Wie können wir Ihnen helfen?

Ordnungswidrigkeiten während der Miete: Wer ist verantwortlich?

Wer haftet für Bußgelder, Strafen und Gebühren?

Sie sind als Mieter uneingeschränkt verantwortlich für alle während der Mietzeit entstandenen Gebühren und Ordnungswidrigkeiten, unabhängig davon, wer das Fahrzeug gefahren hat (außer das Fahrzeug wurde als gestohlen gemeldet).

Dies umfasst unter anderem:

  • Verkehrsverstöße (z. B. Geschwindigkeitsübertretungen, Rotlichtverstöße, Fahrstreifenverstöße).
  • Parkverstöße und Parkgebühren (einschließlich des Versäumnisses, diese zu zahlen).
  • Kosten im Zusammenhang mit dem Abschleppen oder der Sicherstellung des Fahrzeugs.
  • Umweltgebühren, falls diese anfallen und nicht bezahlt wurden.

Wie erfolgt die Bearbeitung durch Europcar?

1. Übermittlung der Fahrerdaten (Halterauskunft)

Wir sind gesetzlich verpflichtet, der zuständigen Behörde (z. B. Bußgeldstelle oder Ordnungsamt) Auskunft darüber zu geben, welcher Mieter das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt gemietet hatte. Wir teilen Ihre persönlichen Daten der Behörde mit, um die Haftung auf Sie als Mieter/Fahrer zu übertragen.

2. Unser Bearbeitungsaufwand

Sollten wir dennoch mit der Behörde korrespondieren, Zahlungen leisten oder anderweitig tätig werden müssen, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr. Diese Bearbeitungsgebühr wird Ihrer Kredit-/Debitkarte belastet.

3. Vorauszahlung des Bußgeldes durch Europcar

In bestimmten Fällen können wir uns dazu entscheiden, das Bußgeld oder die Strafe selbst zu bezahlen (z. B. um höhere Folgekosten zu vermeiden oder wenn eine Übertragung der Haftung nicht möglich ist). In diesem Fall müssen Sie uns den vollen Betrag der Strafe plus unsere Bearbeitungsgebühr erstatten.

Was passiert, wenn Europcar die Zahlung vornimmt?

  1. Wir informieren Sie über die erfolgte Zahlung und stellen Ihnen eine Rechnung über die Strafkosten zzgl. der Bearbeitungsgebühr aus.
  2. Wir kündigen an, den Gesamtbetrag innerhalb von 7 Tagen nach unserer Benachrichtigung von Ihrer hinterlegten Kredit-/Debitkarte abzubuchen.
  3. Sie erhalten von uns ein Autorisierungsschreiben, das Ihnen erlaubt, direkt mit der ausstellenden Behörde zu kommunizieren.

Kann ich gegen das Bußgeld Einspruch einlegen?

Ja, wenn Sie die Strafe für ungültig halten, sind Sie selbst dafür verantwortlich, die ausstellende Behörde unter Verwendung des von uns bereitgestellten Autorisierungsschreibens zu kontaktieren und Einspruch einzulegen.

Wichtig: Die Bearbeitungsgebühr wird Ihnen nur dann erstattet, wenn die Behörde das Bußgeld offiziell zurücknimmt UND uns bestätigt, dass der ursprüngliche Verstoß in keinem Fall anwendbar war. Die Entscheidung der ausstellenden Behörde ist dabei endgültig.

Weiter Informationen zu Ordnungswidrigkeiten und der Bearbeitungsgebühr finden Sie in unseren Allgemeinen Vermietbedingungen.


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