Bedingungen

 

Spezielle Bedingungen Privilege Kundenkarten im Ausland

Australien

Verfahren bei Zahlung mit Kreditkarte - Bei Abschluss des Mietvertrages wird die Karte mit einer Kaution in Höhe des geschätzten Mietpreises belastet. Die Differenz ist bei Rückgabe des Fahrzeugs auszugleichen.

Zustand des Fahrzeugs - Ist ein Kilometertarif vereinbart, wird dieser anhand des Kilometerzählers im Fahrzeug berechnet. Fällt dieser Kilometerzähler aus oder manipuliert worden ist, liegt die Kilometerpauschale bei AUS$ 400 pro Tag im Rahmen des anwendbaren Kilometertarifs.

Beschlagnahme, Diebstahl oder Unfall - Wird das Fahrzeug, ein Fahrzeugteil oder Zubehörteil durch eine Straftat gestohlen oder beschädigt oder ist das Fahrzeug an einem Unfall beteiligt, bei dem eine Person einen Schaden erleidet, hat der Mieter unverzüglich die Polizei zu verständigen und den Unfall zu melden. Anschließend muss der Mieter die Europcar-Station, bei der er das Fahrzeug gemietet hat, telefonisch benachrichtigen und innerhalb von 24 Stunden über den Unfall Bericht erstatten. Dabei hat er Europcar die Einzelheiten der polizeilichen Unfallaufnahme sowie alle sonstigen Informationen zu übermitteln, die Europcar verlangt. Andere Vorfälle, bei denen Schäden am Fahrzeug enstehen, sind gleichfalls innerhalb von 24 Stunden der Europcar-Station zu melden, bei der das Fahrzeug angemietet wurde. Wird das Fahrzeug infolge eines solchen Ereignisses funktionsuntüchtig oder stellt es eine Gefährdung dar, darf es nicht mehr benutzt werden.

Der Mieter hat sich stets folgendermaßen zu verhalten:

-  In Fällen, in denen die Polizei eingeschaltet wird, notiert er das polizeiliche Aktenzeichen und den Namen des aufnehmenden Beamten

-  Er nimmt die Namen, Anschriften und Telefonnummern sämtlicher Zeugen auf

-  Er vermeidet jeglicheAussagen oder Handlungen, mit denen er erklärt, ihn treffe eine (Mit-)Schuld am Unfall

-  Er lässtEuropcar alle Dokumente und Schriftstücke zukommen, die er im Zusammenhang mit dem Unfall oder Schaden erhält (auch Kopien gerichtlicher Dokumente und sonstiger Schriftstücke rechtlichen Inhalts)

Er füllt einen Europcar-Unfallbericht aus, unterzeichnet ihn und sendet ihn Europcar innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt des Verlusts oder Schadens zu, da andernfalls etwaige Ansprüche von den Versicherungen möglicherweise nicht anerkannt werden

-  Er kooperiert uneingeschränkt mit Europcar, den Versicherungsgesellschaften sowie allen weiteren Personen, die ihm von Europcar oder einem Versicherer benannt werden.

Der Mieter ermächtigt Europcar, die Versicherungsgesellschaften oder sonstige Personen, die von Versicherern benannt werden, in seinem Namen Gerichtsverfahren einzuleiten und die Vollstreckung der ihm zustehenden Rechte zu betreiben.

Der Mieter ergreift alle weiteren Maßnahmen, die Europcar oder die Versicherungsgesellschaften vernünftigerweise für notwendig erachten, um Rechte von Europcar oder der Versicherer wegen des Verlustes des Fahrzeugs, wegen Schäden an diesem oder an Fahrzeug- und Zubehörteilen durchzusetzen, die während der Vermietung des Fahrzeugs an den Mieter entstanden sind.

Erhält der Mieter aufgrund des Verlusts oder der Beschädigung des Fahrzeugs, von Fahrzeug- oder Zubehörteilen Zahlungen in Geld, hat er dieses an Europcar weiter zu leiten und bis zu diesem Zeitpunkt als Treuhänder für Europcar zu verwalten.

Zahlungsbedingungen - Zahlt der Mieter einen Betrag nach Maßgabe der Rechnung nicht rechtzeitig, berechnet Europcar für alle vom Mieter geschuldeten Beträge Verzugszinsen zu einem Zinssatz von 15 % jährlich.  

Versicherung - Sämtliche Fahrzeuge sind durch eine Fahrzeug- und Haftpflichtversicherung gegen Schäden Dritter bis zur Höhe von AUD $ 100.000 versichert. Verstößt der Mieter gegen eine der Vermietbedingungen dieses Vertrages, entsteht ein Schaden durch Eintauchen des Fahrzeugs in Wasser oder kann der Mieter nach einem Diebstahl des Fahrzeugs die Schlüssel nicht vorlegen, haftet der Mieter für alle Schäden, die am Fahrzeug oder am Eigentum Dritter entstehen. Die optionale Versicherung greift in diesen Fällen nicht ein. Europcar übernimmt keine Haftung, mit Ausnahme derer, die im australischen Gesetz über Handelspraktiken [Trade Practices Act] von 1974 aufgeführt sind.

Vertragliche Garantien - Der TW/TP-Diebstahlschutz gilt nicht für Australien.

Bedingungen bei Zustellung und Abholung - Erklärt sich Europcar auf Wunsch des Mieters damit einverstanden, dass dem Mieter das Fahrzeug zugestellt oder bei ihm wieder abgeholt wird, hat der Mieter für diesen Service ggf. einen zusätzlichen Betrag zu zahlen und zusätzliche Anweisungen zu beachten. Der Mieter muss sich hierüber zum Zeitpunkt der Reservierung informieren.

Bei Rückgabe des Fahrzeugs durch den Mieter oder wenn Europcar dieser Vorgehensweise zugestimmt hat, stellt der Mieter das Fahrzeug zur Abholung durch Europcar bereit und trägt in das Formular auf der Mappe mit den Mietdokumenten Datum und Zeitpunkt der Rückgabe, Kilometerstand, Kraftstoffstand sowie alle anderen verlangten Angaben ein. Der Mieter hat ferner alle weiteren Maßnahmen zu ergreifen, die Europcar als Bedingung für sein Einverständnis, das Fahrzeug abzuholen, verlangt.

