Bedingungen

 

Allgemeine Vermietbedingungen

Stand: Mai 2019.



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Inhaltsverzeichnis

Präambel                                                                                                                                                                                      

1)      Auf wen finden die Bedingungen Anwendung?                                                                                                         

2)      Wer darf anmieten und wer darf das Fahrzeug führen?                                                                                            

a)       Wer darf anmieten?                                                                                                                                                   

b)       Wer darf das Fahrzeug führen? (berechtigte Fahrer)                                                                                           

c)        Wer darf das Fahrzeug nicht führen?                                                                                                                      

3)      Wo darf das Fahrzeug gefahren werden (Vertragsgebiet)?                                                                                    

4)      Haftung für Gegenstände, die mit dem Mietfahrzeug transportiert werden                                                         

5)      Was sind die Verpflichtungen des Mieters und des Fahrers in Bezug auf das Fahrzeug?                                 

6)      Welche Mobilitätsleistungen sind im Mietpreis enthalten?                                                                                  

7)      Welche Mobilitätsleistungen sind nicht im Mietpreis enthalten?                                                                        

8)      Was ist im Mietpreis enthalten?                                                                                                                                  

9)      Welche anderen Gebühren/Kosten fallen eventuell an?                                                  

10)    Worauf muss der Mieter oder der Fahrer bei der Fahrzeugabholung achten?                              

11)    Welche Regeln gelten bei Rückgabe des Fahrzeuges?                                                                                           

a)      Rückgabe des Fahrzeuges während der Öffnungszeiten der Europcar Stationen                                        

b)       Rückgabeservice außerhalb der Öffnungszeiten                                                                                                

c)        Rückgabe des Fahrzeuges ohne Ihre Anwesenheit und während der Öffnungszeiten der Europcar Stationen               

d)       Verspätete Rückgabe des Fahrzeugs                                                                                                                  

12)    Schäden am Fahrzeug                                                                                                                                                     

a)       In Ihrer Anwesenheit bei Rückgabe festgestellte Schäden                                                                             

b)       In Ihrer Abwesenheit bei Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten festgestellte Schäden                      

c)        Allgemeine Vorschriften                                                                                                                                         

13)    Verpflichtungen von Mieter und Fahrer im Hinblick auf die Instandhaltung des Fahrzeugs                          

14)    Verpflichtungen von Mieter und Fahrer bei Unfall, Panne oder Diebstahl des Fahrzeugs                              

15)    Wann wird die Mietrechnung erstellt und wann ist zu zahlen                                                                              

16)    Änderung oder Stornierung einer Buchung                                                                                                                

a)       Änderung                                                                                                                                                                    

b)       Stornierung                                                                                                                                                                

17)    Mietvertragsverlängerungen                                                                                                                                         

18)    Kraftstoffrichtlinie                                                                                                                                                           

19)    Regelungen zur Kautionszahlung                                                                                                                                 

20)    Regelungen zur Zahlung mit einer ausländischen Kreditkarte                                                                              

21)    Schutz personenbezogener Daten                                                                                                                               

22)    Fahrzeuge mit einem Ortungssystem (GPS) und Daten in Navigations- und Mobiltelefonsystemen                        

23)    Haftung des Mieters im Schadensfall                                                                                                                           

24)    Verjährung                                                                                                                                                                        

25)    Haftung von Europcar                                                                                                                                                      

26)    Regelung von Streitigkeiten bei einer Miete                                                                                                             

a)       Anwendbares Recht                                                                                                                                                 

b)       Kundenbetreuung                                                                                                                                                     

c)       Mitteilungen                                                                                                                                                              

d)       Mediation                                                                                              

e)       Gerichtsstand für Fahrzeugmieten, die auf geschäftlicher Grundlage erfolgt sind                                    

f)        Rangfolge der Vertragsdokumente                                                                                                                       

27)    Anwendbarer Verhaltenskodex für Autovermieter                                                                                                   

28)    Wer ist Eigentümer der von der Europcar Autovermietung GmbH vermieteten Fahrzeuge?                             

ANLAGE 1 – BEDINGUNGEN FÜR DIE INANSPRUCHNAHME DES EUROPCAR NOTFALLMANAGEMENT-SERVICES

ANLAGE 2 – PREISÜBERSICHT FÜR ZUSATZLEISTUNGEN UND KOSTEN

Präambel

Vielen Dank, dass Sie ein Fahrzeug von Europcar mieten!

Die Europcar Autovermietung GmbH (nachfolgend Europcar genannt) ist eine deutsche Gesellschaft mit Sitz in der Anckelmannsplatz 1, 20537 Hamburg, eingetragen beim Registergericht Hamburg unter der Nummer HRB 42081.

Wir freuen uns, Ihnen gemäß der vorliegenden Allgemeinen Vermietbedingungen (nachfolgend Bedingungen genannt) bei Abschluss eines Mietvertrages folgende Leistungen zu erbringen:

·          die Vermietung eines Fahrzeugs – sei es PKW, Transporter oder LKW –  an Sie gemäß nachstehender Definition in Abschnitt 1 für den im Mietvertrag genannten Zeitraum sowie gebuchtes Zubehör, das ebenfalls im Mietvertrag aufgeführt ist;

·          bestimmte Mobilitätsserviceleistungen, die wir Ihnen für alle Fahrzeugmieten zur Verfügung zu stellen und weitere zusätzliche Leistungen gegen Aufpreis.

Die für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Europcar maßgeblichen Dokumente sind:

1.     der Mietvertrag mit den jeweils vereinbarten Konditionen (das Dokument, das von Ihnen zum Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme bzw. am Anmiettag unterschrieben wurde),

2.     die Buchungsbestätigung per E-mail (sofern Sie das Fahrzeug online oder offline im Voraus gebucht haben),

3.     die Europcar Bestimmungen zum Versicherungsschutz,

4.     die Preisübersicht über Zusatzleistungen,

5.     diese aktuellen Bedingungen. 

Im Fall eines Widerspruchs zwischen den vorstehend aufgeführten Dokumenten gelten die Dokumente in der angegebenen Reihenfolge, d. h., Dokument 1 gilt vor Dokument 2 etc.

1) Auf wen finden die Bedingungen Anwendung?

Die Bedingungen gelten für Sie als Mieter, der für die Fahrzeugmiete und alle damit verbundenen Kosten zahlungspflichtig ist. Ferner für Sie als Fahrer und für jeden zusätzlichen Fahrer, der ausdrücklich im Mietvertrag eingetragen und daher berechtigt ist, das Fahrzeug zu fahren.

Der im Mietvertrag eingetragene Mieter haftet für die Zahlung der nach dem Vertrag geschuldeten Miete und sonstiger Kosten.

2) Wer darf anmieten und wer darf das Fahrzeug führen?

a)       Wer darf anmieten?

Jede juristische Person und jede natürliche Person, die

1.     rechtsfähig und geschäftsfähig ist, um einen Vertrag mit Europcar abzuschließen und die bereit ist, die Verpflichtung für das Fahrzeug für den Miet-zeitraum zu übernehmen,

2.     über die Zahlungsmittel verfügt, die von Europcar akzeptiert werden (siehe nachstehende Tabelle), wobei Europcar bargeldlose Zahlung bevorzugt:

Europcar_Zahlungsmittel.jpg

3.     gültige Dokumente vorlegt, die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt sind:

Dokumente.jpg

Europcar ist im Rahmen eigener Dispositionsfreiheit berechtigt, den Abschluss eines Mietvertrages abzulehnen.

b)      Wer darf das Fahrzeug führen? (berechtigte Fahrer)


Ein berechtigter Fahrer eines Fahrzeugs ist jede natürliche Person, die

1.     ausdrücklich mit vollständigen Daten im Mietvertrag eingetragen ist; dies sind grundsätzlich der Mieter und gegebenenfalls eingetragene Zusatzfahrer,

2.     einen gültigen Führerschein und ein gültiges Ausweisdokument gemäß 2 a) vorlegt,

3.     je nach Fahrzeugkategorie folgendes Mindestalter und Besitzzeitraum eines gültigen Führerscheins aufweist (beim Führerschein-Besitzzeitraum wird auch der Führerschein für begleitetes Fahren (BF17) mitberücksichtigt).

Fahrzeuge.jpg

 

Bei Vorhandensein der Vereinbarung „Firmenbestätigung Fahrer“, können Firmenfahrer dieser Firma, unabhängig vom Mindestalter und der Dauer des Führerscheinbesitzes das Europcar Fahrzeug fahren.

Für Fahrer unter 23 Jahren wird ein gesondertes Entgelt erhoben (‚Young Driver Fee‘). Das festgesetzte Mindestalter kann durch Hinzubuchen der Young Driver Fee nicht außer Kraft gesetzt werden.

Der Mieter ist verpflichtet, auf Verlangen von Europcar Namen und Anschriften aller Fahrer mitzuteilen, soweit diese nicht im Mietvertrag genannt sind. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. Wird das Fahrzeug von anderen Personen (Zusatzfahrern) geführt, werden für jeden Zusatzfahrer gesonderte Kosten berechnet.

c)       Wer darf das Fahrzeug nicht führen?

Eine Person, die nicht im Mietvertrag als berechtigter Fahrer eingetragen ist, darf das Fahrzeug nicht führen. Ferner ebenfalls solche Personen nicht, die ein gemäß Ziffer 2 a) bzw. 2 b) aufgeführtes Ausweisdokument nicht vorlegen können.

Gestatten Sie einem nicht berechtigten Fahrer, das Fahrzeug zu führen, stellt dies eine Verletzung der Bedingungen dar, sodass Sie gegenüber Europcar für die daraus entstehenden Schäden haften, die durch Sie und/oder einen nicht berechtigten Fahrer verursacht werden.

Der nicht berechtigte Fahrer hat keinen Versicherungsschutz oder Schutz durch Zusatzleistungen, die durch Europcar angeboten werden. Deckungsschutz besteht dann ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung (unabdingbarer Versicherungsschutz).

3) Wo darf das Fahrzeug gefahren werden (Vertragsgebiet)?

