Geschäftsbedingungen für Škoda Auto Abo
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Škoda Auto Abo
Ihr Vertragspartner ist die EMobG Services Germany GmbH Anckelmannsplatz 1 20537 Hamburg (nachfolgend Europcar genannt)
Stand: Oktober 2025
Europcar bietet im Segment Pkw unter der Geschäftsbezeichnung „Škoda Auto Abo“ (im Folgenden jeweils bezeichnet als „Abo-Vertrag“ oder „Abo“) die Nutzung eines Fahrzeuges der Marke Škoda gegen Entgelt an.
Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend “Škoda Auto Abo AGB” genannt) gelten für alle Kraftfahrzeugmietverträge des oben genannten Produktes der EMobG Services Germany GmbH Anckelmannsplatz 1 20537 Hamburg (Vermieterin) und ihren Mietkundeninnen und Mietkunden (Mieter), die über die Internetpräsenz www.skoda.de/autoabo der aufgeführten Produkte angefragt werden können.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Auto Abo Produkt "Škoda Auto Abo" (nachfolgend "Škoda Auto Abo AGB" genannt) regeln die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien in allen Vertragsverhältnissen, in denen Europcar gegenüber Verbrauchern (entsprechend § 13 BGB und nachfolgend "Abonnent" genannt), Fahrzeuge im Rahmen des Auto Abo Produktes "Škoda Auto Abo" bereitstellt, sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen.
A. Geltungsbereich
Die in diesen Bedingungen enthaltenen Vertragsbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Vermietbedingungen von Europcar (nachfolgend “Europcar AVB” genannt) in der zum Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme gültigen Fassung. Die Europcar AVB können auf der Website unter europcar.de/allgemeine-bedingungen abgerufen werden. Widersprechen die Bedingungen in den Europcar AVB diesen Škoda Auto Abo AGB, so haben die Bedingungen aus den Škoda Auto Abo AGB Vorrang.
B. Gegenstand des Vertrages, Buchungsberechtigt
1. Škoda Auto Abo ist ein Auto Abo Produkt, das dem Abonnenten ein festgelegtes Fahrzeugmodell der Marke Škoda gegen ein monatliches Entgelt in vertraglich vereinbarter Höhe zur Verfügung stellt. Dieses monatliche Entgelt beinhaltet die Übernahme der Kosten für KFZ-Haftpflicht, Teil- und Vollkaskoschutz, Zulassung, Kfz-Steuer, Rundfunkbeitrag, Wartungs- und Verschleißreparaturen, saisonale Bereifung, Inspektionen und Hauptuntersuchungen zu den nachstehenden Bedingungen
2. Zur Buchung des Produktes Škoda Auto Abo berechtigt sind Verbraucher im Sinne von § 13 BGB:
- ab einem Mindestalter von 21 Jahren
- mit Wohnsitz in Deutschland
- die im Besitz einer, in der Bundesrepublik Deutschland, gültigen Fahrerlaubnis sind.
3. Nutzungsberechtigt und damit erlaubt, das Fahrzeug zu führen, sind der Abonnent und alle im Mietvertrag als zusätzliche Fahrer eingetragenen Personen. Der Abonnent kann bei der Buchung Zusatzfahrer dazubuchen. Bei der Fahrzeugübergabe müssen von allen gebuchten nutzungsberechtigten Personen die gültigen Ausweisdokumente sowie die in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Fahrerlaubnisse vorliegen.
4. Sämtliche Fahrer müssen alle gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Voraussetzungen zum Führen der bereitgestellten Fahrzeuge erfüllen. Der Abonnent ist selbst dafür verantwortlich, Fahrzeugschlüssel nur an Personen zu überlassen sowie den Betrieb des Fahrzeuges nur Personen zu gestatten, die die vorgenannten gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Voraussetzungen zum Führen der Fahrzeuge erfüllen. Des Weiteren hat der Abonnent dafür Sorge zu tragen, dass alle weiteren Fahrer und Nutzer des Fahrzeuges die den Abonnenten treffenden vertraglichen Pflichten aus diesen Škoda Auto Abo AGB einhalten.
C. Vertragsschluss
1. Die auf der Website des Škoda Auto Abo’s sowie auf Online-Auftritten der Europcar dargestellten Škoda Auto Abo Abonnements stellen kein verbindliches Angebot von Europcar dar, sondern dienen der Aufforderung des Abonnenten zur Abgabe eines verbindlichen Angebots. Ein verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB gibt der Abonnent mit Klick auf “Zahlen” gegenüber Europcar ab.
2. Im Anschluss der Buchung erhält der Abonnent per E-Mail einen Überblick über die gebuchten Leistungen (unverbindliche Leistungsübersicht), dies stellt seitens Europcar noch keine Vertragsannahme dar. Europcar behält sich unter anderem im Fall einer negativen Bonitätsauskunft des Abonnenten vor, den Vertragsschluss abzulehnen.
