Fahren in winterlichen Wetterverhältnissen

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Das Fahren in winterlichen Wetterverhältnissen kann für uns alle zur Herausforderung werden. Um den Fahrer besser vorzubereiten, haben einige Länder gesetzliche Bestimmungen bezüglich des Zubehörs oder der Ausrüstung erlassen, die der Fahrer bei sich führen sollte, insbesondere die wintertaugliche Bereifung oder Schneeketten.

Während Ihrer Fahrt im Ausland ist es wichtig, die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich des Fahrens bei winterlichen Wetterverhältnissen zu befolgen. Verstoßen Sie gegen die jeweiligen Bestimmungen, so kann dies den Entzug Ihres Führersscheins oder den Entzug des Fahrzeugs zur Folge haben.

Die wintertaugliche Bereifung kann in vielen Ländern bei Europcar gegen eine Gebühr angemietet werden und müssen mindestens 48 Stunden vor Abholung reserviert werden. Die wintertaugliche Bereifung kann entweder online oder in unserem Call Center reserviert werden. Vom 01.11.2017 bis 31.03.2018 ist die wintertaugliche Bereifung bei unseren Fahrzeugen für Privatkunden und Europcar Business Plus-Kunden in Deutschland im Preis inklusive. Ausführliche Informationen zur wintertauglichen Bereifung haben wir auf unserem Infoblatt für Sie zusammengestellt.

Die unten dargestellten gesetzlichen Bestimmungen werden ausschließlich zu Informationszwecken angezeigt.

Wir empfehlen Ihnen, die Informationsseite der Europäischen Kommission zu besuchen, diese Seite enthält viele Informationen bezüglich der Bestimmungen und Regelungen für Reisen in winterlichen Verhältnissen in unterschiedlichen Ländern.

Für die Richtigkeit der unten dargestellten Informationen kann bei evtl. Schäden, die aus Fehlern in den Informationen resultieren, von Europcar keine Haftung übernommen werden.

 

Land Wintertaugliche Bereifung Schneeketten
Andorra

Es gibt keine gesetzliche Bestimmung für den Gebrauch von wintertauglicher Bereifung.

Sie sollten auf Ihrer Reise in Andorra Schneeketten mit sich führen. Überall in Andorra zeigen Verkehrsschilder an, wann Schneeketten obligatorisch sind.

Belgien

Es gibt keine gesetzliche Bestimmung für den Gebrauch von wintertauglicher Bereifung.

Es wird empfohlen, bei entsprechenden Wetter-verhältnissen Schneeketten aufzuziehen, es gibt jedoch keine gesetzliche Verpflichtung.

Bulgarien

Es gibt keine gesetzliche Bestimmung für den Gebrauch von wintertauglicher Bereifung.

In Bulgarien sollten Sie zwischen dem 1. November und dem 31. März Schneeketten mit sich führen. Überall in Bulgarien zeigen Verkehrsschilder an, wann Schneeketten obligatorisch sind.

Dänemark

Es gibt keine gesetzliche Bestimmung für den Gebrauch von wintertauglicher Bereifung.

Die Nutzung von Schneeketten ist gestattet.

Deutschland

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit wintertauglicher Bereifung (Winterreifen oder Ganzjahresbereifung) gefahren werden. Das bedeutet, dass die Winter- reifenpflicht nach wie vor nicht grundsätzlich für einen bestimmten Zeitraum besteht, sondern situativ an die aktuell herrschenden Straßenverhältnisse geknüpft ist. Ist der Fahrer bei Winterwetter ohne M+S-Reifen unterwegs, drohen 40 € Strafe. Behindert er dabei andere (z.B. stecken bleiben an einer Steigung), sind es schon 80 € und ein Punkt in Flensburg.

In Deutschland sollten Sie Schneeketten mit sich führen.

Estland

In Estland ist die wintertaugliche Bereifung zwischen dem 1. Dezember und dem 1. März Pflicht. Sollten die Wetterverhältnisse es erfordern, so kann diese Frist ausgeweitet werden.

Es wird empfohlen, bei entsprechenden Wetter-verhältnissen Schneeketten aufzuziehen, es gibt jedoch keine gesetzliche Verpflichtung.