Der Mieter hat das Fahrzeug auf Verlangen von Europcar unverzüglich zurückzugeben. Sollte Europcar auf eine solche Aufforderung hin das Fahrzeug nicht zurückerhalten, ermächtigt der Mieter Europcar hiermit, sein Grundstück zu betreten und auch sonst alles zu unternehmen, um wieder in den Besitz des Fahrzeugs zu gelangen. Sämtliche Kosten, die mit einer solchen Wiederinbesitznahme verbunden sind, hat der Mieter zu tragen. Europcar kann jedes Fahrzeug ohne Benachrichtigung des Mieters und ohne eigene Haftung wieder zurücknehmen, wenn Europcar der Meinung ist, dass die Wiederinbesitznahme des Fahrzeugs im eigenen Interesse notwendig ist.

Belgien

Nutzung des Fahrzeugs - Dem Mieter sind mit Fahrzeugen der Marken Mercedes, Audi oder BMW keine Fahrten nach Italien erlaubt.

Beschlagnahme, Diebstahl oder Unfall - Der Mieter verpflichtet sich, Europcar innerhalb von 24 Stunden zu benachrichtigen, wenn das Fahrzeug in einen Unfall, Diebstahl oder Brand verwickelt ist. Auch die Polizei ist sofort über Personenschäden, Diebstahl, Vandalismus oder verdächtige Brände zu informieren. Für den Fall, dass das Fahrzeug nach einem vom Mieter begangenen Verstoß gegen Rechtsvorschriften beschlagnahmt wird, behält sich Europcar das Recht vor, dem Mieter sämtliche Kosten in Rechnung zu stellen, die Europcar zur Wiedererlangung des Fahrzeuges aufwenden muss.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand - Diese Geschäftsbedingungen sind nach dem Recht des Landes auszulegen, in dem sich der Sitz von Europcar befindet. Sowohl Europcar als auch der Mieter unterwerfen sich der Zuständigkeit der Gerichte von Brüssel.

Frankreich

Versicherung - Alle Fahrzeuge sind durch eine gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtpolice versichert. Gleichzeitig besteht Anspruch auf einen Pannendienst.

Der Mieter kann zudem eine freiwillige persönliche Unfallversicherung und eine Gepäckversicherung abschließen.

Bedingungen und Beschränkungen der gesetzlichen und freiwilligen Versicherungen und der Pannenhilfe können der Broschüre „Versicherung und Pannenhilfe" im Anhang des Mietvertrages entnommen werden.

Datenschutz - Gesetz vom 6. Januar 1978: Um das Recht auf Zugang zu oder Änderung seiner Daten auszuüben oder der Übermittlung seiner Daten an andere Unternehmen zu widersprechen, kann sich der Mieter schriftlich an folgende Adresse wenden: Europcar France BP 19 78184 Saint Quentin en Yvelines Cedex.

Haftung bei Beschädigung, Diebstahl oder Unterschlagung des Mietfahrzeugs

Nichteingreifen des Versicherungsschutzes

Fahrer, die nicht im Mietvertrag genannt sind, können gegen die Versicherung keine Ansprüche aufgrund von Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeugs geltend machen.

Die Nichterfüllung von Verpflichtungen, die in den Europcar Geschäftsbedingungen ausdrücklich genannt sind, führt zum Ausschluss des abgeschlossenen Versicherungsschutzes. In einem solchen Fall haftet der Mieter nach den allgemeinen Haftungsgrundsätzen für alle im Zusammenhang mit dem Unfall entstehenden Kosten.

Großbritannien

Verschiedenes

Straßenverkehrsvorschriften und andere Gesetze

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, jegliche Mitteilungen oder Verfahrensunterlagen, die ihm aufgrund von Verstößen gegen die Straßenverkehrsvorschriften während der Mietzeit zugehen, zu beantworten und einer Lösung zuzuführen. Gleiches gilt für Kosten im Zusammenhang mit dem Fahrzeug und dessen Gebrauch, die während des Mietzeitraums durch Geldstrafen oder Kostenzuschläge entstehen. Europcar ist vom Mieter von allen hierdurch entstandenen Haftungsansprüchen oder Kosten freizustellen.

Zölle und Steuern

Wird das gemietete Fahrzeug von Zoll- bzw. Steuerbehörden beschlagnahmt und ist an diese eine Gebühr zu zahlen, haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Kosten. Die Rechnung erhält er direkt von den zuständigen Behörden. Europcar übernimmt keinerlei Haftung für derartige Vorfälle oder damit zusammenhängende Kosten.

Versicherung

Die Drittschadendeckung („TPC"), die Europcar dem Mieter nach Maßgabe des Straßenverkehrsgesetzes [Road Traffic Act] von 1998 zur Verfügung stellt, bietet unbegrenzte Deckung hinsichtlich Forderungen aufgrund von Schäden an Körper oder Leben aufgrund der Nutzung des Fahrzeugs, sowie eine Deckung von £ 250.000 für Sachschäden. Tarife, die die Europcar-Haftpflichtversicherung einschließen, sind nur für Mieter im Alter zwischen 23 und 75 Jahren (74 und 364 Tage) erhältlich. Der Mieter kann eine eigene Vollkaskoversicherung abschließen, muss dafür aber zuvor die schriftliche Zustimmung von Europcar einholen und Europcar vor Beginn des Mietzeitraums eine gültige Deckungszusage vorlegen. Alle weiteren Einzelheiten können bei der Europcar-Hauptverwaltung angefordert werden.

Zahlungsbedingungen

Mehrwertsteuer

Alle an Europcar zu entrichtenden Kosten verstehen sich ausschließlich der Mehrwertsteuer. Europcar berechnet Zinsen in Höhe von 15 % jährlich auf alle Beträge, die der Mieter Europcar bei Fälligkeit nicht bezahlt. Der Mieter hat außerdem die Verluste und Kosten zu tragen, die Europcar bei der Vorbereitung, Ausführung oder beim Versuch der Beitreibung dieser Beträge entstehen.

Erlaubnis zur Abbuchung von einer Kreditkarte

Der Betrag der erforderlichen Abbuchungserlaubnis für Kreditkarten umfasst den geschätzten Betrag der Miete sowie einen Zuschlag von £ 150.

