Ist mein gemietetes Fahrzeug mautpflichtig?
Ob für Ihr Mietfahrzeug Mautgebühren anfallen, hängt in Deutschland primär vom Gewicht und der Nutzung ab. Seit dem 01.07.2024 gilt eine erweiterte Mautpflicht für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGM) von über 3,5 Tonnen. Dies gilt sowohl für Privatkunden als auch für gewerbliche Kunden.
Bei Europcar sind folgende Fahrzeuggruppen betroffen:
- LKW ab 3,5 Tonnen: Alle LKW in dieser Gewichtsklasse unterliegen der Mautpflicht.
- Transporter mit Anhänger: Wenn das Zugfahrzeug allein eine tzGM von über 3,5 Tonnen hat, ist das Gespann mautpflichtig.
Ausnahme "Handwerker-Regelung": Unter bestimmten Voraussetzungen können Fahrten von Handwerksbetrieben von der Maut befreit sein. Bitte prüfen Sie vorab, ob Ihr Einsatz unter diese Regelung fällt.
Gut zu wissen: Damit Sie sich nicht selbst um die Abrechnung kümmern müssen, bietet Europcar für mautpflichtige Fahrzeuge ein Mautsystem (On-Board Unit) an. Dieses können Sie bequem während des Buchungsprozesses unter den „Extras“ auswählen. Die Abrechnung der tatsächlich angefallenen Mautkosten erfolgt dann einfach und transparent nach Mietende durch Europcar.
Haftung und Bußgelder: Bitte beachten Sie, dass der Kunde für alle ausstehenden Mautbeträge haftet; diese werden dem Kunden entsprechend weiterbelastet. Bei einem Verstoß gegen die Mautpflicht sich ergebende Bußgelder werden ebenfalls an den Kunden weitergegeben.
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