Der Mieter und der Fahrer dürfen das Fahrzeug nicht außerhalb des Vertragsgebietes fahren. Das Vertragsgebiet umfasst Europa mit Ausnahme folgender Länder, die je nach Fahrzeugkategorie nicht befahren werden dürfen:

·          für alle Fahrzeugkategorien gesperrte Länder:
Albanien, baltische Republiken, Bulgarien, Griechenland, Island, Rumänien, Türkei, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Kosovo, Bosnien und Herzegowina, Moldawien, die Russische Föderation, Malta, Ukraine, Weißrussland und Zypern.

·          für Fahrzeuge der Kategorie Selection sowie ab der Kategorie Full Size (ausgenommen Minibusse dieser Kategorie) gesperrte Länder:
Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn

Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit unserem Kundenservice unter der Tel.Nr.  040-52018-8000 in Verbindung. 

Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, die Gesetze, die Verkehrsvorschriften und etwaige Mautpflichten des Landes zu beachten, in dem Sie das Fahrzeug führen. Sie als Mieter und Fahrer haften für alle Ansprüche die während des Mietzeitraumes aus der Halterhaftung ergeben.

4) Haftung für Gegenstände, die mit dem Mietfahrzeug transportiert werden

Europcar haftet nicht für das mit transportierten Gegenständen verbundene Risiko. Ebenso wenig haftet Europcar für einen Verlust im Zusammenhang mit einer Geschäftsmöglichkeit oder einer Betriebsunterbrechung im Zusammenhang mit der Vermietung.  

5) Was sind die Verpflichtungen des Mieters und des Fahrers in Bezug auf das Fahrzeug?

Mieten Sie ein Fahrzeug von Europcar an, obliegen Ihnen und den Fahrern die folgenden Pflichten:

·          Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet, das Fahrzeug und die Fahrzeugschlüssel sowie das Zubehör zum Ende der Mietzeit zum vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben.  Europcar gewährt eine Toleranz von 59 Minuten am Ende des Mietzeitraums.  Fahrzeug, Schlüssel und Zubehör sind in dem Zustand zurückzugeben, in dem Europcar diese bei Anmietung zur Verfügung gestellt hat.  Falls Sie das Fahrzeug nicht wie oben benannt zurückgeben, wird Europcar gemäß den in diesen Vermietbedingungen genannten Verfahren handeln (insbesondere gemäß Ziffer 11, "Welche Regeln gelten bei Rückgabe des Fahrzeugs?").

·          Falls Sie beabsichtigen, das Fahrzeug außerhalb von Deutschland zu fahren, sind Sie verpflichtet sicherzustellen, dass das Fahrzeug über die ordnungsgemäße Ausrüstung gemäß den geltenden Gesetzen des Landes verfügt, in dem Sie fahren oder das Sie durchqueren. 

·          Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet, das Fahrzeug in angemessener Weise unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze und Vorschriften zu führen und sicherzustellen, dass sie mit allen relevanten vor Ort geltenden Verkehrsvorschriften vertraut sind.  Sie haften für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Mautkosten, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die Europcar in Anspruch genommen wird, soweit Sie diese zu vertreten haben. 

·          Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet sicherzustellen, dass das Gepäck oder Gegenstände, die im Fahrzeug transportiert werden, so gesichert sind, dass dadurch keine Beschädigung am Fahrzeug verursacht wird und dies auch kein Risiko für die mitfahrenden Personen darstellt.  Die geltenden Vorschriften zur Ladungssicherung sind zu beachten.

·          Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet sicherzustellen, dass das Fahrzeug mit verkehrsüblicher Sorgfalt behandeln.  Sie sind verpflichtet sicherzustellen, dass das Fahrzeug verschlossen und durch die Diebstahlsicherung geschützt ist, wenn das Fahrzeug geparkt wird oder unbeaufsichtigt ist.

·          Der Mieter und der Fahrer dürfen das Fahrzeug nicht führen, wenn ihre Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist, insbesondere unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder bei Krankheit. 

·          Wir übergeben unsere Fahrzeuge an den Mieter fahrbereit und geprüft mit allen erforderlichen Betriebsstoffen.  Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet, während der Miete das Fahrzeug mit dem für das Fahrzeug geeigneten Betriebsstoffen (Kraftstoff, Öl, Wischwasser, Kühlwasser etc.) im Bedarfsfall zu befüllen.  Wird der falsche Kraftstoff getankt, haften Sie für die Kosten, die durch das Abschleppen des Fahrzeuges und/oder die Reparatur des Schadens entstehen auf Basis der Regelungen gemäß Ziffer 12 (Schäden am Fahrzeug).  Dies gilt nicht, wenn Sie beweisen können, dass die Falschbetankung einem Dritten zuzurechnen ist. 

·          Das Rauchen ist in allen Fahrzeugen strikt untersagt. Wir sind berechtigt, in jedem Fall schuldhafter Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot durch Sie oder von Ihnen beförderter Dritter eine Schadensersatzpauschale geltend zu machen. Ihnen wird gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

·          Der Mieter und der Fahrer dürfen das Fahrzeug nicht für die nachstehenden Zwecke verwenden oder eine solche Verwendung erlauben:

1.   Das Fahrzeug darf nicht weitervermietet, belastet, verpfändet, verkauft oder in sonstiger Weise anderweitig belastet werden, und zwar nicht nur das Fahrzeug selbst, sondern auch Fahrzeugteile, Fahrzeugschlüssel, Fahrzeugdokumente, Ausrüstung, Werkzeuge und/oder Zubehör.

2.   Zur Beförderung von Personen zur Miete oder gegen Bezahlung (z. B. für Car Sharing und gewerbliche Personenbeförderung), es sei denn, dies ist ausdrücklich mit Europcar vereinbart und Sie haben die entsprechende Erlaubnis.

3.   Beförderung von mehr Personen als in den Fahrzeugdokumenten eingetragen.

4.   Beförderung von entflammbaren und/oder gefährlichen Gütern, toxischen, gefährlichen und/oder radioaktiven Produkten oder von solchen Produkte, die die geltenden gesetzlichen Bestimmungen verletzen (ausgenommen es handelt sich um Produkte des täglichen Lebens, z.B.  Deo-/Haarspray, die nicht die geltenden Gesetze verletzen und in Übereinstimmung mit einer normalen Nutzung des Mietfahrzeuges stehen).

5.   Nutzung des Fahrzeuges für den Transport von Gütern mit einem Gewicht, einer Menge und/oder einem Volumen, die höher sind als in den Fahrzeugdokumenten eingetragen.

6.   Nutzung des Fahrzeuges für Rennen, auch soweit die Rennstrecke für die Allgemeinheit für Test- und Übungsfahrten freigegeben ist (sogenannte Touristenfahrten).  Dies gilt auch für Fahrten außerhalb befestigter Straßen, für Zuverlässigkeitstests, Geschwindigkeitstests oder zur Teilnahme an Rallyes, Wettrennen, Fahrsicherheitstrainings oder Testläufen, unabhängig davon, wo diese stattfinden und ob diese offiziell sind oder nicht.

7.   Nutzung des Fahrzeuges für den Transport von lebenden Tieren (mit Ausnahme von Haustieren und/oder im Haus gehaltenen Tieren in dafür geeigneten Transportboxen).  Erforderliche Sonderreinigungskosten sind vom Mieter zu tragen.  Sonderreinigungskosten werden nach Aufwand, mindestens aber mit einer Sonderreinigungspauschale berechnet.  Ihnen wird gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

8.   Nutzung des Fahrzeuges für Fahrschulzwecke und Begleitetes Fahren.

9.   Nutzung des Fahrzeuges zum Ziehen oder Schieben eines anderen Fahrzeuges oder eines Anhängers (es sei denn, das Mietfahrzeug ist mit einer Anhängerkupplung ausgerüstet und das in den Fahrzeugdokumenten eingetragene Gesamtgewicht wird eingehalten).

10. Nutzung des Fahrzeugs auf Schotterstraßen oder auf Straßen, deren Oberfläche, Größe oder Zustand ein Risiko für das Fahrzeug darstellt, wie zum Beispiel Strand, unpassierbare Straßen, Waldwege und Berge, oder Straßen, die nicht genehmigt und nicht asphaltiert sind.

11. Zur Begehung einer Vorsatztat. 

12. Zum Transport des Fahrzeugs an Bord eines Flugzeugs.

13. Nutzung des Fahrzeugs innerhalb der nicht für den Verkehr zugelassenen Bereiche von Häfen, Flughäfen und/oder Flugplätzen und/oder in Bereichen, die den genannten Bereichen entsprechen oder die keinen Zugang zum öffentlichen Verkehr gestatten. Dies gilt auch für das Gelände einer Raffinerie oder Ölgesellschaft einschließlich der dazu gehörenden Anlagen, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich durch Europcar genehmigt.  Falls Europcar Ihnen eine Genehmigung erteilt, wird Europcar Sie über den Deckungsschutz der Haftpflichtversicherung informieren, die in diesem Fall Anwendung findet und abhängig von den Umständen unterschiedlich sein kann.

14. Zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind. 

15. Für sonstige Nutzungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen.

·          Während der Anmietung sind Sie verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Fahrzeug im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Der Mieter und der Fahrer haben insbesondere die üblichen Fahrzeugüberprüfungen, z. B.  Öl-, Wasserstand und Reifendruck, durchzuführen. 

Sie haften gegenüber Europcar für alle Folgen, die sich aus der Verletzung der vorstehend genannten Verpflichtungen ergeben. Bitte beachten Sie, dass das Versäumnis einen möglichen Schadensersatzanspruch Ihrerseits beeinflussen kann. 

Europcar behält sich im Fall der Verletzung der vorstehend genannten Verpflichtungen das Recht vor, die sofortige Rückgabe des Fahrzeugs sowie ggf. Schadensersatz zu verlangen.

6) Welche Mobilitätsleistungen sind im Mietpreis enthalten?