Beschlagnahme, Diebstahl oder Unfall

Wird das Fahrzeug, ein Fahrzeugteil oder Zubehörteil durch eine Straftat gestohlen oder beschädigt oder ist das Fahrzeug an einen Unfall beteiligt, bei dem eine Person einen Schaden erleidet, hat der Mieter unverzüglich die Polizei zu verständigen und dieser den Unfall zu melden. Anschließend muss der Mieter die Europcar-Station, bei der er das Fahrzeug gemietet hat, telefonisch benachrichtigen und innerhalb von 24 Stunden über den Unfall Bericht erstatten. Dabei hat er Europcar die Einzelheiten der polizeilichen Unfallaufnahme sowie alle sonstigen Informationen zu übermitteln, die Europcar verlangt. Andere Vorfälle, bei denen Schäden am Fahrzeug entstanden sind, sind gleichfalls innerhalb von 24 Stunden der Europcar Station zu melden, bei der das Fahrzeug angemietet wurde. Wird das Fahrzeug infolge eines solchen Ereignisses funktionsuntüchtig oder stellt es eine Gefährdung dar, darf es nicht mehr benutzt werden.

Der Mieter hat sich stets folgendermaßen zu verhalten:

-  In Fällen, in denen die Polizei eingeschaltet wird, notiert er das polizeiliche Aktenzeichen und den Namen des aufnehmenden Beamten

-  Er nimmt die Namen, Anschriften und Telefonnummern sämtlicher Zeugen auf

-  Er vermeidet jegliche Aussagen oder Handlungen, mit denen er erklärt, ihn treffe eine (Mit-)Schuld am Unfall

-  Er lässt Europcar alle Dokumente und Schriftstücke zukommen, die er im Zusammenhang mit dem Unfall oder Schaden erhält (auch Kopien gerichtlicher Dokumente und sonstiger Schriftstücke rechtlichen Inhalts)

-  Er füllt einen Europcar-Unfallbericht aus, unterzeichnet ihn und sendet ihn Europcar innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt des Verlusts oder Schadens zu, da andernfalls etwaige Ansprüche von den Versicherungen möglicherweise nicht anerkannt werden;

-  Er kooperiert uneingeschränkt mit Europcar, den Versicherungsgesellschaften sowie allen weiteren Personen, die ihm von Europcar oder einem Versicherer benannt werden. Der Mieter ermächtigt Europcar, die Versicherungsgesellschaften oder sonstige Personen, die von den Versicherern benannt werden, in seinem Namen Gerichtsverfahren einzuleiten und die Vollstreckung der ihm zustehenden Rechte zu betreiben.

Der Mieter ergreift alle weiteren Maßnahmen, die Europcar oder die Versicherungsgesellschaften für notwendig erachten, um Rechte von Europcar oder der Versicherer wegen des Verlustes des Fahrzeugs, wegen Schäden an diesem oder an Fahrzeug- und Zubehörteilen durchzusetzen, die während der Vermietung des Fahrzeugs an den Mieter entstanden sind.

Erhält der Mieter aufgrund des Verlusts oder der Beschädigung des Fahrzeugs, von Fahrzeug- oder Zubehörteilen Zahlungen in Geld, hat er diese an Europcar weiter zu leiten und bis zu diesem Zeitpunkt als Treuhänder für Europcar zu verwalten.

Pannenservice

Der Automobilclub AA stellt einen Pannenservice zur Verfügung und ist umgehend zu benachrichtigen. Dieser Service gilt für alle Straßen und Autobahnen Großbritanniens.

Bedingungen bei Zustellung und Abholung

Erklärt sich Europcar auf Wunsch des Mieters damit einverstanden, dass dem Mieter das Fahrzeug zugestellt oder bei ihm wieder abgeholt wird, hat der Mieter für diesen Service ggf. zusätzliche Zahlungen zu leisten und zusätzliche Anweisungen zu beachten. Der Mieter muss sich hierüber zum Zeitpunkt der Reservierung informieren.

Bei Rückgabe des Fahrzeugs durch den Vermieter oder wenn Europcar dieser Vorgehensweise zugestimmt hat, stellt der Mieter das Fahrzeug zur Abholung durch Europcar bereit und trägt in das Formular auf der Mappe mit den Mietdokumenten Datum und Zeitpunkt der Rückgabe, Kilometerstand, Kraftstoffstand sowie alle anderen verlangten Angaben ein. Der Mieter hat ferner alle weiteren Maßnahmen zu ergreifen, die Europcar als Bedingung für sein Einverständnis, das Fahrzeug abzuholen, verlangt.

Der Mieter hat das Fahrzeug auf Verlangen von Europcar unverzüglich zurückgeben. Sollte Europcar auf eine solche Aufforderung hin das Fahrzeug nicht zurückerhalten, ermächtigt der Mieter Europcar hiermit, sein Grundstück zu betreten und alle sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um wieder in den Besitz des Fahrzeugs zu gelangen. Sämtliche Kosten, die mit einer solchen Wiederinbesitznahme verbunden sind, hat der Mieter zu tragen. Europcar kann jedes Fahrzeug ohne Benachrichtigung des Mieters und ohne eigene Haftung wieder zurücknehmen, wenn Europcar der Meinung ist, dass die Wiederinbesitznahme des

Fahrzeugs im eigenen Interesse notwendig ist.