3. Europcar prüft im Anschluss an die Buchung die Verfügbarkeit des gebuchten Fahrzeugs. Bei gegebener Verfügbarkeit kontaktiert Europcar den Abonnent zur Klärung der Fahrzeugabholung und bestätigt im Anschluss die Buchung per E-Mail (Buchungsbestätigung seitens Europcar). Mit der Buchungsbestätigung seitens Europcar kommt der Vertrag zum Škoda Auto Abo zwischen Europcar und dem Abonnent zustande. Ist das Wunschmodell des Abonnenten nicht verfügbar, nimmt Europcar das Angebot des Kunden nicht an. Ein Vertrag kommt nicht zustande.
4. Mit der Buchungsbestätigung durch Europcar erhält der Abonnent alle relevanten Informationen zur Fahrzeugbereitstellung. Eine Änderung des von Europcar bestätigten Termins zur Fahrzeugabholung ist nicht möglich. Europcar behält sich allerdings das Recht vor, Buchungen des Abonnenten ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Ablehnungsgrund ist u.a.: Der Abonnent ist blockierter Kunde (Blacklist), das gebuchte Fahrzeug ist nicht verfügbar, für den Abonnenten liegt eine negative Bonitätsauskunft vor.
5. Der Abonnent hat die Möglichkeit, das gebuchte Škoda Modell bis spätestens 14 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Datum der Fahrzeugabholung kostenlos gegenüber Europcar schriftlich (Textform ist ausreichend) zu stornieren. Bei einer Buchung, die weniger als 14 Tage in der Zukunft liegt, verringert sich das Stornierungsrecht um die jeweilige Vorlaufzeit bis zur Abholung des Fahrzeugs. Bei einer späteren Stornierung seines Škoda Auto Abo’s gegenüber Europcar fällt eine Stornierungsgebühr, entsprechend der Gebührenübersicht in Abschnitt O, an. Dem Abonnenten wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die von Europcar erhobene Gebührenpauschale. Nach dem vertraglich vereinbarten Datum der Fahrzeugabholung ist eine Stornierung des Škoda Auto Abo’s nicht mehr möglich.
6. Europcar behält sich ein Rücktrittsrecht im Falle von Unmöglichkeit vor, wenn das gebuchte Modell nicht bereitgestellt werden kann und mit Abstimmung mit dem Kunden kein alternatives, gleichwertiges Fahrzeug gefunden werden kann. Ferner behält sich Europcar bei höherer Gewalt, Streik und Naturkatastrophen ein Rücktrittsrecht vor. Europcar ist verpflichtet, den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und die Gegenleistungen des Vertragspartners unverzüglich zu erstatten.
7. Ein Widerrufsrecht steht dem Mieter aufgrund von § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht zu.
D. Monatsentgelt für Škoda Auto Abo
1. Für die Überlassung der Nutzung des durch Europcar bereitgestellten Fahrzeugs zahlt der Abonnent an Europcar ein monatliches Entgelt in der vertraglich vereinbarten Höhe (“Mietpreis”). Mietpreis setzt sich aus einem monatlichen Pauschalbetrag für die Fahrzeugmiete sowie weiterer vom Abonnenten gebuchten Zusatzleistungen (“Extras”) zusammen. Extras können im Buchungsprozess durch den Abonnenten ausgewählt und in Anspruch genommen werden. Je nach gewählter Zusatzleistung erfolgt die Berechnung einmalig (i.d.R. mit der ersten fälligen Zahlung) oder monatlich wiederkehrend.
2. Europcar behält sich das Recht vor, die Mietpreise nach billigem Ermessen der Entwicklung der Bereitstellungskosten anzupassen. Bereitstellungskosten sind insbesondere, aber nicht ausschließlich Steuern und Abgaben, Kraftstoffpreise, Versicherungs-, Personal- und Sachkosten. Eine Mietpreiserhöhung kommt in Betracht und eine -ermäßigung ist vorzunehmen, wenn die Bereitstellungskosten nach Vertragsschluss um mehr als 5 % steigen oder sinken. Kostensteigerungen bzw. -senkungen von Bereitstellungskosten werden nur insoweit berücksichtigt, als sie nicht durch Kostensenkungen bzw. -steigerungen bei anderen Bereitstellungskosten ausgeglichen werden. Die Weitergabe von Kostensteigerungen und -senkungen wird Europcar dem Kunden schriftlich (Textform genügt) mitteilen. Der geänderte Mietpreis gilt dann nach Ablauf einer Frist von einem Monat nach Zugang dieser Mitteilung. Der Kunde ist bei Kostensteigerungen berechtigt, diesen Vertrag innerhalb dieser Frist schriftlich mit Wirkung zum Ablauf der Frist außerordentlich zu kündigen.