Die Grundmiete beinhaltet die folgenden Mobilitätsleistungen:

Mobilitätsleistungen

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Vollkaskoschutz (VK) mit einer Selbstbeteiligung abhängig vom vereinbarten Produkt oder gemäß individueller Vereinbarung. In einigen Stationen (eine Liste der beteiligten Stationen finden Sie hier) ist im vereinbarten Mietpreis kein Vollkaskoschutz enthalten. Sie können den Vollkaskoschutz bei der Reservierung dazubuchen, indem Sie das Basis, Medium oder Premium Schutzpaket wählen, das Ihre Haftung bei selbstverschuldeten Unfallschäden reduziert bzw. bei Wahl des Premium Schutzpaketes ausschließt. Wenn Sie bei der Reservierung keinen Vollkaskoschutz dazu buchen, besteht für das Fahrzeug nur die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Sie haften für den Schaden am Mietfahrzeug bzw. Diebstahl/versuchten Diebstahl des Fahrzeugs in voller Höhe, sofern Sie den Schaden bzw. Diebstahl/versuchten Diebstahl des Fahrzeugs schuldhaft verursacht haben.
Teilkaskoschutz (TK) mit einer Selbstbeteiligung abhängig vom vereinbarten Produkt oder gemäß individueller Vereinbarung einschließlich Diebstahlschutz.
Inkludierte Freikilometer, je nach Wahl des Produktes.
Technische Unterstützung für das Fahrzeug bei nicht vom Mieter oder Fahrer verursachter Beeinträchtigungen der Fahrbereitschaft des Fahrzeugs (Notfallmanagement-Service).

 

7) Welche Mobilitätsleistungen sind nicht im Mietpreis enthalten?

Sie können zusätzliche Leistungen und Produkte gegen Aufpreis buchen, diese sind in der Preisübersicht über Zusatzleistungen und Kosten (Anlage 2) aufgeführt.

8) Was ist im Mietpreis enthalten?

Die Informationen, die Sie Europcar zum Zeitpunkt der Buchung übermitteln (z. B. Dauer und Tag der Anmietung, Ihr Alter oder das Alter eines Zusatzfahrers) haben Einfluss auf den Preis, den Sie bezahlen.  Jede Änderung solcher Informationen kann bedeuten, dass sich auch der Preis ändert.  Der Preis für die Miete ist der Preis, der zum Zeitpunkt der Buchung oder zum Zeitpunkt einer anschließenden Änderung der Buchung gültig ist. 

Der von Ihnen zu zahlende Preis beinhaltet folgende Kosten:

·       Die Mietkosten für das Fahrzeug für die vereinbarte Mietdauer (diese beinhalten die vorstehend genannten Mobilitätsleistungen). 

·       Den Mietzeitraum, der in Abhängigkeit vom vereinbarten Tarif berechnet wird; dieser ist nicht teilbar und wird ab dem Zeitpunkt der Fahrzeuganmietung berechnet.

·       Weitere Mobilitätsleistungen, die Sie gegen Aufpreis gewählt haben

·       Umsatzsteuer

·       Zusatzkosten, die mit der Person des Fahrers bzw. der Fahrer verbunden sind (z. B. Young Driver Fee bei Fahrern mit einem Alter von unter 23 Jahren).

Mit Abschluss des Fahrzeugmietvertrages ermächtigen Sie Europcar ausdrücklich, über Ihr Zahlungsmittel alle Kosten im Zusammenhang mit der Miete einzuziehen.  Ihre ausdrückliche Genehmigung hierzu erteilen Sie in der Europcar Station, wenn Sie unserem Vertreter Ihr Zahlungsmittel vor Abholung des Fahrzeuges übergeben.  

9) Welche anderen Gebühren/Kosten habe ich eventuell zu zahlen?

·       Kaution. Zusätzlich zum Mietpreis (den Sie bei Buchung im Voraus bezahlt haben oder den Sie zum Zeitpunkt der Fahrzeugabholung oder -rückgabe bezahlen) fordert Europcar Sie auf, eine Sicherheit für mögliche zusätzliche Kosten, die während Ihrer Nutzung des Fahrzeuges in der Mietzeit entstehen können. Diese Sicherheit wird als finanzielle Sicherheit gewährt, bei Zahlung mit einer Kreditkarte in Form einer Vorabgenehmigung (Autorisierung) durch Ihre Bank. Nehmen Sie die Abrechnung der Miete über Ihre Girocard (Maestro und VPay Card) vor, wird der Kautionsbetrag bei Anmietung über Ihre Girocard von Ihrem Bankkonto abgebucht. Für die dafür freigegebenen Fahrzeugkategorien können Sie die Kaution vor Ort auch bar bezahlen. Haben Sie Ihr Fahrzeug nicht vor Ort gebucht (Internet, per App oder telefonisch), wird der Kautionsbetrag in der Bestätigungsmail, die Sie im Anschluss an Ihre Buchung erhalten, genannt. Auf jeden Fall werden Sie an die Kautionszahlung in der Abholstation erinnert. Sollten Sie zusätzliche Informationen zur Kaution benötigen, beachten Sie bitte die Ziffer 19 (Regelungen zur Kautionszahlung).

·       Europcar kann Ihnen Kosten in Rechnung stellen, die während des Mietzeitraums und/oder aufgrund Ihrer Nutzung des Fahrzeugs entstanden sind. Die Höhe (einschließlich der Umsatzsteuer) dieser Kosten ist in der Preisübersicht für Zusatzleistungen und Kosten (Anlage 2) aufgeführt. Diese Übersicht ist Ihrer Bestätigungsmail beigefügt oder steht in den Europcar Stationen und/oder auf der Europcar Website zur Verfügung. 

Zu den oben genannten Kosten und Gebühren zählen insbesondere:

1.    Bearbeitungspauschalen für das Handling von Bußgeldern oder Mautgebühren. Ihnen wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Bitte beachten Sie, dass solche Bearbeitungspauschalen zusätzlich zum Bußgeld oder der Maut zu zahlen sind und dass Sie für die Zahlung solcher Bußgelder oder Mautgebühren haften. Für die Zahlung des Anhängersammelzuschlages ist ausschließlich der Mieter des LKW bzw. der Halter des Anhängers verantwortlich.

2.    Reinigungskosten für ein Fahrzeug, das in einem über die vertragsgemäße Nutzung hinaus verschmutzten Zustand oder mit Geruchsbeeinträchtigung zurückgegeben wird. Sonderreinigungskosten werden nach Aufwand, mindestens aber mit einer Sonderreinigungspauschale berechnet. Ihnen wird gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

3.    Kosten für verlorene oder gestohlene Fahrzeugschlüssel, soweit der Verlust von Ihnen zu vertreten ist.

4.    Die Kostenpauschale für die Bearbeitung je Schadensfall.

5.    Kosten für die Bearbeitung von Fundsachen.

6.    Kraftstoff, der während der Mietzeit verbraucht wurde, einschließlich einer Servicegebühr für die Betankung.

7.    Für PKW-Mieten: ein Klimaschutzbeitrag pro Anmietung, deren Höhe von der gemieteten Fahrzeugkategorie abhängt.

8.    Die nachfolgenden zusätzlichen besonderen Gebühren und Kosten: Zusatzkosten für eine Anmietung in einer Flughafenoder Bahnhofsstation oder in einem Kreuzfahrtterminal, Kosten für die Rückführung des Fahrzeugs zu einer Europcar Station (mit Ausnahme der Station, in der Sie Ihr Fahrzeug abgeholt haben), die Verlängerung Ihrer Miete und Zusatzkilometer, die über die vereinbarten Freikilometer hinausgehen.

Zur Durchführung des Fahrzeugmietvertrags ist erforderlich, dass Europcar über Ihr Zahlungsmittel alle gesetzlichen und/oder vertraglich geschuldeten Kosten im Zusammenhang mit der Miete einziehen kann. Ihre ausdrückliche Genehmigung hierzu erteilen Sie in der Europcar Station, wenn Sie unserem Vertreter Ihr Zahlungsmittel vor Abholung des Fahrzeugs übergeben. Insbesondere berechtigen Sie uns, vertraglich geschuldete Bearbeitungskosten im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren sowie Verwarn- und Bußgelder, die Europcar gezahlt hat, über Ihre Kreditkarte einzuziehen, sofern Sie die zugrunde liegenden Verkehrsverstöße schuldhaft begangen haben.

10) Worauf muss der Mieter oder der Fahrer bei der Fahrzeugabholung achten?

Stellen Sie einen Mangel oder Schaden fest, der nicht im Mietvertrag dokumentiert ist, sind Sie verpflichtet sicherzu- stellen, dass dieser auf dem Mietvertrag vermerkt wird. Dies gilt auch bei einem Mangel oder Schaden am gebuchten Zubehör. Diese Änderung ist von Ihnen und dem Europcar Vertreter zu unterschreiben.

11) Welche Regeln gelten bei Rückgabe des Fahrzeuges?

Sie sind verpflichtet, das Fahrzeug bei der Europcar Station spätestens am Tag und zu der Uhrzeit zurückgeben, die im Mietvertrag vereinbart wurde.

a)       Rückgabe des Fahrzeuges während der Öffnungszeiten der Europcar Stationen

Sie können das Fahrzeug an einer anderen Europcar Station zu den Kosten zurückgeben, die in der Preisübersicht für Zusatzleistungen und Kosten (Anlage 2) aufgeführt sind, die Ihrer Bestätigungsmail beigefügt war, falls Sie die Reservierung nicht vor Ort vorgenommen haben.  Dieses Dokument kann auch vor Ort in den Europcar Stationen und/oder auf der Europcar Website eingesehen werden. 

Die Miete endet, wenn Sie das Fahrzeug in der Europcar Station zurückgeben und die Fahrzeugschlüssel und sonstiges Zubehör einem Europcar Vertreter aushändigen. 

Bei Rückgabe des Fahrzeugs zu einem früheren Zeitpunkt als im Mietvertrag vereinbart, haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung eines Teils der Mietkosten. Ihnen wird der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden durch die vorzeitige Rückgabe nicht entstanden oder dieser wesentlich niedriger ist als der einbehaltene Teil der Mietkosten.

Bei Rückgabe des Fahrzeugs sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug gemeinsam mit einem Europcar Vertreter zu besichtigen und ein Rückgabeprotokoll für das Fahrzeug zu unterschreiben. 

Sie erhalten von Europcar auf Verlangen ein Rücknahmedokument über die Rückgabe des Fahrzeuges an Europcar. 