Italien

Datenschutz

a) persönliche Daten, die dem Vermieter mitgeteilt oder von ihm während der Dauer des Mietvertrages in irgendeiner Form aufgenommen wurden, für die Zwecke dieses Vertrags sowie für statistische und Werbezwecke, Mailings, kommerzielle Informationen und Inkassozwecke verwendet werden, soweit dies notwendig ist. Die vorgenannten Daten können vom Vermieter mit oder ohne Hilfe automatisierter Systeme erhoben, gespeichert, organisiert, verarbeitet, archiviert, geändert, selektiert, verknüpft, gesperrt, kommuniziert/verbreitet, gelöscht und vernichtet werden;

b) die Daten vom Vermieter sowohl an Unternehmen der Europcar-Gruppe als auch an andere Unternehmen weitergegeben werden können, die für die Europcar-Gruppe Mailingaktionen, Werbung, kommerzielle Informationstätigkeiten oder Inkasso durchführen. Diese Daten können vom Vermieter auch verwendet werden, um Straßenverkehrsbehörden oder Behörden, die für sonstige relevante gesetzliche Vorschriften zuständig sind, bei der Durchsetzung der Zahlung von Geldbußen durch den Mieter zu unterstützen;

c) nach Artikel 13 des Gesetzes Nr. 675/96 den Personen, die persönliche Daten zur Verfügung stellen, die nachstehend kurz zusammengefassten besonderen Rechte zustehen. Diese Rechte können auch von Personen oder Vereinigungen ausgeübt werden, die von den vorgenannten Personen ausdrücklich schriftlich bevollmächtigt wurden:

* die Löschung, Anonymisierung oder Sperrung von gesetzwidrig verwendeten Daten zu erwirken;

* die Aktualisierung, Berichtigung und Integration der Daten zu verlangen;

* eine Bestätigung darüber zu verlangen, dass die Daten an Personen, die mit den obigen Tätigkeiten befasst sind, weitergegeben worden sind;

* bei Vorliegen berechtigter Gründe die Nutzung der Daten zu untersagen;

* der Nutzung der eigenen persönlichen Daten zum Zwecke kommerzieller Information, zum Versand von Werbe- oder Verkaufsunterlagen, zur Durchführung von Marktstudien oder zum Versand interaktiver wirtschaftlicher Informationen - kostenlos - zu widersprechen.

Die Übertragung von Daten durch den Kunden und die Erlaubnis zu deren Nutzung erfolgen freiwillig und sind in jedem Fall für die Vorbereitung und Abwicklung dieses Mietvertrags erforderlich.

Verantwortliche Organisation für die Verarbeitung der Daten ist die Europcar S.p.A., eingetragen im Handelsregister von Rom mit der Adresse Via del Fiume Giallo, 196, vertreten durch den jeweiligen gesetzlichen Vertreter. Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Geschäftsführung dieser Firma. In den Europcar-Büros kann auf Wunsch eine detaillierte Aufstellung der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Personen und dritter Personen, an welche die Daten übertragen werden, eingesehen werden. 

Beschlagnahme, Diebstahl oder Unfall

Bei Fahrten in Italien haftet der Mieter für Diebstahl oder Unterschlagung von Fahrzeugen der Kategorien Full-size, Premium, Luxury, Special, Cabriolet und SDMR selbst. Die Möglichkeit, eine Diebstahlversicherung abzuschließen, besteht nicht.

Haftungsbeschränkungen oder -ausschlüsse (TW, CDW) greifen in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht ein. Die als TW bekannte Vereinbarung ist nicht anwendbar - und wirkt daher zugunsten des Mieters nicht haftungsbeschränkend - auf die Haftung des Mieters für jeden teilweisen oder vollständigen Diebstahl, die sich in den Regionen Kampanien und Apulien ereignen, in denen ein hohes Diebstahlsrisiko besteht. Übermittelt der Mieter kein Originalanzeigeprotokoll, greift eine im Vertrag vereinbarte Haftungsbeschränkung oder ein vereinbarter Haftungsausschluss (TW, CDW) nicht ein.

Wird das Fahrzeug gestohlen und gibt der Mieter die Schlüssel nicht zurück, kann Europcar die Zahlung eines Betrags in Höhe des Mietpreises für 180 Miettage (jeweils aktueller „Airportdrive"-Tarif) sowie des Werts einer Tankfüllung verlangen. Dieser Betrag ist jedoch auf den Marktwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Diebstahls begrenzt.

Haftungsausschlüsse für Schäden am gemieteten Fahrzeug (bekannt als „CDW") greifen nicht ein bei Reifenpannen sowie bei Schäden mit Auswirkungen auf den Radsturz, Schäden am Verdeck und Reifenschäden, mit Ausnahme eines einfachen platten Reifens (ohne Schäden an der Felge). Gleiches gilt für Schäden durch Falschbetankung.

Zahlungsbedingungen - Bei Nichtzahlung zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum ist der Mieter nach einer ordnungsgemäßen Mahnung zur Zahlung von Verzugszinsen zu einem Zinssatz verpflichtet, der den aktuellen Jahreszinssatz der Europäischen Zentralbank für das Land, in dem Europcar seinen Sitz hat, um 3 Prozentpunkte übersteigt.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand - Dieser Vertrag unterliegt dem italienischen Recht. Für alle Streitigkeiten, die sich über seine Wirksamkeit, Auslegung, Durchführung oder Beendigung ergeben, sind ausschließlich die Gerichte der Stadt Rom zuständig.

Luxemburg

Anwendbares Recht und Gerichtsstandvereinbarung

Diese Geschäftsbedingungen sind nach Luxemburgischem Recht auszulegen. Sowohl Europcar als auch der Mieter unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Luxemburg. Soweit nicht ausdrücklich mit Europcar anderweitig vereinbart, darf das Fahrzeug ausschließlich in Ländern der Europäischen Union benutzt werden.

Beschlagnahme, Diebstahl oder Unfall

Bei einem erheblichen Schaden sollte Europcar umgehend telefonisch benachrichtigt werden. Ohne ausdrückliche Zustimmung von Europcar ist der Mieter nicht bevollmächtigt, Forderungen von Dritten anzuerkennen oder Zahlungen für entstandene Schäden entgegen zu nehmen. Ist das Fahrzeug (infolge eines Unfalls oder ähnlichen Ereignisses) funktionsuntüchtig geworden, hat der Mieter keinen Anspruch auf einen kostenlosen Transport vom Ort des Schadens. Europcar ist auch nicht verpflichtet, dem Mieter ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen oder ihn für Verspätungen, die ihm infolge der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs entstanden sind, zu entschädigen.

