Welchen Kunden wird die Aufwandspauschale in Rechnung gestellt?
Die Aufwandspauschale wird jedem Kunden (auch Firmenkunden) der EMobG Services Germany GmbH in Rechnung gestellt, der mit einem Fahrzeug der EMobG Services Germany GmbH eine Ordnungswidrigkeit verursacht hat.
Stellt sich in Ihrem Fall heraus, dass Sie die genannte Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben, werden wir die berechnete Aufwandspauschale selbstverständlich stornieren. Bitte lassen Sie uns in solch einem Fall eine Bestätigung der Bußgeldstelle zukommen, die Sie entlastet. Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter - nutzen Sie hierfür unsere Kontaktseite.