Europcar haftet nicht für Gegenstände oder Unterlagen, die Sie eventuell im Fahrzeug vergessen haben, es sei denn, es steht nachweislich fest, dass diese im Verantwortungsbereich von Europcar abhandengekommen sind.

b)       Rückgabeservice außerhalb der Öffnungszeiten

Europcar empfiehlt, das Fahrzeug während der Öffnungszeiten der Stationen zurückzugeben.  Auf Kundenwunsch bietet Europcar in bestimmten Stationen einen zusätzlichen Service außerhalb der Öffnungszeiten an.  Stationen mit verlängerten Öffnungszeiten bzw. Rund-um-die-Uhr-Service finden Sie unter www.europcar.de.

Entscheiden Sie sich für eine Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten, wird Europcar einen Zustandsbericht des Fahrzeugs in Ihrer Abwesenheit erstellen.

Insbesondere sind Sie als Mieter verpflichtet, jedes Ereignis und/oder jeden Schaden, der den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt, auf dem Dokument "Schadenmeldung" anzugeben. Dieses befindet sich im Fahrzeug. 

Abhängig vom verfügbaren System und der Information, die Sie von Europcar erhalten haben, ist diese Schadenmeldung entweder im Fahrzeug zu belassen oder zusammen mit den Fahrzeugschlüsseln in die für diesen Zweck vorgesehene Vorrichtung zur Schlüsselrückgabe einzuwerfen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Mietvertrag nicht automatisch endet, wenn Sie die Fahrzeugschlüssel zurückgeben.  Das Fahrzeug verbleibt auf dem Parkplatz bis die Europcar Station öffnet, die die Besichtigung des Fahrzeugs durchführt und Ihren Mietvertrag abschließt.  Deshalb möchte Europcar Sie daran erinnern, dass Sie das Fahrzeug in dem dafür vorgesehenen Bereich so parken, dass das Fahrzeug keine Gefahr für Dritte und kein Verkehrshindernis darstellt.  Die Fahrzeugpapiere verbleiben im Handschuhfach.  In Anbetracht dessen, dass das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt - während der Öffnungszeiten der Station - überprüft wird, empfiehlt Europcar Ihnen, vor Einwurf des Fahrzeugschlüssels Fotos des Fahrzeugs zu machen, um den Zustand bei der Rückgabe sowie den Rückgabezeitpunkt festzuhalten.

Sobald die Besichtigung des Fahrzeuges durchgeführt und falls ein Schaden festgestellt wurde, wird Europcar Sie darüber informieren.

Europcar haftet nicht für Gegenstände oder Unterlagen, die Sie eventuell im Fahrzeug vergessen haben, es sei denn, es steht nachweislich fest, dass diese im Verantwortungsbereich von Europcar abhandengekommen sind.

c)       Rückgabe des Fahrzeuges ohne Ihre Anwesenheit und während der Öffnungszeiten der Europcar Stationen

Sollten Sie nicht in der Lage sein oder es ablehnen, das Fahrzeug zusammen mit dem Europcar Vertreter zu besichtigen, überprüft Europcar das Fahrzeug in Ihrer Abwesenheit und vermerkt Ihre Ablehnung einer gemeinsamen Fahrzeugüberprüfung. 

Das in Ziffer 11 b) beschriebene Verfahren findet Anwendung. 

d)       Verspätete Rückgabe des Fahrzeuges

Falls das Fahrzeug nicht an dem im Mietvertrag vereinbarten Tag zurückgegeben wird und falls auch nicht unverzüglich eine Meldung Ihrerseits zum Grund der verspäteten Rückgabe vorliegt, muss Europcar davon ausgehen, dass Sie das Fahrzeug widerrechtlich nutzen. Europcar ist dann berechtigt, bei der zuständigen Behörde Anzeige zu erstatten.

In einem solchen Fall ist Europcar berechtigt, Ihnen für jeden weiteren Tag der unberechtigten Nutzung ein Nutzungsentgelt auf Basis des anwendbaren Tarifs zu berechnen, es sei denn, Sie können beweisen, dass Sie ohne Verschulden Ihrerseits nicht länger über das Fahrzeug verfügen oder dass das Versäumnis, das Fahrzeug zurückzugeben, aufgrund von Umständen eingetreten ist, die nicht auf Ihrem Verschulden beruhen. Europcar kann Ihnen gegenüber den gesamten Schaden, der Europcar durch Ihr Verschulden entstanden ist, geltend machen, insbesondere Bußgelder, Strafen, Mautgebühren oder Maßnahmen, die aufgrund von Forderungen durch Behörden zum Zweck der Identifizierung des Schädigers oder zum Zweck der Klärung sonstiger Umstände in Bezug auf ein Vergehen oder eine strafbare Handlung entstehen.

Europcar ist darüber hinaus berechtigt, gerichtliche Schritte einzuleiten, um die unverzügliche Rückgabe des Fahrzeugs zu verlangen. In einem solchen Fall gelten der vereinbarte Versicherungsschutz und die sonstigen vertraglichen Leistungen nicht.

12) Schäden am Fahrzeug

Weicht der Fahrzeugzustand bei Rückgabe vom Zustand bei Anmietung ab, gelten bei von Ihnen bzw. dem Fahrer schuldhaft verursachten Schäden folgende Regelungen:

a)       In Ihrer Anwesenheit bei Rückgabe festgestellte Schäden

Werden bei Rückgabe des Fahrzeuges in Ihrer Anwesenheit Schäden festgestellt und bestätigen Sie die Verursachung der Schäden durch Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls, kommt je nach Schadensumfang eine der folgenden Regelungen zum Tragen: 

·          Bei Schäden gemäß Preislisten für Direkte Schadenregulierung:
Der Schaden wird, soweit in der Preisliste aufgeführt und soweit nicht andere Gründe dagegen sprechen (z. B. grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz, Fahrzeugtausch während der Mietdauer, besondere Abrechnungsmodalitäten), auf Basis der Preisliste für Direkte Schadenregulierung abgerechnet, wenn Sie diesen direkt vor Ort bei Rückgabe des Fahrzeugs bezahlen. Diese Preisliste ist in jeder Europcar Station und auf der Europcar Website verfügbar. Sollte aufgrund Ihrer Angaben fälschlicherweise die Direkte Schadenregulierung in Anspruch genommen worden sein, (z. B. Unfälle mit Drittbeteiligungen, grobe Fahrlässigkeit, Obliegenheitsverletzung ) behält Europcar sich vor, darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche nachträglich geltend zu machen. Fordern Sie nachträglich einen Nachweis über den Schaden an, stellen wir Ihnen eine Kostenpauschale in Rechnung. Sollten Sie den Schaden nicht direkt vor Ort bezahlen, wird dieser auf Grundlage eines Kostenvoranschlages oder eines Gutachtens zuzüglich einer Kostenpauschale für die Bearbeitung des Schadenfalles berechnet.

Soweit wir nach den vorstehenden Absätzen eine Kostenpauschale in Rechnung stellen, wird Ihnen der Nachweis gestattet, dass uns ein Schden in Höhe der jeweiligen Kostenpauschale nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist.

Hier die Preisliste für Schäden an PKW als PDF herunterladen.

Hier die Preisliste für Schäden an LKW/Transportern als PDF herunterladen.

Des Weiteren sind die Listen in jeder Europcar Station verfügbar. 

·          Bei allen sonstigen Schäden:
Schäden die nicht in den vorstehend genannten Preislisten für Direkte Schadenregulierung aufgeführt sind, werden auf Grundlage eines Kostenvoranschlages oder eines Gutachtens zuzüglich einer Kostenpauschale für die Bearbeitungdes Schadensfalles berechnet. Auch für diese Kostenpauschale wird Ihnen der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden in Höhe der Kostenpauschale nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist.

Unterschreiben Sie das Rückgabeprotokoll nicht, gilt das in Ziffer 12 b) beschriebene Verfahren.

b)      In Ihrer Abwesenheit bei Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten festgestellte Schäden

Werden während der Besichtigung des Fahrzeugs in Ihrer Abwesenheit durch einen Europcar Vertreter Schäden am Fahrzeug festgestellt, gilt Folgendes:

1. Haben Sie das Fahrzeug bei Europcar als Verbraucher angemietet, wird Europcar Ihnen die folgenden Unterlagen zusenden:

·          Rückgabeprotokoll für das Fahrzeug mit der Beschreibung aller festgestellten Schäden.

·          Fotos der Schäden.

·          Einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten über die erforderlichen Reparaturkosten.

Haben Sie Einwände gegen die festgestellten Schäden und deren Berechnung, können Sie uns diese innerhalb von 14 Tagen nach Übersendung per E-Mail oder per Post mitteilen. 

Bringen Sie innerhalb der 14-tägigen Frist keine, bzw. keine nachvollziehbaren Einwände vor, behält sich Europcar das Recht vor, Ihnen die erforderlichen Reparaturkosten zuzüglich einer Kostenpauschalefür die Bearbeitung des Schadensfalls in Rechnung zu stellen.

2. Haben Sie das Fahrzeug als Unternehmer angemietet, wird Europcar Ihnen die erforderlichen Reparaturkosten zuzüglich einer Kostenpauschale für die Bearbeitung des Schadenfalles in Rechnung stellen. Mit der Rechnung wird Europcar Ihnen folgende Unterlagen übersenden:

·         Einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten über die erforderlichen Reparaturkosten.

·         Fotos der Schäden

·         Rückgabeprotokoll für das Fahrzeug mit Beschreibung der festgestellten Schäden.

Europcar behält sich vor, Kunden mit auffälligem Schadensfallverhalten von zukünftigen Vermietungen auszuschließen.

c)       Allgemeine Vorschriften

Bitte beachten Sie, dass Ihnen abhängig von dem am Fahr- zeug entstandenen Schaden und dem Umfang des vereinbarten Versicherungsschutzes (siehe auch die Europcar Bestimmungen zum Versicherungsschutz, die Ihrer Bestätigungsmail beigefügt waren oder die in allen Europcar Stationen oder auf der Europcar Website zur Verfügung stehen) eventuell Reparaturkosten in voller Höhe oder nur teilweise in Rechnung gestellt werden.  

Haben Sie Einwände gegen die festgestellten Schäden und deren Berechnung, können Sie wie in Ziffer 26 beschrieben vorgehen. 