Versicherung

In Luxemburg gemietete Fahrzeuge sind im Rahmen einer gesetzlich vorgeschriebenen Standardhaftpflichtversicherung versichert. Die Deckung dieser Versicherung kann in einigen Fällen jedoch eingeschränkt sein. So sind Sachschäden infolge von Feuer oder Explosionen nur bis zu einer Höhe von 1.239.467,62 EUR gedeckt, unabhängig davon, ob sie infolge eines Verkehrsunfalls eingetreten sind oder nicht. Falls Europcar dem Mieter gestattet hat, das Fahrzeug außerhalb Luxemburgs zu führen, gilt die Haftpflichtversicherung nur für die Länder, die auf der grünen Versicherungskarte angegeben sind.

Nicht durch die Versicherung gedeckte Beträge hat der Mieter unabhängig von der Frage der zivilrechtlichen Haftung zu bezahlen, insbesondere, wenn der Schaden außerhalb Luxemburgs entstanden ist. Zum Schaden gehören in diesen Fällen auch die Kosten des Transports des Fahrzeugs zum Ort der Reparatur. Ebenso muss der Mieter für sämtliche Schäden Dritter aufkommen, die nicht durch die Haftpflichtversicherung gedeckt sind. In folgenden Fällen ist der Mieter zur Zahlung des Gesamtschadens verpflichtet:

- Wenn der Mieter bei der Rückgabe des Fahrzeuges Europcar keinen ordnungsgemäß ausgefüllten Unfallbericht vorlegt;

- Wenn der Mieter Vereinbarungen zum Gebrauch oder zur Untervermietung des Fahrzeuges nach diesen Geschäftsbedingungen nicht einhält;

- Wenn der Mieter das Fahrzeug mehr als 24 Stunden nach dem vereinbarten Rückgabezeitpunkt nicht zurückgegeben hat.

Zustand des Fahrzeugs

Der Mieter muss das Fahrzeug nach Ablauf des Mietvertrages während der Geschäftszeiten von Europcar am vereinbarten Ort abgeben. Der Kilometerpreis berechnet sich nach den Kilometerständen an der Abhol- und der Rückgabestation. Bei Ausfall des Kilometerzählers erfolgt die Berechnung nach der kartenmäßigen Entfernung plus 10 %. Es werden pro Tag jedoch mindestens 100 km in Rechnung gestellt, es sei denn, der Mieter kann eine geringere Kilometerleistung nachweisen.

Polen

Versicherung - Nach Maßgabe der Kraftfahrzeughaftpflichtpolice kann Europcar das Bestehen von Versicherungsschutz nur für diejenigen Personen garantieren, die das Fahrzeug mit der Erlaubnis von Europcar nutzen. Für Verluste und Schäden, die der Mieter oder Dritte durch das Fahrzeug oder durch dessen Gebrauch erleiden, haftet Europcar nur dann, wenn sie von Europcar vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. In allen anderen Fällen haftet Europcar nicht. Der Mieter ist damit einverstanden, keine entsprechenden Ansprüche gegen Europcar geltend zu machen.

Beschädigung des Mietfahrzeugs, Beschlagnahme, Diebstahl, Unterschlagung oder Unfall - Bei Beschädigung, Diebstahl und vollständigem oder teilweisem Verlust des Fahrzeugs trägt der Mieter, unabhängig davon, ob ihn oder einen Dritten ein Verschulden trifft, die Reparaturkosten bis zur Höhe des Fahrzeugwertes. Ist der Verlust infolge des Fehlers eines Dritten eingetreten und zahlt dieser Schadenersatz an Europcar, wird dem Mieter die von ihm gezahlte Summe zurückerstattet. Akzeptiert der Mieter die auf der ersten Seite des Mietvertrages genannten Konditionen der Unfallhaftpflichtversicherung und/oder der Diebstahlversicherung, kann die Haftung des Mieters im Falle eines Schadens aufgrund von Diebstahl oder vollständigem oder teilweisem Verlust des Fahrzeugs auf die tatsächlichen Reparaturkosten bis zur Höhe des im Mietvertrag vermerkten Höchstbetrags begrenzt werden, immer vorausgesetzt, dass der Mieter keine vertraglichen Vereinbarungen aus dem Mietvertrag verletzt hat. Der Mieter kann diese Haftung teilweise ausschließen, indem er eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung (SCDW) abschließt. Diese schließt die Haftung des Mieters für jede Beschädigung des Fahrzeugs aus, mit Ausnahme von Schäden durch Feuer oder Diebstahl. Ist ein Schaden vorsätzlich oder durch Fahruntüchtigkeit des Mieters infolge von Drogen- oder Alkoholgenuss entstanden, haftet der Mieter unbeschränkt.

Im Falle eines Unfalls oder Diebstahls hat der Mieter die Polizei umgehend zu verständigen. Der Mieter ist nicht berechtigt, Ansprüche der Gegenseite anzuerkennen. Der Mieter hat Europcar unverzüglich über alle Schäden zu benachrichtigen, die durch Feuer, Diebstahl oder einen Unfall entstanden sind. Der Mieter hat Europcar, selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht mit einer Skizze zukommen zu lassen. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.

Portugal

Anwendbares Recht und Gerichtsstand - Diese Geschäftsbedingungen sind nach portugiesischem Recht erstellt worden und zugänglich auf der Website http://www.europcar.pt/, die auf portugiesischem Staatsgebiet gehostet wird. Auf diese ist portugiesisches Recht anwendbar. Soweit nach Artikel 17 der Verordnung 44/2001 (EG) zulässig, wird als Gerichtsstand Lissabon vereinbart.

Privilege: Da in Portugal die elektronische Unterschrift gesetzlich nicht anerkannt wird, müssen dort auch Privilege-Mitglieder den Mietvertrag am Schalter unterzeichnen.

Schweiz

Optionale vertragliche Garantien

Vandalismus wird durch den Haftungsausschluss der CDW, nicht durch die Diebstahlversicherung abgedeckt.