3. Für Abonnenten und Zusatzfahrer unter 23 Jahren wird eine gesonderte Gebühr (Young Driver Fee "YOU"), entsprechend der Gebührenübersicht in Abschnitt O, erhoben. Diese Gebühr wird dem Abonnenten je Nutzer und je Nutzungsmonat berechnet und erstmals nach der Online-Buchung gesondert und dann wiederkehrend je Nutzungsmonat abgebucht.
4. Das monatliche Abonnement enthält ein Basis-Freikilometerpaket von 750 km pro Monat. Mehrkilometer, die die vertraglich vereinbarte Kilometerlaufleistung übersteigen, werden gemäß der Fahrzeugübersicht dieser Škoda Auto Abo AGB (siehe Abschnitt N.) gesondert in Rechnung gestellt. Der Abonnent kann bis zu 6 zusätzliche Kilometerpakete (je 500 km) pro Monat zu seinem Abonnement im Buchungsprozess kostenpflichtig hinzubuchen und damit das ihm zur Verfügung stehende monatliche Kilometer-Kontingent anpassen. Für jeden Nutzungsmonat stehen ausschließlich die gebuchten monatlichen Kilometer zur Verfügung. Etwaige angefallene Mehrkilometer, die über die gebuchte Leistung hinausgehen, werden gemäß der Fahrzeugübersicht dieser Škoda Auto Abo AGB (siehe Abschnitt N.) nach Beendigung der Laufzeit abgerechnet.
5. Nach Vertragsende erfolgt durch Europcar eine Endabrechnung des Vertrages. Bei einer Kündigung nach Erreichen der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit erfolgt eine taggenaue Abrechnung auf den Tag der tatsächlichen Fahrzeugrückgabe durch den Abonnenten und Fahrzeugentgegennahme an dem mit Europcar vereinbarten Standort.
6. Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt.
7. Der Abonnent ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Vertragsendes an dem vereinbarten Standort zurückzugeben.
E. Kautionsleistung
1. Europcar erhebt bei jeder Buchung eines Škoda Auto Abo’s eine Kaution, entsprechend der Fahrzeugübersicht N, für das abonnierte Fahrzeug. Das vom Abonnenten bei der Buchung hinterlegte Zahlungsmittel wird spätestens nach dem Bereitstellen des Fahrzeuges beim Abonnenten durch Europcar belastet.
2. Der Kautionsbetrag wird nach Ablauf des Abonnements, d.h. der erfolgten Fahrzeugrückgabe und Begleichung aller offenen Zahlungen (und festgestellten Schäden, die der Abonnent zu vertreten hat) des Abonnenten an Europcar, zurückgezahlt. Europcar ist berechtigt, ausstehende Zahlungen mit der Kaution zu begleichen.
F. Zahlungsmodalitäten
1. Der Abonnent stimmt zu, dass ihm Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form an die im Buchungsprozess hinterlegte E-Mail-Adresse übersandt werden.
2. Die Abrechnung für den ersten Nutzungsmonat, inklusive aller in Anspruch genommener einmaliger Zusatzleistungen, erfolgt unmittelbar nach der Buchung des Abonnements. Europcar ist durch den Erhalt dieser Vorauszahlung nicht zur Verzinsung verpflichtet. Jede weitere Abrechnung eines Nutzungsmonats, wird periodisch im Voraus berechnet. Der Abonnent erhält 12 Tage vor Beginn eines neuen Nutzungsmonats eine Benachrichtigung per E-Mail über die fällige Zahlung. Die Zahlung wird 2 Tage nach Ankündigung fällig und vom hinterlegten Zahlungsmittel eingezogen.
3. Für die Buchung eines Škoda Auto Abo’s muss eine gültige Kreditkarte im Online-Buchungsprozess hinterlegt werden. Firmenkreditkarten werden von Europcar für das Škoda Auto Abo nicht akzeptiert und können in dem Online-Buchungsprozess nicht als gültiges Zahlungsmittel hinterlegt werden. Der Abonnent autorisiert Europcar sämtliche vertraglich vereinbarten Entgelte sowie sonstige Kosten und Gebühren (z.B. Miete, Einmalgebühren, Zusatzgebühren, Kaution etc.) von dem hinterlegten Zahlungsmittel abzubuchen. Der Abonnent bleibt für offene Beträge verantwortlich.
4. Kann eine Zahlung nicht erfolgreich abgewickelt werden, weil das hinterlegte Zahlungsmittel keine ausreichende Deckung aufweist, abgelaufen ist oder eine Abbuchung aus anderen Gründen fehlschlägt, erhält der Abonnent von Europcar eine E-Mail mit dem Hinweis zur Aktualisierung des Zahlungsmittels. Der Abonnent ist verpflichtet, umgehend ein gültiges Zahlungsmittel zu hinterlegen, von dem die vertraglich vereinbarten Entgelte eingezogen werden können. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, ist Europcar berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Insofern gilt Ziffer K.4.