Finnland

In Finnland ist die wintertaugliche Bereifung zwischen dem 1. Dezember und dem 31.März  Pflicht.

Es wird empfohlen, bei ent-sprechenden Wetter-verhältnissen Schneeketten aufzuziehen, es gibt jedoch keine gesetzliche Verpflichtung.

Frankreich

Es gibt keine gesetzliche Bestimmung für den Gebrauch von wintertauglicher Bereifung.

Sie sollten auf Ihrer Reise in Frankreich Schneeketten mit sich führen. Überall in Frankreich zeigen Verkehrsschilder an, wann Schneeketten obligatorisch sind.

Griechenland

Es gibt keine gesetzliche Bestimmung für den Gebrauch von wintertauglicher Bereifung.

 
Großbritannien

Es gibt keine gesetzliche Bestimmung für den Gebrauch von wintertauglicher Bereifung.

Es wird empfohlen, bei entsprechenden Wetter-verhältnissen Schneeketten aufzuziehen, es gibt jedoch keine gesetzliche Verpflichtung.

Irland

Es gibt keine gesetzliche Bestimmung für den Gebrauch von wintertauglicher Bereifung.

Es wird empfohlen, bei entsprechenden Wetter-verhältnissen Schneeketten aufzuziehen, es gibt jedoch keine gesetzliche Verpflichtung.

Island

In Island ist die wintertaugliche Bereifung zwischen dem 1. November und dem 14. April Pflicht.

 
Italien

Es gibt keine gesetzliche Bestimmung für den Gebrauch von wintertauglicher Bereifung, die Benutzung von winter- tauglicher Bereifung wird jedoch empfohlen. Jedoch zeigen überall in Italien Verkehrsschilder an, wann die wintertaugliche Bereifung oder Schneeketten obligatorisch sind. In der Region Val d'Aosta müssen zwischen dem 15. Oktober und dem 15. April alle Fahrzeuge entweder mit wintertauglicher Bereifung oder Schneeketten ausgerüstet sein.

Sie sollten auf Ihrer Reise in Italien Schneeketten mit sich führen. Überall in Italien zeigen Verkehrsschilder an, wann Schneeketten obligatorisch sind.

Lettland

Sollte das Fahrzeug weniger als 3,5 Tonnen wiegen, ist die Benutzung von wintertauglicher Bereifung zwischen dem 1. Dezember und dem 1 März Pflicht.

Es wird empfohlen, bei entsprechenden Wetter-verhältnissen Schneeketten aufzuziehen, es gibt jedoch keine gesetzliche Verpflichtung.

Liechtenstein

Es gibt keine gesetzliche Bestimmung für den Gebrauch von winter- tauglicher Bereifung.

Es wird empfohlen, bei entsprechenden Wetter-verhältnissen Schneeketten aufzuziehen, es gibt jedoch keine gesetzliche Verpflichtung.

Litauen

In Litauen ist die Benutzung von wintertauglicher Bereifung  zwischen dem 10. November und dem 1. April Pflicht.

Es wird empfohlen, bei entsprechenden Wetter-verhältnissen Schneeketten aufzuziehen, es gibt jedoch keine gesetzliche Verpflichtung.

Luxemburg

Es gibt keine gesetzliche Bestimmung für den Gebrauch von wintertauglicher Bereifung.

Es gibt keine gesetzliche Bestimmung für den Gebrauch von Schneeketten.

Norwegen

In Norwegen ist die Benutzung von wintertauglicher Bereifung  zwischen dem 1. November und dem 15. April Pflicht.

Sie sollten auf Ihrer Reise in Norwegen Schneeketten mit sich führen. Überall in Norwegen zeigen Verkehrsschilder an, wann Schneeketten obligatorisch sind.

Österreich

In Österreich ist die Benutzung von winter- tauglicher Bereifung bei vereisten oder verschneiten Strassen zwischen dem 1. November und dem 15. April  Pflicht. Alle Reifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 4mm aufweisen.