Allgemeiner Datenschutz:

Europcar betreibt Autovermietung an Privatleute und an Unternehmen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten ist Voraussetzung für diese Dienstleistung. Wir bitten Sie, uns Ihren Namen, Ihre Adresse, Kreditkartennummer, E-Mail-Adresse und Telefon- oder Faxnummer anzugeben. Wir nutzen diese Informationen, um Ihre Buchung oder Anfrage zu bestätigen und zu bearbeiten sowie für interne Zwecke. Wenn Sie bei uns ein Fahrzeug anmieten, speichern wir zusätzliche Informationen wie die Nummer und das Ablaufdatum Ihres Führerscheins, die Nummer Ihres Reisepasses oder Personalausweises, Ihre Geschäfts- oder Privatadresse (Fahrer-ID) und bestimmte Sonderwünsche. Für manche Kundenkarten oder Firmenverträge zwischen Europcar und Gesellschaften und Körperschaften privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur benötigen wir weitere Informationen, die in den entsprechenden Verträgen erbeten werden und anzugeben sind. Ein- und Weitergabe von persönlichen Daten: Europcar nutzt Ihre Daten für firmeneigene Zwecke und kann diese teilweise an Partnerunternehmen in der Schweiz und im Ausland weitergeben, um Fahrzeuganmietungen zu ermöglichen. Einzelheiten (Fahrer-ID), die für Mietverträge gebraucht werden, helfen uns und unseren Partnerunternehmen, die Abholung und Rückgabe schneller abzuwickeln. Europcar gewährt öffentlichen Institutionen Einsicht in die gespeicherten Daten, wenn entsprechende Vorschriften mit Gesetzesrang bestehen.

Diese Bedingungen gelten in der Schweiz neben den Allgemeinen Vermietbedingungen von Europcar.

Spanien

Höhere Gewalt - Keine Vertragspartei haftet für Ereignisse höherer Gewalt. Höhere Gewalt ist jedes unabwendbare, unvorhersehbare und der Kontrolle einer Partei entzogene Ereignis nach der Definition des spanischen Código Civil.

Gebrauch des Fahrzeugs - Der Mieter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, nach dem Gesetz 17/2005 vom 19. Juli 2005 Europcar stets die Identität des jeweiligen Fahrers mitzuteilen, wenn Europcar dies für die Zwecke der Zustellung in Straf- oder Bußgeldverfahren von ihm verlangt. Sollte Europcar aus Gründen, die dem Mieter zuzurechnen sind, auf Aufforderung der zuständigen Behörde nicht in der Lage sein, den Fahrer eines Fahrzeugs zum Zwecke von Zustellungen in Straf- oder Bußgeldverfahren zu identifizieren, haftet der Mieter für die Zahlung der Geldstrafen oder Bußgelder, die gegen Europcar aufgrund der fehlenden oder unrichtigen Angabe des tatsächlichen Fahrers des Fahrzeugs im Sinne des oben Gesagten verhängt werden. In solchen Fällen darf Europcar gegenüber dem Mieter, der sich hiermit bereits jetzt einverstanden erklärt, den Betrag der entsprechenden Sanktion durch Abbuchung einziehen.

Versicherung - Sämtliche Fahrzeuge der Europcar-Fahrzeugflotte sind gegen Personen- und/oder Sachschäden versichert, den der Mieter einem Dritten durch einen Unfall, an dem das Fahrzeug beteiligt ist, zufügt (vgl. das Königliche Gesetzesdekret 8/2004 vom 29. Oktober 2004 zur Umsetzung des Gesetzes über die gesetzliche Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge). Informationen zu den Kosten für eine solche Haftpflichtdeckung können im Land der Anmietung angefordert werden.

Der Mieter hat insbesondere die Regeln über erlaubte Fahrziele zu beachten (siehe oben „Gebrauch des Fahrzeugs"), um in den Genuss des vollständigen Versicherungsschutzes zu kommen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand - Diese Geschäftsbedingungen sind nach spanischem Recht auszulegen. Für sämtliche Streitigkeiten, die aufgrund dieses Vertrages oder im Zusammenhang mit diesem entstehen, sind die Gerichte von Madrid zuständig.

Datenschutz - Mit Blick auf die geltende Fassung des Spanischen Organgesetzes 15/1999 über den Schutz persönlicher Daten sowie des Gesetzes 34/2002 über Dienstleistungen in der Informationsgesellschaft und den elektronischen Handel informiert  EUROPCAR IB, S.A , Gesellschaft des spanischen Rechts mit Sitz in Avda. del Partenón, 16-18, 28042 Madrid (Spanien) hiermit den Mieter darüber, dass seine persönlichen Daten in einer Datenbank gespeichert werden, für die die Gesellschaft verantwortlich ist und zwar zu dem Zweck, Dienstleistungen im Hinblick auf diesen Vertrag durchzuführen, sowie: a) für statistische, werbliche, postalische Zwecke und für Zwecke der kommerziellen Information, b) für Inkassozwecke, c) zur Durchführung von Studien zur Qualitätskontrolle oder zu Kundenbefragungen sowie d) zur Übersendung von Informationen auf jedem Wege, einschließlich E-Mail oder ähnlicher Kommunikationsformen, über die Produkte und Dienstleistungen von EUROPCAR oder Produkte und Dienstleistungen, die diese ergänzen. Bei kommerziellen Inhalten per E-Mail oder ähnlichen Kommunikationsformen steht die Tatsache, dass der Kunde EUROPCAR IB, S.A  seine persönlichen Daten mitgeteilt hat, einer ausdrücklichen Erlaubnis zur Übersendung von Werbeinformationen auf diesen Wegen gleich. 

Der Mieter kann sein Einverständnis zum Erhalt der genannten Informationen per E-Mail oder über gleichartige elektronische Kommunikationsmittel widerrufen, indem er eine entsprechende Mitteilung an folgende Adresse sendet: marketing.es@mail.europcar.com. Die Mitteilung muss zusammen mit einem Nachweis über die Identität des Mieters übermittelt werden.

Europcar ist ein internationales Unternehmen, das Datenbanken in verschiedenen Ländern besitzt. Im Rahmen einer Buchung oder Vermietung muss EUROPCAR IB, S.A möglicherweise persönliche Daten an andere seiner Datenbanken im Ausland, an Franchisenehmer oder Partnerunternehmen weitergeben, um seine Vermietungsdienstleistungen zu erweitern und zu verbessern. Ist das Niveau des Datenschutzes in einem konkreten Land nicht angemessen, stellt EUROPCAR sicher, dass die Daten, die in dieses Land transferiert werden, ausreichend geschützt sind. In diesem Sinne wird der Mieter informiert, der EUROPCAR IB, S.A. als Besitzer der Daten ermächtigt diese persönlichen Daten ausschließlich zu den oben genannten Zwecken weiterzugeben.