13) Verpflichtungen von Mieter und Fahrer im Hinblick auf die Instandhaltung des Fahrzeugs

Während des Mietzeitraums sind Mieter und Fahrer ver- pflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um das Fahrzeug in dem Zustand zu erhalten, in dem es sich bei Anmietung befand. 

Bitte achten Sie auf die Warnlampen im Fahrzeugdisplay und ergreifen Sie alle erforderlichen Maßnahmen gemäß der Bedienungsanleitung. Im Zweifel kontaktieren Sie bitte unseren Notfallmanagement-Service telefonisch unter 040 52018-8100. 

Jede Änderung und jeder mechanische Eingriff am Fahrzeug sind ohne die vorherige schriftliche Genehmigung durch Europcar untersagt. Sollte diese Regel verletzt werden, sind Sie verpflichtet, die Kosten zu tragen, die erforderlich sind, um den Fahrzeugzustand wiederherzustellen, der bei Anmietung bestand. 

Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen Sie bis zum Betrag von € 50 selbst, größere Reparaturen nur mit Einwilligung von Europcar in Auftrag geben. Die Reparaturkosten trägt Europcar gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet, siehe Ziffer 23.

Sie haften gegenüber Europcar für alle Folgen, die sich aus der Verletzung der vorstehend genannten Instandhaltungs- verpflichtungen ergeben. 

14) Verpflichtungen von Mieter und Fahrer bei Unfall, Panne oder Diebstahl des Fahrzeugs

Im Fall eines Unfalls oder einer Beeinträchtigung der Fahrbereitschaft aufgrund eines technischen Mangels, wodurch Sie gehindert sind, Ihre Reise fortzusetzen, und/oder verpflichtet sind, das Fahrzeug anzuhalten, wird Ihnen ein Not- fallmanagement-Service zur Verfügung gestellt. Dies ist im Mietpreis enthalten. Die Bestimmungen des Notfallmanage- ments sind in Anlage 1 dieser Bedingungen geregelt. 

In diesen Fällen kontaktieren Sie bitte unseren Notfallmanagement-Service unter folgender Rufnummer: 040 52018-8100. 

Mieter und Fahrer sind verpflichtet, nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden sofort die Polizei und Europcar zu verständigen. Dies gilt auch bei selbst verschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Selbst bei geringfügigen Schäden sind Sie verpflichtet, einen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Der Unfallbericht muss insbesondere Name und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.

Im Fall des Diebstahls des Fahrzeugs sind Sie verpflichtet, Europcar eine Kopie der Strafanzeige unverzüglich zusammen mit den Fahrzeugschlüsseln und den Fahrzeugpapieren, falls diese nicht auch gestohlen wurden, zur Verfügung zu stellen. 

15) Wann wird die Mietrechnung erstellt und wann ist zu zahlen

Sie erhalten eine Endabrechnung, sobald alle Bestandteile Ihrer Miete geregelt sind, jedoch nicht früher als am Tag nach der Rückgabe des  Fahrzeuges. 

Sie zahlen je nach Produkt und Zahlungsart den vollständigen Rechnungsbetrag insgesamt in einer Summe oder in mehreren Teilen oder Europcar zieht den entsprechenden Betrag über das vereinbarte Zahlungsmittel ein.

Sie können sich für eine Vorauszahlung entscheiden (Vorauszahlung nur bei einer Buchung online, über das Call-Cen-ter oder an einer Europcar Station); diese Vorauszahlung enthält die Miete für den gebuchten Zeitraum, das Zubehör für den Mietzeitraum und für jede zusätzliche gebuchte Mobilitätsleistung. Ihr Zahlungsmittel wird mit dem entsprechenden Betrag belastet. Bei der Anmietung muss vom Mieter dieselbe Kreditkarte als Zahlungsmittel vorgelegt werden wie bei der Vorauszahlung. Sie erhalten eine Bestätigung über die geleistete Vorauszahlung. Bei der Endabrechnung des Mietvertrags wird diese Vorauszahlung berücksichtigt und von dem gegebenenfalls (noch) zu zahlenden Gesamtbetrag abgezogen.

Entscheiden Sie sich keine Vorauszahlung zu leisten, wird Ihnen in der Europcar Station, an der Sie Ihr Fahrzeug abholen, der Kautionsbetrag zusätzlich zu den Kosten für die Fahrzeugmiete und das gewählte Zubehör, für jede zu- sätzliche Leistung oder jeden Zusatzfahrer oder Versicherungsschutz, für die Sie sich vor Abholung des Fahrzeugs entschieden haben, berechnet. Diese Kosten werden auf den Mietvertrag ausgewiesen, den Sie vor Übernahme des Fahrzeugs unterschreiben. Die endgültigen Gesamtkosten Ihrer Anmietung werden zum Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der Miete berechnet und belastet.   

Zusätzliche Gebühren oder Kosten werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe in Rechnung gestellt, sofern diese zu diesem Zeitpunkt berechnet werden können. Falls zusätzliche Kosten entstehen, z. B. durch ein Bußgeld, oder wenn Schäden am Fahrzeug verursacht wurden, die bei Rückgabe festgestellt wurden, wird Europcar Ihnen in diesem Fall diese und weitere administrative Kosten (z. B. Kosten für die Schadenbearbeitung, Bearbeitungspauschale für Bußgelder) zu einem späteren Zeitpunkt berechnen, wenn Europcar von diesen Kosten Kenntnis erlangt hat.

Einwendungen gegen diese Berechnung können Sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen, beginnend ab Zugang des Schreibens, per E-Mail oder per Post vorbringen; dies gilt auch für den Beweis, dass Sie nicht der Verursacher sind. Falls Sie nicht innerhalb dieser Frist reagieren, werden Ihnen die Kosten in Rechnung gestellt.

Sofern der Mieter Europcar seine E-Mail-Adresse mitgeteilt hat, ist er damit einverstanden, dass ihm die Rechnungen in elektronischer Form an die hinterlegte E-Mail-Adresse übersandt werden und er die Rechnung nicht mehr in Papierform erhält. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, dafür zu sorgen, dass die von ihm mitgeteilte E-Mail-Adresse gültig und der Empfang von E-Mails unter der angegebenen E-Mail-Adresse möglich ist. Der Mieter kann der Übersendung der Rechnung in elektronischer Form jederzeit widersprechen. Europcar wird dem Mieter dann eine Papierrechnung übersenden. Die dadurch entstehenden Mehrkosten für die Übersendung der Papierrechnung und die Portokosten hat der Mieter zu tragen.

Mit Mietern, die keine Verbraucher sind und eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird eine Lastschriftankündigungsfrist (Pre-Notification) von einem Tag vereinbart, die mit Versendung der Einzugsermächtigung erfüllt wird.

Zahlen Sie den Rechnungsbetrag nicht bis zu dem auf der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstermin und auch nach Mahnung nicht, beträgt der Verzugszins 5 % über dem Basiszinssatz, falls Sie Verbraucher sind, bei Geschäftskunden beträgt der Verzugszins 9 % über dem Basiszinssatz. Sie können einen geringeren Verzugsschaden nachweisen. Wird bei Verzug die Beauftragung eines Inkassoinstitutes erforderlich, haben Sie die dadurch entstehenden Kosten zu tragen, sofern Sie nicht erkennbar zahlungsunfähig oder -willig waren und auch sonst keine Einwendungen gegen den Anspruchsgrund erhoben haben.

Ist der Rechnungsbetrag bei Fälligkeit nicht gezahlt, ist der Verzugszins zusätzlich zum offenen Betrag zu zahlen. 

16) Änderung oder Stornierung einer Buchung

a)       Änderung

Sie können Ihre im Voraus bezahlte Buchung kostenlos ändern, vorausgesetzt, dass Sie dies Europcar mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Mietbeginn mitteilen. 

Bitte beachten Sie, dass eventuell neue Mietpreise Anwendung finden, wenn Sie Ihre Buchung ändern. 

Änderungen können Sie online über die Website www.europcar.de unter dem Menüpunkt „Anmelden“ vornehmen. Alternativ können Sie sich auch an unser Call-Center unter der Telefonnummer 040-52018-8000 wenden.  

b)      Stornierung und No Show

Haben Sie Ihre Buchung im Voraus bezahlt,

·          können Sie Ihre Buchung kostenlos unter der Voraussetzung stornieren, dass Sie Europcar mindestens 48 Stunden vor Mietbeginn informieren.

·          wird Ihnen der im Voraus bezahlte Betrag abzüglich einer Stornogebühr erstattet, wenn Sie die Stornierung innerhalb einer Frist von weniger als 48 Stunden gegenüber Europcar erklären (wir verweisen auf die Preisübersicht für Zusatzleistungen, die der Bestätigungsemail beigefügt und die in den Europcar Stationen und / oder auf der Europcar Website verfügbar ist) Ihnen ist der Nachweis gestattet, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich niedriger Schaden als die Stornogebühr entstanden ist.

Falls Sie keine Stornierung vorgenommen haben und falls Sie nicht in der Europcar Station erscheinen, um das Fahrzeug abzuholen, wird der im Voraus bezahlte Betrag abzüglich einer Gebühr wegen Nichterscheinens (no show) erstattet (wir verweisen auf die Preisübersicht für Zusatzleistungen und Kosten, die der Bestätigungsemail beigefügt und die in den Europcar Stationen und / oder auf der Europcar Website verfügbar ist). Ihnen ist der Nachweis gestattet, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich niedriger Schaden als die Gebühr wegen Nichterscheinens entstanden ist.

Als Stornierung gilt auch, wenn Sie aufgrund höherer Gewalt verhindert sind, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen. Ein Fall höherer Gewalt liegt insbesondere vor bei Krieg oder sonstigen Feindseligkeiten, Unruhen, Unfall, Aussperrung, Handlungen im Zusammenhang mit Tarifstreitigkeiten, Embargos oder Einschränkungen aufgrund von Regierungsbeschränkungen von Importen oder Exporten oder aus sonstigen Gründen oder aufgrund eines Umstandes, der außerhalb Ihrer Einflusssphäre (direkt oder indirekt) liegt. Eine Stornogebühr wird in diesen Fällen nicht erhoben. 

