und –konditionen eingehalten haben, beläuft sich der Ihrerseits an uns zu zahlende Höchstbetrag auf die Selbstbeteiligung zuzüglich einer Kostenpauschale von € 95,00.
Unsere Schutzpakete
Hier klicken, um mehr über unsere Schutzpakete zu erfahren (Basic, Medium und Premium).
Mieten in Großbritannien: Bitte für mehr Informationen
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Mieten in Portugal, Italien, Belgien: Bitte für mehr Informationen
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Mieten in Deutschland, Frankreich, Spanien: Bitte für mehr Informationen
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Insassenschutz-Bedingungen und Schadenmeldeformular zum Download
Hier klicken, um die vollständigen Bedingungen für den Insassenschutz herunterzuladen.
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Sicher unterwegs – Insassenunfallschutz (PAI und SPAI)
Der Insassenunfallschutz schützt den Fahrer bei selbstverschuldeten Unfällen, in der Höhe der unten genannten Deckungssummen, da dieser keine Ansprüche bei unserer KFZ-Haftpflichtversicherung geltend machen kann. Invalidität 20.000,- €, Todesfall 10.000,- €, Heilkosten 500,- €. Bei zwei oder mehr Insassen im Fahrzeug erhöhen sich die Deckungssummen um 50% bei anteiligem Anspruch.
Hier die Infos zum Insassenunfallschutz (PAI) als PDF herunterladen
Ein Beispiel zur Erklärung des Insassenunfallschutzes: Der Fahrer unseres Mietwagens wird bei einem selbstverschuldeten Unfall schwer verletzt, der Mitfahrer erleidet eine leichte Verletzung. Der Mitfahrer kann seine Ansprüche bei unserer KFZ-Haftpflichtversicherung geltend machen, diese werden auch reguliert. Der Fahrer ist nicht über unsere KFZ-Haftpflichtversicherung versichert, er wird durch den abgeschlossenen Insassenunfallschutz oder durch eine selbst abgeschlossene private Unfallversicherung entschädigt. Da sich zwei Insassen im KFZ befanden, erhöht sich die Deckungssumme um 50% auf 30.000 ,- € und wird auf die zwei Personen aufgeteilt, also stehen pro Person höchstens 15.000,- € zur Verfügung.
Ihre Vorteile:
✔ Der Fahrer ist abgesichert✔ Erhöhte Deckungssummen✔ Für alle PKW und LKW✔ Buchbar ab 18 Jahren
Verbesserte Sicherheit durch erhöhte Deckungssummen und Gepäckschutz (SPAI)
Mit unserem Insassenunfallschutz für Mietwagen sichern Sie sich bei einem selbstverschuldetem Unfall ab – mit Deckungssummen von 20.000,- € bei Invalidität, 10.000,- € im Todesfall und 500,- € für Heilungskosten. Dieser Zusatzschutz für PKW und LKW ist bereits für Mieter ab 18 Jahren verfügbar. Für maximale Sicherheit und entspanntes Reisen im PKW empfehlen wir Ihnen das
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