G. Fahrzeugnutzung, Fahrzeugrückgabe
1. Das jeweilige Abonnement wird auf Basis eines wählbaren und verfügbaren Skoda-Fahrzeugmodells geschlossen. Dem Abonnenten wird daraufhin für die Vertragslaufzeit das von ihm gebuchte Skoda-Modell zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Modellvariante, Ausstattungslinie oder Farbe besteht nicht. Europcar kann aus operativen Gründen (bspw. Verfügbarkeit des spezifischen Modells an dem spezifischen Abhol-Ort oder Lieferverzögerung des Fahrzeugs an dem spezifischen Abhol-Ort) oder aufgrund von notwendigen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, dem Abonnent übergangsweise ein anderes gleichwertiges Skoda-Fahrzeug bereitstellen. Die Anforderungen und Bedingungen der jeweiligen Fahrzeugmodelle sind in Abschnitt N. dieser Škoda Auto Abo AGB aufgeführt.
2. Holt der Abonnent das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin ab, bleibt der geschlossene Vertrag unberührt und wird nicht beendet. Ab diesem Zeitpunkt befindet sich der Abonnent in Annahmeverzug. Europcar kann im Falle des Verzugs des Mieters Ersatz der Mehraufwendungen verlangen, die er für das erfolglose Bereitstellen sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstands machen musste. Erfolgt im Zeitraum von 29 Tagen keine Abholung durch den Abonnenten, ist Europcar berechtigt, den Vertrag mit Ablauf des ersten Abrechnungsmonats automatisch zu beenden, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
3. Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt ausschließlich an den Abonnenten und nur unter Vorlage der Buchungsbestätigung, des gültigen Personalausweis und der in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Fahrerlaubnis. Kann der Abonnent diese Dokumente nicht vorlegen, erfolgt keine Fahrzeugübergabe. Für Zusatzfahrer müssen bei Fahrzeugübergabe der gültige Personalausweis und eine in der Bundesrepublik Deutschland gültige Fahrerlaubnis vorliegen. Bei Buchung der Fahrzeugzustellung erfolgt die Bereitstellung des Fahrzeugs an dem in der Bestätigungsmail aufgeführten Übergabeort. Europcar informiert den Abonnenten rechtzeitig über das Zeitfenster der Fahrzeugzustellung. Versäumt der Abonnent den Termin, erfolgt keine Rückerstattung der Kosten für die Zustellung. Wünscht der Abonnent eine erneute Zustellung, fallen hierfür zusätzliche Kosten, entsprechend der Gebührenübersicht in Abschnitt O, sowie für jeden weiteren Zustellungsversuch der Europcar zu Lasten des Abonnenten an. Dem Abonnenten wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die von Europcar erhobene Gebührenpauschale. Der Abonnent erhält das Fahrzeug ab Station vollgetankt. Die Kosten für den Verbrauch während der Zustellungsfahrt werden nicht von Europcar übernommen und sind als Teil der Zustellungsleistung vom Abonnenten zu tragen.
4. Das Fahrzeug darf nicht außerhalb des Vertragsgebiets betrieben werden. Das Vertragsgebiet umfasst Europa mit Ausnahme folgender Länder, die je nach Fahrzeugkategorie, nicht befahren werden dürfen: - für alle Fahrzeugkategorien gesperrte Länder: Albanien, baltische Republiken, Bulgarien, Griechenland, Island, Rumänien, Türkei, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Kosovo, Bosnien und Herzegowina, Moldawien, die Russische Föderation, Malta, Ukraine, Weißrussland und Zypern.
5. Die Fahrzeugrückgabe erfolgt zu den in der Rückgabebestätigung vereinbarten Rückgabekriterien über Ort, Datum und Uhrzeit. Der Abonnent ist bei der Fahrzeugrückgabe zur Anwesenheit verpflichtet, um gemeinsam mit einem Europcar Mitarbeiter den Fahrzeugzustand im Rückgabeprotokoll ("Statement of Return") zu dokumentieren. Eine Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten ist ausgeschlossen und führt zu zusätzlichen Kosten, entsprechend der Gebührenübersicht in Abschnitt O. Dem Abonnenten wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die von Europcar erhobene Gebührenpauschale.