Sie sollten auf Ihrer Reise in Österreich Schneeketten mit sich führen. Überall in Österreich zeigen Verkehrsschilder an, wann Schneeketten obligatorisch sind. Schneeketten auf den Antriebsrädern sind nur als Alternative zugelassen, wenn die Strassen vollständig mit Eis oder Schnee bedeckt sind und der Strassenbelag nicht durch die Schneeketten beschädigt wird. Nichteinhaltung dieser Gesetzgebung resultiert in einer Strafe oder temporärem Entzug des Fahrzeugs.

Polen

Es gibt keine gesetzliche Bestimmung für den Gebrauch von wintertauglicher Bereifung.

 
Portugal

Es gibt keine gesetzliche Bestimmung für den Gebrauch von wintertauglicher Bereifung.

Sie sollten auf Ihrer Reise in Portugal Schneeketten mit sich führen. Überall in Portugal zeigen Verkehrsschilder an, wann Schneeketten obligatorisch sind.

Rumänien

In Rumänien ist die Benutzung von wintertauglicher Bereifung  zwischen dem 1. November und dem 31. März sowie jederzeit bei verschneiten oder vereisten Strassen Pflicht.

Sie sollten auf Ihrer Reise in Rumänien Schneeketten mit sich führen, da -auch wenn es keine gesetzliche Verpflichtung bezüglich der Benutzung von Schnee-ketten gibt- die Wetterverhältnisse das Aufziehen der Schneeketten jederzeit er- forderlich machen können.

Schweden

In Schweden ist die Benutzung von wintertauglicher Bereifung  zwischen dem 1. Dezember und dem 31. März Pflicht. Die Reifen müssen als ‘M&S', ‘MS, ‘M.S', ‘M+S', ‘M-s' oder ‘Matsch und Schnee' markiert sein. Alle Reifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 3mm aufweisen.

 
Schweiz

Es gibt keine gesetzliche Bestimmung für den Gebrauch von wintertauglicher Bereifung.

Sie sollten auf Ihrer Reise in der Schweiz Schneeketten mit sich führen. Überall in der Schweiz zeigen Verkehrsschilder an, wann Schneeketten obligatorisch sind.

Serbien In Serbien ist die Benutzung von wintertauglicher Bereifung Pflicht.

Sie sollten auf Ihrer Reise in Serbien Schneeketten mit sich führen.

Slowakei

Es gibt keine gesetzliche Bestimmung für den Gebrauch von wintertauglicher Bereifung.

 
Slowenien

In Slowenien ist die Benutzung von wintertauglicher Bereifung zwischen dem 15. November und dem 15. März Pflicht. Alle Reifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 4mm aufweisen.

Sie sollten auf Ihrer Reise in Slowenien Schneeketten mit sich führen. Überall in Slowenien zeigen Verkehrsschilder an, wann Schneeketten obligatorisch sind.

Spanien

Es gibt keine gesetzliche Bestimmung für den Gebrauch von wintertauglicher Bereifung.

Sie sollten auf Ihrer Reise in Spanien Schneeketten mit sich führen. Überall in Spanien zeigen Verkehrsschilder an, wann Schneeketten obligatorisch sind.

Tschechische Republik

Es gibt keine gesetzliche Bestimmung für den Gebrauch von wintertauglicher Bereifung. Jedoch müssen Sie zwischen dem 1. November und dem 1. April wintertaugliche Bereifung mit sich führen. Überall in der Tschechischen Republik zeigen Verkehrsschilder an, wann die wintertaugliche Bereifung obligatorisch ist.

Sie sollten auf Ihrer Reise in der Tschechischen Republik Schneeketten mit sich führen. Überall in der Tschechischen Republik zeigen Verkehrsschilder an, wann Schneeketten obligatorisch sind.

Ungarn

Es gibt keine gesetzliche Bestimmung für den Gebrauch von wintertauglicher Bereifung.

Es gibt eine gesetzliche Bestimmung zum Mitführen von Schneeketten in Ungarn. Sollte der Bestimmung nicht nachgekommen werden, so wird das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen.

Zypern

Es gibt keine gesetzliche Bestimmung für den Gebrauch von wintertauglicher Bereifung.

 

 

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