EUROPCAR IB, S.A informiert hiermit den Mieter, dass die Erhebung dieser Daten nicht unerlässlich ist, um die gewünschten Dienstleistungen zu erhalten. Allerdings kann die Nichteingabe von Daten dazu führen, dass EUROPCAR IB, S.A bestimmte Leistungen, die mit diesen Daten in Verbindung stehen, nicht ausführen kann. EUROPCAR IB, S.A haftet in keiner Weise für die nicht oder nur teilweise erfolgte Durchführung dieser Leistungen.

Der Mieter wird hiermit darüber informiert, dass er hinsichtlich seiner Daten das Recht auf Zugang, Richtigstellung, Löschung und Widerspruch hat, welches durch schriftliche Mitteilung an  EUROPCAR IB, S.A, Avda. del Partenón, 16-18, 28042 Madrid (Spanien) zu Händen der Abteilung Marketing ausgeübt werden kann.

Auf jeden Fall haftet der Mieter für die Richtigkeit aller von ihm übermittelten Daten. EUROPCAR IB, S.A behält sich das Recht vor, Mieter, die falsche Angaben gemacht haben, unbeschadet weiterer rechtlicher Maßnahmen von den gebuchten Leistungen auszuschließen.

Deutschland

Verfahren bei Zahlung mit Kreditkarte - Bei Abschluss des Mietvertrages wird die Karte mit einer Kaution in Höhe des geschätzten Mietpreises belastet. Die Differenz ist bei Rückgabe des Fahrzeugs auszugleichen. Wird der Mietpreis aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zunächst gestundet, ist er spätestens 14 Tage nach Rückgabe des Fahrzeuges fällig. Nach Eintritt des Verzuges wird je Mahnung eine Gebühr von € 4,00 in Rechnung gestellt. Ist der Mieter in Verzug, liegt der Verzugszins 3 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens aber bei 6 % jährlich. Der Mieter hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass der aufgrund des Verzuges tatsächlich entstandene Schaden geringer ist. Wird bei Verzug des Mieters die Beauftragung eines Inkassobüros erforderlich, hat der Mieter die dadurch entstandenen Kosten zu tragen.

Instandhaltung/Technische Probleme -  Der Mieter ist verpflichtet, Europcar das Fahrzeug am Ende der Mietzeit während der Geschäftszeiten von Europcar am vereinbarten Ort zurückzugeben. Die Kilometer berechnen sich nach der Differenz der Kilometerstände bei Abholung und Rückgabe des Fahrzeugs. Bei Ausfall des Kilometerzählers erfolgt die Berechnung nach der kartenmäßigen Entfernung plus 10 %. Es werden pro Tag jedoch mindestens 100 km in Rechnung gestellt, es sei denn, der Mieter kann eine geringere Kilometerleistung nachweisen.

Berechtigter Fahrer / Gebühren für Zusatzfahrer und Fahrer unter 23 Jahren -

Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst, dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer, den beim Mieter angestellten Berufsfahrern in dessen Auftrag, sowie von Familienangehörigen des Mieters gelenkt werden, sofern diese das festgesetzte Mindestalter haben und im der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Für Fahrer unter 23 Jahren und für jeden Zusatzfahrer wird eine gesonderte Gebühr erhoben.

Der Mieter ist verpflichtet, auf Verlangen Europcar Namen und Anschrift aller Fahrer des Fahrzeuges bekanntzugeben, soweit diese nicht im Mietvertrag selbst genannt sind. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters.

 

Verbotene Nutzungen, Einreisebeschränkungen -

I. Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:

a.   zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests und Fahrsicherheitstrainings,

b.   auf dem für den öffentlichen Verkehr nicht frei zugänglichen abgegrenzten Betriebsgelände eines Flughafen, insbesondere auf dem Vor- und Rollfeld,

c.   zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen,

d.   zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind,

e.   zur Weitervermietung,

f.    für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen.

II. Die Benutzung des Fahrzeuges ist nur innerhalb Europas gestattet:

a    In den Ländern Großbritannien, Irland, Italien, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn dürfen ausschließlich Fahrzeuge der Klassen Mini, Economy, Compact, Untere Mittelklasse und Mittelklasse benutzt werden.

b.   In den Ländern Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Balearen, Baltische Republiken, Bulgarien, Estland, Georgien, Griechenland, Island, Kanaren, Kasachstan, Kirgistan, Korsika, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Moldavien, Rumänien, Russland, Sardinien, Sizilien, Tadschikistan, Turkmenistan, Türkei, Ukraine, Usbekistan, Weißrussland und den sonstigen Nachfolgestaaten von Jugoslawien (außer Slowenien) ist die Benutzung untersagt.

Verhalten bei Unfällen und sonstigen Schadensfällen

Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat Europcar, selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muß insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand - Für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus diesem Mietvertrag ergeben oder mit diesem in Zusammenhang stehen, gilt als Gerichtsstand Hamburg vereinbart,

a. wenn der Mieter im Bundesgebiet keinen allgemeinen Gerichtsstand oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt hat oder wenn sein Wohn- oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zur Zeit der Anhängigkeit der Klage unbekannt ist.

b. wenn der Mieter Kaufmann ist oder eine Person, die nach § 38 Absatz 1 der deutschen Zivilprozessordnung einem Kaufmann gleichsteht.