6. Bei Buchung der Fahrzeugabholung erfolgt die Abholung des Fahrzeugs an dem in der Buchungsbestätigung vereinbarten Übergabeort. Dieser entspricht dem Ort der ursprünglichen Fahrzeugzustellung. Sollte eine Abholung von einem anderen Ort gewünscht werden, fallen zusätzliche Kosten, entsprechend der Gebührenübersicht in Abschnitt O, an. Europcar informiert den Abonnenten rechtzeitig über das Zeitfenster der Fahrzeugabholung. Versäumt der Abonnent den Termin, erfolgt keine Rückerstattung der Kosten für die Fahrzeugabholung. Wünscht der Abonnent eine erneute Abholung, fallen hierfür zusätzliche Kosten, entsprechend der Gebührenübersicht in Abschnitt O, an. Dem Abonnenten wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die von Europcar erhobene Gebührenpauschale.
7. Das Fahrzeug ist vollgetankt und innen, sowie außen so gereinigt an Europcar zu übergeben, dass der Fahrzeugzustand bei der Fahrzeugrücknahme beurteilt werden kann. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, betankt Europcar das Fahrzeug nach und stellt dem Abonnenten die Kosten in Rechnung. Je nachgetanktem Liter wird eine Betankungspauschale, entsprechend der Gebührenübersicht in Abschnitt O, berechnet. Bei reinen Elektrofahrzeugen hat die Rückgabe mit einem Ladestand von mindestens 85% zu erfolgen, andernfalls wird eine einmalige Ladepauschale, entsprechend der Gebührenübersicht in Abschnitt O, zum Aufladen des Fahrzeuges berechnet. Sollte der Abonnent das Fahrzeug bei gebuchter Fahrzeugabholung nicht vollgetankt an den Europcar Mitarbeiter übergeben, ist zu beachten, dass die Nachbetankung/Nachladen erst in der betreuenden Europcar Station erfolgen kann und der Verbrauch für die Rückführung des Fahrzeugs somit ebenfalls dem Abonnenten berechnet wird. Dem Abonnenten wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die von Europcar erhobene Gebührenpauschale.
8. Werden während der Fahrzeugrückgabe bei der gemeinsamen Besichtigung des Fahrzeugs neue Schäden festgestellt, werden diese in einer Schadenmeldung dokumentiert. Die weitere Bearbeitung des Schadensfalles erfolgt gemäß Ziffer 12 der Europcar AVB. Eine Abrechnung der Schäden auf Basis der Preisliste für die direkte Schadenregulierung ist für das Škoda Auto Abo ausgeschlossen. Im Schadensfall gelten die entsprechenden Regelungen der Europcar AVB.
9. Im Falle einer Vertragsbeendigung durch Kündigung oder Rücktritt gelten Ziffer G.5 bis G.8 entsprechend.
H. Fahrzeugtausch
1. Die für Škoda Auto Abo eingesetzten Fahrzeuge unterliegen beschränkten Haltedauern und Kilometerlaufleistungen der Fahrzeughersteller. Europcar ist während der gesamten Vertragsdauer bei Vorliegen von Überschreitung von Haltedauern und/oder Kilometerlaufleistungen berechtigt, einen Fahrzeugdurchtausch durchzuführen und dem Abonnenten ein anderes Fahrzeug desselben Škoda-Modells bereitzustellen. Mit einem erfolgten Fahrzeugtausch verlängert sich die Mindestvertragsdauer nicht.
2. Ist ein Fahrzeugdurchtausch fällig, vereinbart Europcar mit dem Abonnenten hierfür mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 7 Tagen einen Termin an einer Europcar Station. Der Abonnent ist verpflichtet den vereinbarten Termin wahrzunehmen und alle erforderlichen Maßnahmen für den Fahrzeugwechsel einzuhalten. Zu einem Fahrzeugdurchtausch berechtigt sind alle zur Nutzung eingetragenen berechtigten Personen unter Vorlage des gültigen Ausweisdokuments sowie der, in der Bundesrepublik Deutschland, gültigen Fahrerlaubnis.
3. Bei einem Fahrzeugtausch ist das Fahrzeug vollgetankt und innen, sowie außen so gereinigt an Europcar zu übergeben, dass der Fahrzeugzustand bei der Fahrzeugrücknahme beurteilt werden kann.
4. Werden während der Fahrzeugrückgabe bei der gemeinsamen Besichtigung des Fahrzeugs neue Schäden festgestellt, werden diese in einer Schadenmeldung dokumentiert. Die weitere Bearbeitung des Schadensfalles erfolgt gemäß Ziffer 12 der Europcar AVB. Eine Abrechnung der Schäden auf Basis der Preisliste für die direkte Schadenregulierung ist für Škoda Auto Abo ausgeschlossen. Im Schadensfall gelten die entsprechenden Regelungen der Europcar AVB.