Haben Sie Ihre Buchung ohne Vorauszahlung vorgenommen,

·          können Sie Ihre Buchung kostenlos unter der Voraussetzung stornieren, dass Sie Europcar mindestens 48 Stunden vor Mietbeginn informieren.

·          wird Ihnen eine Stornogebühr berechnet, wenn Sie die Stornierung innerhalb einer Frist von weniger als 48 Stunden gegenüber Europcar erklären (wir verweisen auf die Preisübersicht für Zusatzleistungen, die der Bestätigungsemail beigefügt und die in den Europcar Stationen und / oder auf der Europcar Website verfügbar ist) Ihnen ist der Nachweis gestattet, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich niedriger Schaden als die Stornogebühr entstanden ist.

Wenn Sie Ihre Buchung nicht stornieren und es versäumen, das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Abholung abzuholen, wird Ihnen eine Gebühr wegen Nichterscheinen (no show) berechnet (wir verweisen auf die Preisübersicht für Zusatzleistungen und Kosten, die der Bestätigungsemail beigefügt und die in den Europcar Stationen und / oder auf der Europcar Website verfügbar ist). Ihnen ist der Nachweis gestattet, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich niedriger Schaden als die Gebühr wegen Nichterscheinens entstanden ist.

17) Mietvertragsverlängerungen

Für jede Verlängerung des in Ihrem Mietvertrag vereinbarten Mietzeitraums von weniger als 24 Stunden kontaktieren Sie bitte den Europcar Kundenservice unter 040-52018-8000. 

Bei jeder Verlängerung von mehr als 24 Stunden sind Sie verpflichtet:

·          das Fahrzeug zusammen mit einem Europcar Vertreter zu überprüfen,

·          die Miete und eventuell anfallende Zusatzkosten zu bezahlen,

·          einen neuen Mietvertrag oder einen Zusatz zum Ursprungsmietvertrag zu unterschreiben,

·          ein Zahlungsmittel für den Verlängerungszeitraum vorzulegen.

Erfüllen Sie diese Bedingungen nicht, finden die Bestimmungen der vorstehenden Ziffer zur Rückgabe des Fahrzeugs Anwendung.  

18) Kraftstoffrichtlinie

Bitte beachten Sie, dass die für das Betanken geltenden Vorschriften und überprüfen Sie diese sorgfältig, da diese auf jede Ihrer Anmietungen Anwendung finden. Alle Fahrzeuge werden mit einem vollen Tank an Sie übergeben. Drei Optionen können Ihnen dann angeboten werden:

FULL TANK OPTION / LAST TANK OPTION

·          Bei Abholung können Sie eine volle Tankfüllung im Voraus kaufen. Der Preis für die volle Tankfüllung hängt von der Fahrzeugkategorie ab, die Sie fahren.

·          Sie bezahlen die Tankfüllung im Voraus bei Anmietung zum bundesweit durchschnittlich marktüblichen Kraftstoffpreis und sparen sich dadurch viel Zeit, da Sie vor der Fahrzeugrückgabe das Fahrzeug nicht betanken brauchen.

·          Sie geben das Fahrzeug mit dem im Tank verbliebenen Kraftstoff zurückgeben.

·          Europcar berechnet Ihnen keine Kosten für das Auftanken des Fahrzeugs nach der Fahrzeugrückgabe. Eine Erstattung des nicht verbrauchten Kraftstoffs erfolgt nicht.

BETANKUNGSREGELUNG VOLL / VOLL

·          Wir vermieten Ihnen ein Fahrzeug mit vollem Tank

·          Sie geben das Fahrzeug mit vollem Tank zurück

·          Sie zahlen weder für die Betankung noch für Kraftstoff unter folgenden Bedingungen:

a)       Sie sind weniger als 100 km während Ihrer Mietzeit gefahren und können einen Nachweis für die Betankung vorlegen:

Basis für die gefahrene Strecke ist die Differenz des km-Standes zwischen Anmietung - und Rückgabe des Fahrzeuges. Herstellerbedingt verändert sich die Tanknadel selten nach gefahrenen 100km. Daher wird ein gültiger Tankbeleg von Ihnen verlangt, der beweist, dass das Fahrzeug vor Rückgabe während der Mietzeit mit der Kraftstoffmenge nachgetankt wurde, die das Fahrzeug durchschnittlich auf 100 km proportional zu der während Ihrer Mietzeit gefahrenen Strecke verbraucht. Sie zahlen zum Kraftstoffpreis eine Betankungspauschale je nachgetanktem Liter Kraftstoff. Bitte fragen Sie die Mitarbeiter in der Europcar Station nach zusätzlichen Informationen zum durchschnittlichen Verbrauch des von Ihnen angemieteten Fahrzeugmodells.

 

b)       Sie sind mehr als 100 km während Ihrer Mietzeit gefahren und die Tankanzeige zeigt einen vollen Tank an:

Basis für die gefahrene Strecke ist die Differenz des km-Standes zwischen Anmietung und Rückgabe des Fahrzeuges. Der Tank gilt als voll, wenn die Tankanzeige den maximalen Füllstand (8/8) anzeigt. Der Tank gilt als nicht voll, wenn die Tankanzeige geringer als der maximale Füllstand ist. Als Berechnungsgrundlage wird die 1/8 - Methode angewendet. Hierbei wird die Tankkapazität des gefahrenen Fahrzeugs in 1/8 aufgeteilt und die daraus resultierende fehlende Kraftstoffmenge in Litern umgerechnet und auf der Rechnung ausgewiesen. Steht die Tanknadel zwischen zwei 1/8 - Werten, werden Ihnen die fehlenden Achtel gemäß der nächsten Abstufung berechnet.

Über den Kraftstoffpreis / Liter einschließlich Betankungspauschale kann Ihnen der Mitarbeiter in der Europcar Station bei Rückgabe Auskunft geben.

19) Regelungen zur Kautionszahlung

Bei Abholung des Fahrzeugs ist eine Kaution zu zahlen. Bei Zahlung mit einer Kreditkarte erfolgt eine Autorisierung über den entsprechenden Betrag. Bei Zahlung mittels Girocard (Maestro und VPay Card) wird der Kautionsbetrag von Ihrem Bankkonto eingezogen. Für entsprechend freigegebene Fahrzeugkategorien können Sie die Kaution auch bar entrichten. Falls Sie Ihre Miete im Voraus bezahlt haben, ist bei der Anmietung für den Kautionsbetrag dieselbe Kreditkarte wie für die Mietzahlung vorzulegen.

Die Kaution dient als Sicherheit für zusätzliche Mietkosten.

Wenn Sie für Ihre Miete eine Vorauszahlung geleistet haben, beträgt der Kautionsbetrag 300 EUR (oder den Gegenwert in Ihrer lokalen Währung). Wenn Sie keine Vorauszahlung bei Reservierung geleistet haben, wird der Mietpreis ebenfalls auf Ihrer Kreditkarte geblockt. In diesem Fall beträgt der auf Ihrer Kreditkarte geblockte Betrag den Mietpreis plus 300 EUR (oder den Gegenwert in Ihrer lokalen Währung).
In einigen Stationen ist im vereinbarten Mietpreis ein Vollkaskoschutz, der Ihre Haftung bei einem von Ihnen schuldhaft verursachten Schaden am Mietfahrzeug, einem Diebstahl oder versuchten Diebstahl des Fahrzeugs begrenzt, nicht enthalten. Sie können den Vollkaskoschutz bei Reservierung des Fahrzeugs dazu buchen. Machen Sie davon keinen Gebrauch, erhöht sich der Kautionsbetrag von 300 EUR auf 800 EUR (oder den Gegenwert in Ihrer lokalen Währung). Eine Liste der beteiligten Stationen finden Sie hier.
 
Auf jeden Fall finden Sie den konkreten Kautionsbetrag auf Ihrer Bestätigungsemail, die wir Ihnen zusenden, wenn Sie Ihre Reservierung für die Miete vornehmen. Bitte beachten Sie bei vorausbezahlten Reservierungen, dass Zusatzprodukte und Leistungen, die Sie am Counter buchen, bei der Kaution berücksichtigt werden. Die Kaution wird Ihnen nach Beendigung der Miete zurückerstattet, wenn keine zusätzlichen Kosten angefallen sind. Falls Sie die Kaution in bar oder per Girocard entrichtet haben, erstatten wir die Kaution entweder per Banküberweisung oder per Scheck innerhalb von 8 Arbeitstagen.

 

20) Regelungen zur Zahlung mit einer ausländischen Kreditkarte

Sind Sie ein Mieter mit einem Wohnsitz, der gemäß Ihren uns vorliegenden Daten im Ausland liegt und besitzen Sie eine VISA- oder MasterCard-Kreditkarte (mit einer anderen Basiswährung als Euro), können Sie von der Währungsumrechnung in die Basiswährung der Karte profitieren, wenn Sie Ihre Miete mit dieser Karte bezahlen. Der Europcar Vertreter, der Ihnen diese Zahlungsmöglichkeit anbietet, wird Ihre Wahl in das System eingeben, sodass der Mietvertrag die gewählte Währungsoption ausweist. In diesem Fall wird Europcar die Währungsumrechnung auf Grundlage des tagesaktuellen Wechselkurses, der von SIX Payment Services zur Verfügung gestellt wird einschließlich einer in diesem Wechselkurs bereits inkludierten Wechselgebühr von 3,25 %, vornehmen.

Ändern Sie Ihre Meinung, können Sie eine entsprechende Erklärung bei der Rückgabe des Fahrzeugs in der Europcar Station abgeben. Ihre Endabrechnung erhalten Sie dann in Euro.

Falls Europcar aus technischen Gründen nicht in der Lage ist, diese Dienstleistung zur Verfügung zu stellen oder falls eine Währungsumrechnung in die Basiswährung gemäß den Kreditkartenbedingungen ausgeschlossen ist, erfolgt die Umrechnung auf Grundlage der Bedingungen Ihrer Bank.

21) Schutz personenbezogener Daten

Europcar nutzt Ihre personenbezogenen Daten, die direkt von Ihnen erhoben wurden einschließlich der Einzelheiten zu jedem im Mietvertrag eingetragenen  Fahrer, zweckgebunden für die Abwicklung des Mietverhältnisses und auch des Zahlungsanspruches, zur Prüfung Ihrer Identität und zur Betrugsüberwachung und für weitere  Fragen vor, während und nach Beendigung der Fahrzeugmiete.

