Muss ich das Fahrzeug vollgetankt zurückgeben?
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Muss ich das Fahrzeug vollgetankt zurückgeben?

Ja, in Deutschland gilt das Prinzip „voll zu voll“: Sie übernehmen Ihr Fahrzeug vollgetankt und bringen es ebenso vollgetankt wieder zurück.

Sollte der Tank bei der Rückgabe nicht voll sein, berechnen wir Ihnen den fehlenden Kraftstoff sowie eine zusätzliche Servicegebühr für die Nachbetankung. Den aktuellen Literpreis für die Abrechnung erfahren Sie direkt an Ihrer Station.

Unser Tipp für maximale Flexibilität: Buchen Sie bei der Abholung einfach unsere „Full Tank“-Option. Damit kaufen Sie die erste Tankfüllung vorab zu einem attraktiven Vorteilspreis (abhängig von der Fahrzeugkategorie). Sie können den Wagen danach mit beliebigem Füllstand zuückgeben - wir übernehmen das Auftanken für Sie, ohne dass weitere Gebühren anfallen. Bitte beachten Sie, dass Restkraftstoff nicht erstattet werden kann.

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