5. Kommt der Abonnent der Aufforderung eines vereinbarten Termins für einen Fahrzeugdurchtausch nicht oder nicht rechtzeitig nach, behält sich Europcar das Recht vor, dem Abonnenten eine Gebühr, entsprechend der Gebührenübersicht in Abschnitt O, je Vorgang, zu berechnen. Dem Abonnenten wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die von Europcar erhobene Gebührenpauschale. Unberührt davon besteht die Verpflichtung zum Fahrzeugdurchtausch unverändert fort.
6. Kommt der Abonnent seinen Verpflichtungen wiederholt nicht nach, kann Europcar gemäß Abschnitt K. dieser Škoda Auto Abo AGB den Vertrag außerordentlich kündigen.
7. Bei einem Fahrzeugdurchtausch findet das optional zubuchbare Extra Zustellung & Abholung keine Anwendung.
I. Mitteilung zum Fahrzeugzustand
1. Europcar ist ferner dazu berechtigt, den Abonnenten auf Basis der übermittelten Informationen zu kontaktieren und jederzeit einen physischen Fahrzeugcheck innerhalb von 10 Werktagen in einer Europcar Station zu veranlassen, um den Fahrzeugzustand und die Fahrzeugsicherheit zu überprüfen. Kommt der Abonnent der Aufforderung zu einem physischen Fahrzeugcheck nicht innerhalb der gesetzten Frist bzw. zu dem vereinbarten Termin nach, behält sich Europcar das Recht vor, dem Abonnenten eine Gebühr, entsprechend der Gebührenübersicht in Abschnitt O, je Vorgang, in Rechnung zu stellen. Unberührt davon besteht die Verpflichtung zur Vorführung des Fahrzeugs in der vereinbarten Station unverändert fort. Dem Abonnenten wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die von Europcar erhobene Gebührenpauschale.
2. Europcar ist ferner dazu berechtigt, den Abonnenten auf Basis der übermittelten Informationen zu kontaktieren und jederzeit einen physischen Fahrzeugcheck innerhalb von 10 Werktagen in einer Europcar Station zu veranlassen, um den Fahrzeugzustand und die Fahrzeugsicherheit zu überprüfen. Kommt der Abonnent der Aufforderung zu einem physischen Fahrzeugcheck nicht innerhalb der gesetzten Frist bzw. zu dem vereinbarten Termin nach, behält sich Europcar das Recht vor, dem Abonnenten eine Gebühr, entsprechend der Gebührenübersicht in Abschnitt O, je Vorgang, in Rechnung zu stellen. Unberührt davon besteht die Verpflichtung zur Vorführung des Fahrzeugs in der vereinbarten Station unverändert fort. Dem Abonnenten wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die von Europcar erhobene Gebührenpauschale.
3. Europcar hat ein Besichtigungsrecht, welches Europcar oder einem von Europcar bestimmten Partner das Recht einräumt, das vom Abonnenten genutzte Fahrzeug nach Ankündigung und bei Vorliegen eines sachgerechten Grundes außerhalb der Nachtzeit zu besichtigen. Der Abonnent ist bei der Anforderung verpflichtet, den Standort des Fahrzeugs mitzuteilen.
J. Haftung
1. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel der Mietsache gemäß § 536a Abs. 1, 1. Fall BGB ist ausgeschlossen. Europcar haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Europcar bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.
2. Bei nur fahrlässiger Verletzung wesentlicher Rechte oder Pflichten, die sich nach dem Inhalt und dem Zweck des Vertrages ergeben, haftet Europcar nur beschränkt auf den bei Vertragsbeginn vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Der vertragstypische, vorhersehbare Schaden besteht in Höhe des vereinbarten Selbstbehalts pro Schadensfall.
3. Der Abonnent haftet während der Mietzeit der Europcar gegenüber für den Untergang des Fahrzeuges und für sämtliche Schäden, die über die normale Abnutzung hinaus am Fahrzeug während der Mietzeit entstehen, soweit der Abonnent oder der jeweilige Fahrer diese zu vertreten hat. Die Haftung des Abonnenten erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Mietausfallkosten.
4. Bei Vereinbarung einer Haftungsreduzierung haftet der Abonnent pro Schadenfall nur bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung. Der Abonnent haftet auch bei Abschluss einer Haftungsreduzierung in vollem Umfang für alle Schäden, die bei Benutzung des Fahrzeuges durch einen nicht berechtigten Fahrer oder bei Nutzung des Fahrzeuges zu unerlaubten Zwecken entstehen. Hat der Abonnent sich unerlaubt vom Unfallort entfernt und seine Obliegenheiten aus der Regelung zum Verhalten im Schadenfall verletzt, so haftet er ebenfalls uneingeschränkt, es sei denn, die Obliegenheitsverletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadensfalls. Verursacht der Abonnent den Schaden grob fahrlässig, haftet er in einem der Schwere seines Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Bei vorsätzlicher Schadensverursachung haftet der Abonnent ebenfalls uneingeschränkt.