Unsere Datenschutzrichtlinie finden Sie unter: Europcar Datenschutzrichtlinie.

Europcar erhebt, speichert und verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten, um Ihnen Mobilitätsservices anzubieten und für eigene Marketingzwecke wie spezielle Angebote und Kundenbindungsprogramme. Sie werden über jede Datenerhebung von Europcar informiert, entweder in der Station oder online über einen mit einem Sternchen (*) markierten Text. Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sind Europcar Stationen und Europcar Franchisenehmer. 

Einige dieser Datenempfänger können in Ländern ansässig sein, in denen die Gesetzgebung in Bezug auf die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht denselben Schutz bietet wie in Deutschland. Die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an einen Franchisenehmer der Europcar Gruppe in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt nur, wenn Sie ein Fahrzeug in diesem Land anmieten wollen. Da die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten für die Durchführung Ihres Mietvertrags erforderlich ist, besteht ein berechtigtes Interesse an der Übermittlung. 

Gemäß Datenschutz-Grundverordnung haben Sie jederzeit das Recht auf Auskunft, Korrektur und Löschung Ihrer personenbezogenen Daten. Bitte wenden Sie sich hierfür schriftlich an die folgende Adresse: Europcar Autovermietung GmbH, z. Hd. der Datenschutzbeauftragten, Anckelmannsplatz 1, 20537 Hamburg.

Wir weisen auf die bestehende Datenverarbeitung hin, die das Ziel hat, Risiken zu vermeiden.

Wir weisen darauf hin, dass Ihre personenbezogenen Daten bei Vorliegen eines berechtigten Interesses auf Verlangen den Polizeibehörden mitgeteilt werden, falls Sie während der Mietzeit Verkehrsvorschriften missachtet oder eine strafbare Handlung begangen haben. 

22) Fahrzeuge mit einem Ortungssystem (GPS) und Daten in Navigations- und Mobiltelefonsystemen

Alle Fahrzeuge, PKW und LKW, der Europcar Autovermietung GmbH sind mit einer Technik ausgestattet, die für Europcar die Position des Fahrzeugs bestimmbar macht. Sie willigen ein, dass Europcar GPS-Koordinaten und Geschwindigkeitsangaben erhebt, speichert oder nutzt oder den Auftrag dazu erteilt, wenn Sie das Fahrzeug nicht innerhalb der vereinbarten Mietzeit zurückgeben, das Fahrzeug außerhalb des vertraglich vereinbarten Gebietes (siehe Ziffer 3 der Allgemeinen Vermietbedingungen) sowie in grenznahen Bereichen oder in Hafengebieten nutzen. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten dient ausschließlich dem Zweck des Schutzes unserer Fahrzeugflotte und der vertraglichen Rechte von Europcar. Wir weisen darauf hin, dass Europcar aufgrund von Anordnungen staatlicher Stellen zur Herausgabe dieser Daten verpflichtet werden kann.

Die Fahrzeuge der Europcar-Flotte sind weitestgehend serienmäßig mit Informations- und Kommunikationssystemen wie z.B. Navigationsgeräten und Mobiltelefonsystemen ausgerüstet. Europcar verfolgt mit dem Angebot dieser Informations- und Kommunikationssysteme nicht den Zweck, personenbezogene Daten der Mieter und Fahrer zu erheben. Sie sind als Mieter bzw. Fahrer verpflichtet, vor Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der Mietzeit das Informations- und Kommunikationssystem des Fahrzeugs auf Werkseinstellung zurückzusetzen und damit alle gesammelten personenbezogenen Daten aus den Navigationsgeräten und Mobiltelefonsystemen zu löschen. In jedem Fahrzeug der Europcar-Flotte befindet sich eine Bedienungsanleitung, die die Anleitung zum Zurücksetzen der Informations- und Kommunikationssysteme auf Werkseinstellung beinhaltet.

23) Haftung des Mieters im Schadenfall

a)     Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Bedienung des Fahrzeugs oder Verletzung vertraglicher Obliegenheiten gemäß Ziffern 2, 3, 5 und 14 dieser Bedingungen haftet der Mieter für die hierdurch entstandenen Reparaturkosten, bei Totalschaden für den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich Restwert, es sei denn, der Mieter hat den Eintritt des Schadens nicht zu vertreten.

b)     Daneben haftet der Mieter auch für etwaige anfallende Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Abschleppkosten, Sachverständigengebühren und Verwaltungskostenpauschale. Die Haftung des Mieters entfällt, sofern weder er noch der Fahrer den Schaden zu vertreten hat.

Wird eine Haftungsbefreiung gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes vereinbart, stellt Europcar den Mieter nach den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung auf Basis der jeweils gültigen Musterbedingungen der AKB (allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung) mit nachfolgender Selbstbeteiligung zuzüglich einer Kostenpauschale für Schäden pro Schadenfall am Mietfahrzeug, frei. Dem Mieter wird der Nachweis gestattet, dass Europcar kein Schaden oder ein wesentlich niedriger Schaden als die Kostenpauschale entstanden ist. Die Haftungsbefreiung erfasst die Beschädigung durch Unfall, d. h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden. Von der Haftungsbefreiung sind daher insbesondere Schäden nicht erfasst, die durch einen Schaltfehler oder eine Falschbetankung oder durc h das Ladegut entstanden sind. Die Selbstbeteiligung bei Schäden richtet sich nach der Fahrzeugkategorie.

Die Selbstbeteiligung je Schaden beträgt je nach Fahrzeugkategorie:

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Eine Liste der für das jeweilige Fahrzeug geltenden Selbstbeteiligung ist am Ort des Vertragsschlusses erhältlich. Diese Selbstbeteiligungen gelten nur, soweit keine davon abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

Für Fahrer unter 23 Jahren beträgt die Selbstbeteiligung jedoch unanhängig vom gebuchten Schutzpaket stets mindestens € 1.200.

c)     Die Haftungsbefreiung entbindet nicht von den vertraglichen Obliegenheiten gemäß Ziffern 2, 3, 5 und 14 dieser Bedingungen. Der Mieter haftet voll bei vorsätzlicher Verletzung der vertraglichen Obliegenheiten, insbesondere für Schäden, die bei Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer oder bei der Nutzung des Fahrzeugs zu verbotenen Zwecken entstehen. Hat der Mieter vorsätzlich Unfallflucht begangen oder seine Obliegenheiten gemäß Ziffer 14 verletzt, haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadensfalls. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit haftet der Mieter voll, wenn er den Schaden vorsätzlich verursacht. Verursacht er den Schaden grob fahrlässig, haftet er in einem der Schwere seines Verschuldens entsprechenden Verhältnis.

d)     Bei Abschluss eines Teilkaskoschutzes haftet der Mieter insbesondere bei Glas- und Haarwildschäden, Brand -und Elementarschäden sowie Marderschäden mit einer Selbstbeteiligung von € 300,-- je Schaden zuzüglich einer Kostenpauschale. Dem Mieter wird ausdrücklich in Bezug auf die Kostenpauschale der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale./p>

e)     Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.

24) Verjährung

Sofern der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, werden Schadensersatzansprüche von Europcar gegen den Mieter erst fällig, wenn Europcar Gelegenheit hatte, die Ermittlungsakte einzusehen. Die Verjährungsfrist beginnt spätestens sechs Monate nach Rückgabe des Fahrzeugs. Im Fall der Akteneinsicht wird Europcar den Mieter über den Zeitpunkt der Akteneinsicht benachrichtigen.

25) Haftung von Europcar

Jegliche Haftung von Europcar wegen der Verletzung ihrer vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Europcar haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht) vorliegt. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt davon unberührt, dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

26) Regelung von Streitigkeiten bei einer Miete

a)       Anwendbares Recht

Bei Streitigkeiten zwischen Ihnen und Europcar im Zusammenhang mit Ihrer Anmietung in Deutschland findet das deutsche Recht Anwendung.

b)      Kundenbetreuung

Bitte kontaktieren Sie für die Kundenbetreuung die Länderorganisation von Europcar, über die Sie Ihre Buchung getätigt haben. Dies kann eine andere Länderorganisation sein als die, die die Miete durchführt oder die des Landes Ihres Wohnsitzes.

Für Buchungen, die Sie über Europcar Deutschland getätigt haben, können Sie die die Kundenbetreuung wie folgt erreichen (für andere Länder finden Sie die Kontaktdaten auf den jeweiligen Internetseiten):

Europcar Autovermietung GmbH
Anckelmannsplatz 1, 20537 Hamburg

Telefon: 040-52018-8000
Internet: www.europcar.de

c)       Mitteilungen

Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit Ihrer Miete sind an die jeweils im Mietvertrag genannten Anschriften zu senden.  Diese Anschriften erkennen die Parteien als verbindlich für den Zugang von Mitteilungen an.

d)      Mediation

Falls Sie auf Ihre Beschwerde innerhalb eines Monats keine oder eine nicht zufriedenstellende Antwort von Europcar erhalten haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde an folgende Einrichtung wenden:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl am Rhein

Telefon: 07851-7957940
Fax: 07851-7957941

E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de

e)      Gerichtsstand für Fahrzeugmieten, die auf geschäftlicher Grundlage erfolgt sind

Sofern beide Parteien Kaufleute sind oder die in Anspruch zu nehmende Partei keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Hamburg-Mitte.

f)        Rangfolge der Vertragsdokumente

Die zwischen Ihnen und Europcar vereinbarten verbindlichen Dokumente gelten in folgender Rangfolge:

1.     der Mietvertrag mit den jeweils vereinbarten Konditionen (das Dokument, das von Ihnen zum Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme bzw. am Anmiettag unterschrieben wurde),

2.     die Buchungsbestätigung per E-Mail (sofern Sie das Fahrzeug online im Voraus gebucht haben),

3.     die Europcar Bestimmungen zum Versicherungsschutz,

4.     die Preisliste für Zusatzleistungen und Kosten,

5.     diese aktuellen Bedingungen.