Haftung bei Beschädigung, Diebstahl oder Unterschlagung des Mietfahrzeugs

Haftung des Mieters

a.   Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Bedienung des Fahrzeuges oder Verletzung vertraglicher Obliegenheiten gemäß Abs. 3, 4 und 5 dieser Bedingungen haftet der Mieter für die Reparaturkosten, bei Totalschaden für den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzüglich Restwert, sofern er oder der Fahrer den Schaden zu vertreten hat. Daneben hat der Mieter auch etwaige anfallende Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Abschleppkosten, Sachverständigengebühren und eine Verwaltungskostenpauschale zu ersetzen.

b.   Wird eine Haftungsbefreiung gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes vereinbart, stellt Europcar den Mieter nach den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung mit nachfolgender Selbstbeteiligung zuzüglich einer Kostenpauschale von € 29,50 für Schäden am Mietfahrzeug frei. Die Haftungsbefreiung erfasst die Beschädigung durch Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden. Von der Haftungsbefreiung sind daher insbesondere Schäden nicht erfasst, die durch eine unsachgemäße Behandlung und/oder Bedienung des Fahrzeuges, etwa durch einen Schaltfehler oder eine Falschbetankung oder durch das Ladegut entstanden sind. Die Selbstbeteiligung für PKW je Schaden beträgt € 950,- bis zur oberen Mittelklasse; aber € 1.150,- für besonders wertvolle Fahrzeuge der oberen Mittelklasse (z.B. BMW 525d), Fahrzeuge der Luxusklasse (z.B. Audi A6) sowie Mini-Busse (z.B. VW Sharan). Für Mieter/ Fahrer unter 23 Jahren (ausgenommen beauftragte Firmenfahrer und bei Unfallersatz- oder Schutzbriefanmietung) beträgt sie € 1.200,-. Für LKW bis Gruppe 3 beträgt sie € 750,-, für Gruppe 5 (z.B. MAN 8.180) € 1.000,- für Gruppe 6+7 (schwere LKW) € 1.500,- je Schaden. Eine Liste der für das jeweilige Fahrzeug geltenden Selbstbeteiligung ist am Ort des Vertragsschlusses erhältlich. Diese Selbstbeteiligungen gelten nur, soweit keine davon abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

c.   Die Haftungsbefreiung entbindet nicht von den Verpflichtungen inZiffern 5,6 und 8 dieser Bedingungen. Der Mieter haftet voll bei Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere für Schäden, die bei Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer (Ziffer 5) oder zu verbotenem Zweck (Ziffer 6) entstehen. Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Ziffer 8 verletzt, haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadenfalles. Ferner haftet der Mieter voll, wenn er den Schaden vorsätzlich verursacht. Verursacht er den Schaden grob fahrlässig, haftet er in einem die Schwere seines Verschuldens entsprechenden Verhältnis.

d.   Bei Abschluss eines Teilkaskoschutzes haftet der Mieter insbesondere bei Glas- und Haarwildschäden, Brand, Entwendung und Elementarschäden mit einer Selbstbeteiligung von € 300,- je Schaden.

e.   Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

Haftung von Europcar:

Jegliche Haftung von Europcar wegen der Verletzung ihrer vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Nur für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz haftet Europcar auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz der vertragstypisch vorhersehbaren Schäden begrenzt.

Verjährung:

Ist ein Unfall polizeilich aufgenommen worden, werden Schadensersatzansprüche, die von Europcar gegen den Mieter geltend gemacht werden, erst fällig, nachdem Europcar Gelegenheit hatte, die Ermittlungsakte einzusehen. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt jedoch spätestens sechs Monate nach Rückgabe des Fahrzeuges. Bei Akteneinsicht wird Europcar den Mieter unverzüglich über den Zeitpunkt der Akteneinsicht benachrichtigen.

Deutsche Ready Terminals - Ready Terminals sind bereits in einigen Ready-Europcar-Mietstationen in Deutschland eingerichtet und werden später sukzessive auch  in anderen Ländern eingerichtet. Die Liste dieser Ready Terminals ist bei Reservierung erhältlich und unter http://www.europcar.com/ einsehbar. Sie befindet sich auch am Ende dieser Geschäftsbedingungen.

Die Verfügbarkeit eines Ready Terminals muss der Mieter zum Zeitpunkt der Reservierung prüfen. Ist kein Ready Terminal verfügbar, wird der Privilege Service am Europcar-Schalter abgewickelt.

Als Voraussetzung für die Anmietung von Fahrzeugen über den Ready Terminal muss der Mieter bei Vertragsabschluss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Vor der ersten Anmietung über den Ready Terminal muss der Mieter daher seinen Führerschein am Europcar-Schalter vorlegen. Der Mieter muss bei jeder neuen Anmietung bestätigen, dass der Stand seines Führerscheins unverändert ist.

Der Mieter hat Europcar unverzüglich über jede Veränderung, die seinen Führerschein oder seine persönlichen Daten betrifft, zu informieren. Verstößt der Mieter gegen eine der obigen Verpflichtungen, haftet er gegenüber Europcar für sämtliche Nachteile und Schäden, die hieraus erwachsen. Insbesondere hat der Mieter Europcar von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Regressansprüchen des Haftpflichtversicherers, freizustellen.

Der am Ready Terminal ausgedruckte Mietvertrag wird gegenüber dem Mieter, dessen Karte in das Ready Terminal eingeführt wird, wirksam, sobald ihm die Fahrzeugschlüssel für das Fahrzeug, dessen Nutzung gemäß Ready Terminal zum vereinbarten Mietpreis und für die im Ready Terminal bestätigte Mietdauer vorgesehen ist, ausgehändigt werden.

Zusätzlich gelten die bei Vertragsschluss gültigen Allgemeinen Vermietbedingungen von Europcar.

Der Mieter ermächtigt Europcar, über seine für die Buchung am Ready Terminal eingesetzte Karte sämtliche Zahlungen einzuziehen. Dies gilt auch für Beträge, die er im Falle eines von ihm schuldhaft verursachten Unfalls zu tragen hat.

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, alle Ansprüche von Europcar aus dem Mietvertrag, der über das Ready Terminal unter Nutzung einer Privilege Charge Card oder einer von Europcar akzeptierten Kreditkarte geschlossen wurde, zu erfüllen. Dies gilt auch dann, wenn nicht der Kunde selbst, sondern ein zur Nutzung der Karte nicht berechtigter Dritter die Karte dazu benutzt hat, über das Ready Terminal einen Mietvertrag abzuschließen. Der Mieter haftet jedoch nicht für Kosten, die durch die unberechtigte Nutzung der Europcar Privilege Charge Card entstehen, wenn er Europcar so rechtzeitig über den Verlust seiner Privilege Charge Card informiert hat, dass diese vor der unberechtigten Nutzung von Europcar hätte gesperrt werden können.

Ausnahmen

Das Privilege Kartenprogramm existiert nicht auf Kuba sowie in den Vereinigten Staaten.

 

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