K. Vertragslaufzeit, Kündigung
1. Bei der Vertragslaufzeit wird zwischen Mindestlaufzeit und Laufzeitverlängerung unterschieden. Unter Mindestlaufzeit wird die vertraglich geregelte Laufzeit verstanden, für die das Fahrzeug vom Abonnenten mindestens abonniert werden muss. Der Abonnent wählt die Mindestlaufzeit im Buchungsprozess aus. Wird der Vertrag nicht nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit gekündigt, geht das Abonnement in die Laufzeitverlängerung über und verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat. Nach Erreichen der maximalen seitens Europcar (sofern nicht anders vereinbarten) Gesamtlaufzeit von 24 Monaten, endet das Abonnement automatisch – ohne dass es einer Kündigung durch Europcar bedarf. Nach Erreichen der vertraglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit erfolgt die Abrechnung taggenau mit der Rückgabe des Fahrzeugs an Europcar.
2. Eine Kündigung durch den Abonnenten kann frühestens zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit erfolgen. Die Kündigung erfolgt mindestens in Textform per E-Mail an skoda-autoabo@europcar.com oder über den Link „Fahrzeugrückgabe vereinbaren“ in der monatlichen Abrechnungsmail, mit einer Kündigungsfrist von 1 Arbeitstag. Der Abonnent stimmt einem Rückgabetermin und damit einer Kündigung des Abonnements zu. Dies stellt kein verbindliches Rückgabedatum dar. Europcar klärt die Details der Fahrzeugrückgabe mit dem Abonnenten telefonisch ab und bestätigt den Termin zur Fahrzeugrückgabe per E-Mail. Nach Erreichen der vertraglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit erfolgt die Abrechnung taggenau mit der Rückgabe des Fahrzeugs an Europcar.
3. Europcar ist berechtigt, den Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen mit Wirkung zum Ablauf der bei Zugang der Kündigung aktuell laufenden Abrechnungsperiode ordentlich zu kündigen. Die Kündigung durch Europcar hat dabei mindestens in Textform zu erfolgen.
4. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch Europcar liegt insbesondere vor, sofern: - das vom Abonnenten hinterlegte Zahlungsmittel nicht gedeckt ist; oder - der Abonnent für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist; oder - die Schadenquote an dem Fahrzeug unzumutbar ist; dies ist insbesondere bei einem Gesamtschaden in Höhe von 5.000,00€ (netto) der Fall, es sei denn, der Abonnent hat diesen Gesamtschaden nicht mindestens in einer Höhe von 5.000,00€ zu vertreten; oder - wesentliche Mängel/ Schäden am Fahrzeug nicht unverzüglich an Europcar gemeldet werden; oder - der Abonnent die Rechte von Europcar dadurch in erheblichen Maße verletzt, dass er das Fahrzeug durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten erheblich gefährdet oder es unbefugt einer dritten Person überlässt und dieses Verhalten auch nach einer Abmahnung durch Europcar fortsetzt. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn diese offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder die fristlose außerordentliche Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist; oder - ein mit Europcar vereinbarter Termin (z.B. Fahrzeugrückgabe, Fahrzeugbesichtigung, etc.) nicht wahrgenommen wird; oder - der Abonnent das Fahrzeug verbotswidrig im Ausland einsetzt; oder - die vertraglichen Sorgfaltspflichten nicht erfüllt werden und dadurch der Fahrzeugwert gemindert wird; oder - das Fahrzeug unbefugten Dritten zum Gebrauch überlassen wird; oder - der Abonnent wiederholt oder schwerwiegend gegen die Škoda Auto Abo AGB oder Europcar AVB verstößt und dies nicht behebt.
5. Kündigt Europcar den Vertrag, ist der Abonnent nach Erhalt der Kündigung verpflichtet, das jeweilige Fahrzeug binnen 48 Stunden, wenn nicht anders in Textform vereinbart, unter Berücksichtigung der in Abschnitt G. beschriebenen Regelungen zur Fahrzeugrückgabe, an Europcar zurückzugeben. Die Rückgabe hat in der Station zu erfolgen, in der das Fahrzeug angemietet wurde. Kommt ein Abonnent dieser Verpflichtung nicht nach, behält sich Europcar die Einleitung rechtlicher Schritte vor.
6. Wird das Fahrzeug vom Abonnenten nicht fristgemäß zurückgegeben oder kann das Fahrzeug wegen eines Umstandes, den der Abonnent zu vertreten hat, bei diesem nicht vereinbarungsgemäß abgeholt und im Empfang genommen werden, ist Europcar berechtigt, dem Abonnenten bis zur Rückgabe und/oder Rücknahme des Fahrzeuges für jeden Tag der Überschreitung der vertraglich vereinbarten Nutzungszeit den tagesanteiligen Betrag der Monatsmiete als Nutzungsentgelt zu berechnen und die durch die Rückgabeverzögerung und/oder Rücknahmeverhinderung verursachten zusätzlichen Kosten und entstandenen Schäden zu berechnen. Dem Abonnenten wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die von Europcar erhobene Schaden sowie Kosten.