27) Anwendbarer Verhaltenskodex für Autovermieter

Europcar fühlt sich dem Verhaltenskodex für Autovermieter verpflichtet, der bei Leaseurope veröffentlicht ist. Näheres erfahren Sie unter der folgenden Internetadresse: www.leaseurope.org.

28) Wer ist Eigentümer der von der Europcar Autovermietung GmbH vermieteten Fahrzeuge?

Die Gesellschaften Securitifleet SAS, Securitifleet GmbH, Securitifleet SL und Securitifleet S.p.A sind Eigentümer eines Teils der durch die Europcar Autovermietung GmbH an deren Kunden in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen vermieteten Fahrzeugflotte. Diese Gesellschaften haben ihre Fahrzeuge u. a. zugunsten der Crédit Agricole Corporate and Investment Bank und deren Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger verpfändet. Für den Zweck dieser Verpfändungen gilt Europcar France SAS als Dritteigentümer in Übereinstimmung mit Artikel 2337 des französischen Code Civil. 

Sollten die Gesellschaften Securitifleet SAS, Securitifleet GmbH, Securitifleet SL oder Securitifleet S.p.A als Eigentümer der Mietfahrzeuge in den Zulassungsdokumenten genannt sein (von denen Sie jeweils eine Kopie erhalten haben), muss jede Fahrzeugrückgabe durch Sie an Europcar France SAS in ihrer Eigenschaft als Dritteigentümer erfolgen oder, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzung, an jede andere Gesellschaft, die Europcar France SAS in ihrer Eigenschaft als Dritteigentümer ersetzt. Unter keinen Um- ständen darf die Rückgabe an die Gesellschaften Securitifleet SAS, Securitifleet GmbH, Securitifleet SL und Securitifleet S.p.A erfolgen.

Bei weiterem Informationsbedarf können Sie sich an die Rechtsabteilung der Europcar Autovermietung GmbH unter der Anschrift Anckelmannsplatz 1, 20537 Hamburg wenden.

ANLAGE 1 – BEDINGUNGEN FÜR DIE INANSPRUCHNAHME DES EUROPCAR NOTFALLMANAGEMENT-SERVICES

Für die Dauer des mit Europcar geschlossenen Mietvertrags haben Sie ohne Zusatzkosten Anspruch auf die Leistungen unseres Notfallmanagement-Services innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Sie können den Notfallmanagement-Service auch im Ausland gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr in Anspruch nehmen.

Europcar behält sich vor, bei unbegründetem oder durch den Mieter oder einen der Fahrer selbst verursachtem Grund für die Inanspruchnahme dieses Services die damit verbundenen Kosten dem Mieter in Rechnung zu stellen.
 
Die Leistungen umfassen insbesondere:
 
• technische Unterstützung für das Europcar Mietfahrzeug.
 
• Anforderung eines Abschleppfahrzeugs.
 
• Organisation des Abschleppens eines Fahrzeugs, das nicht
in einen Unfall verwickelt war oder eine Panne hatte und
nicht an Ort und Stelle repariert werden kann und die Übernahme
der Abschleppkosten.
 
• Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs innerhalb eines Radius
von 50 Kilometern, sofern das Fahrzeug nicht an Ort und
Stelle repariert werden kann.
 
• Beförderung der Begünstigten zu einer Europcar Station, in
der ein Ersatzfahrzeug bereitsteht.
 
falls kein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden kann:
 
• entweder ein Hotelzimmer mit Frühstück für eine Nacht.
 
• oder Beförderung mit dem Taxi oder Zug zum gewöhnlichen
Wohnsitz oder Zielort in Deutschland oder für Nichtansässige
zum Abfahrtsort aus Deutschland. Diese Leistung wird
bis zu einer Höhe von € 150 für PKW und € 120 für LKW
bezahlt.
 
Vom Notfallmanagement-Service ausgeschlossen ist:
 
• Hilfe für das Mietfahrzeug:
 
• bei Unfällen oder Schäden als Folge der Teilnahme an
motorsportlichen Veranstaltungen, Rallyes oder sonstigen
Wettbewerben.
 
• bei in Deutschland angemieteten LKW, die ins Ausland verbracht
wurden.

ANLAGE 2 – PREISÜBERSICHT FÜR ZUSATZLEISTUNGEN UND KOSTEN

Wenn Sie Zusatzleistungen, die nicht bereits bei Ihrer Buchung ausgewählt wurden, hinzufügen, beachten Sie bitte, dass sich die Preise zwischen Reservierung und Beginn Ihrer Miete verändert haben können.  Für alle Zusatzleistungen gelten die aktuellen Preise am Tag der Anmietung.

 

 

ANLAGE 2

- PREISÜBERSICHT ÜBER ZUSATZLEISTUNGEN

Wenn Sie Zusatzleistungen, die nicht bereits bei Ihrer Buchung ausgewählt wurden, hinzufügen, beachten Sie bitte, dass sich die Preise zwischen Reservierungen und Beginn Ihrer Miete verändert haben können. Für alle Zusatzleistungen gelten die aktuellen Preise am Tag der Anmietung.

Equipment Tarife

 

Europcar

Equipment Tarife inkl.
MwSt.

Preis pro Tag

Preis max.

Haftung

Zusätzliche Informationen

Zusätzlicher Fahrer

€ 9,00

€ 50,00

 

 

Luftpolsterfolie

€ 6,00

 

 

zum Kauf

Kindersitz

€ 12,00

€ 60,00

€ 250,00

 

Fahrradträger

€ 8,00

€ 40,00

€ 250,00

Nicht in allen Stationen verfügbar

Tragegurt mit Ringschloss

€ 5,00

 

 

 

Diesel Option garantiert

€ 6,00

€ 84,00

 

 

Dachgepäckträger

€ 10,00

€ 60,00

€ 100,00

Nicht in allen Stationen verfügbar

Mobiles Navigationsgerät

€ 9,00

€ 60,00

€ 250,00

 

Umzugskarton

€ 2,40

 

 

Zum Kauf

Umzugsdecken

€ 3,50

 

 

Zum Kauf

Sackkarre

€ 14,00

€ 42,00

€ 80,00

Zur Miete

Schneeketten

€ 15,00

€ 90,00

€ 300,00

 

Wintertaugliche Bereifung

€ 17,00

€ 125,00

 

Wochenendpreis: € 10,00 pro Tag,
max. € 84,00

Zurrgurt mit Klemmschloss

€ 3,50

 

 

Zum Kauf

Anhängerkupplung

€ 15,00

€ 165,00

€ 200,00

Nicht in allen Stationen und für alle Fahrzeug-
kategorien verfügbar

Gebühr für Fahrer unter
23 Jahre

€ 10,00

€ 50,00

 

Verbindlich für Fahrer unter 23 Jahren

Warnweste

€ 3,15

 

 

Zum Kauf

 

 

 

 

 


 

 
ANLAGE 2 - Services
   
Service Tarife inkl. MwSt. Preis max. Zusätzliche Informationen
After Hour € 32,00 Anmietung außerhalb der
Öffnungszeiten an ausgewählten
Stationen
Notfallmanagement-
Service im Ausland
€ 15,00  

Zustellung/
Abholung
innerorts

€ 25,00 Inkl. 20 Kilometer, Zusatzkilometer:
€ 0,65
Zustellung/
Abholung
außerhalb
€ 35,00 Inkl. 30 Kilometer, Zusatzkilometer:
€ 0,65
Einwegmieten PKW € 32,00 Bei Einwegmieten innerhalb
Deutschlands wird eine
Gebührenpauschale
erhoben (Ausnahme:
Einwegmieten nach Sylt
kosten € 150)
Einwegmieten PKW € 22,00 Bei Einwegmieten innerhalb einer
Stadt ab/zu Bahnhofs-Flughafenstation
Einwegmieten PKW € 16,00 Bei Einwegmieten innerhalb der gleichen
Stadt an einer anderen Station
Einwegmieten
Transporter und LKW
  Preis richtet sich nach der
Abgabestation (Ausnahme:
Einwegmieten nach Sylt kosten
€ 200)
Einwegmieten Ausland   Preis richtet sich nach der Abgabestation
Betankungsgebühr
inkl. Service
 Preis pro Liter € 3,89   

 

XXX

 

ANLAGE 2 - Kosten
Kosten Preis Zusätzliche Informationen

Bearbeitungspauschale
Bußgelder & Strafen

€ 20,00  

Bearbeitungspauschale
Fundsachen

€ 20,00  

Kostenpauschale
Schadenbearbeitung

€ 95,00  
Sonderreinigung € 200,00 Starke Verschmutzung

Verlorener/gestohlener
Fahrzeugschlüssel

€ 500,00  

Stornierungsgebühr
<48h

€ 50,00  Je Buchung
No Show Gebühr € 95,00 Je Buchung 

Für PKW-Mieten
Klimaschutzbetrag pro

Miettag

€ 0,6
€ 0,71

€ 0,83

Fzg.kategorie bis untere Mittelklasse
Fzg.kategorie bis obere Mittelklasse

Fzg.kategorie ab Oberklasse/Minibusse

 

XXX

 

ANLAGE 2 - Insassenunfallschutz
Tarife inkl. MwSt.
Mietdauer Preis pro Tag
1-6 Tage € 10,00
7 Tage € 8,57
8 Tage € 7,50
9 Tage  € 6,67
10 Tage  € 6,00
11 Tage € 5,45
12 Tage € 5,00
13 Tage € 4,62
14 Tage  € 4,29
15 Tage € 4,00
16 Tage  € 3,75
17 Tage € 3,53
18 Tage € 3,33
19 Tage € 3,16
20 Tage € 3,00
21 Tage € 2,86
22 Tage € 2,73
23 Tage  € 2,61
24 Tage € 2,50
25 Tage  € 2,40
26 Tage  € 2,31
27 Tage  € 2,22
>28 Tage € 2,14

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XXX

 

 

Hier die Allgemeinen Vermietbedingungen für Deutschland als PDF runterladen

Preise in Euro und inkl. der gesetzlichen MwSt.

Bei Anmietung oder Kauf an Flughäfen, Bahnhöfen und Kreuzfahrtterminals erheben wir eine zusätzliche Servicepauschale in Höhe von 23,5% auf den Nettomietzins, ausgenommen Kraftstoff.

Änderungen vorbehalten.

 

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