7. Kündigt Europcar außerordentlich und fristlos gegenüber dem Abonnenten, kann Europcar vom Abonnenten den Schadenersatz verlangen, der Europcar durch das vorzeitige Vertragsende entsteht. Kündigt der Abonnent außerordentlich fristlos vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit sein Škoda Auto Abo, werden ihm die vollen Kosten und Gebühren für die verbleibende Mindestlaufzeit berechnet. Weiterführende Ansprüche aus offenen Zahlungen und Schadensersatz sowie entgangener Gewinn bleiben unberührt bestehen.
L. Datenschutz
1. Hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Regelungen wird auf die Datenschutzerklärung der Europcar verwiesen, welche in der jeweils gültigen Fassung stets online auf der Webseite unter https://www.europcar.de/de-de/p/datenschutzrichtlinie eingesehen werden kann.
M. Sonstige Bestimmungen
1. Andere individuelle oder mündliche Vereinbarungen zwischen dem Abonnenten und Europcar gelten für dieses Produkt nicht.
2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten entspricht. Dies gilt auch im Fall einer Vertragslücke.
3. Europcar kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Bedarf aktualisieren oder weiterentwickeln. Ihr Vertrag richtet sich nach den bei Mietbeginn gültigen Bedingungen. Europcar darf während der Mietdauer Änderungen vornehmen, die Sie nicht unangemessen benachteiligen. Solche Änderungen erfolgen insbesondere rechtlichen, regulatorischen, sicherheitsrelevanten oder technischen Gründen oder zur Verbesserung der Services, solange die vereinbarten Leistungen nicht wesentlich eingeschränkt werden. Über geplante Änderungen und Ihr Widerspruchsrecht informieren wir Sie rechtzeitig per E-Mail. Wenn Sie nicht innerhalb von 30 Tagen widersprechen, gelten die Änderungen als akzeptiert.
4. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand: Oktober 2025
N. Fahrzeugübersicht
ACRISS-Code Einordnung und Bestimmungen
Fahrzeug
| Mindestalter | Besitz des
Führerscheins
in
Jahren | Kaution | Selbstbehalt je
Schadensfall
Basic
Schutz | Selbstbehalt je
Schadensfall
Medium
Schutz | Selbstbehalt je
Schadensfall
Premium
Schutz | Preis je Mehrkilometer |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
SCALA | 21 | 1 | 750€ | 1.750€ | 1.000€ | 500€ | 0,45€ |
ELROQ | 21 | 1 | 750€ | 1.750€ | 1.000€ | 500€ | 0,45€ |
ENYAQ | 21 | 3 | 750€ | 1.750€ | 1.000€ | 500€ | 0,45€ |
Stand: Oktober 2025
O. Gebührenübersicht
Škoda Auto Abo AGB-Regelung | Inhalt | Kosten (inkl. MwSt.) |
|---|---|---|
C Ziffer 5 | Stornierungsgebühr für eine Stornierung weniger als 14 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Abhol- / Lieferdatum | 200,00€ |
D Ziffer 2 | Young Driver Fee "YOU" für Fahrer unter 23 Jahren | 20,00€ |
G Ziffer 3 | Gebühr für erneute Fahrzeugzustellung | 100,00€ |
G Ziffer 5 | Fahrzeugrückgabe außerhalb der Öffnungszeiten | 50,00€ |
G Ziffer 6 | Fahrzeugabholung an einem anderen Ort als zu Vertragsbeginn vereinbart | 50,00€ |
G Ziffer 6 | Gebühr für erneute Fahrzeugabholung | 100,00€ |
G Ziffer 7 | Betankungspauschale je nachgetanktem Liter | 4,00€ |
G Ziffer 7 | Ladepauschale für Elektroautos | 25,00€ |
H Ziffer 5 | Versäumnis des Termins für den Fahrzeugdurchtausch | 50,00€ |
I Ziffer 1 | Kontaktaufnahme und manuelle Erfassung der Informationen über den
Fahrzeugzustand | 25,00€ |
I Ziffer 2 | Versäumnis des Termins für einen physischen Fahrzeugcheck | 50,00€ |
Stand: Oktober 2025
Preise in Euro und inkl. der gesetzlichen MwSt.
Die vorgenannte Gebühren- und Kostenliste zu Škoda Auto Abo geltend ergänzend zu den Gebühren und Kosten der Europcar AVB einsehbar unter www.europcar.de/de-de/p/allgemeine-vermietbedingungen
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